Reparatur Kühlschrank

  • Hallo miteinander,


    folgendes Problem steht kurz vor der Wohnungsübergabe wegen Auszug an:

    In der Wohnung ist eine kleine Mini-Einbauküche. Eingezogen bin ich vor etwa vier Jahren. Relativ bald danach habe ich festgestellt, dass am Gefrierfach des Kühlschranks ständig die Klappe festfriert und das beim (nicht sehr "kooperativen") Vermieter reklamiert - ohne, dass er Abhilfe geschaffen hätte.

    Es kam, wie es hatte kommen müssen - eines Tages ist beim Öffnen der Klappe der Griff abgebrochen. Auch das habe ich mitgeteilt, eine Reparatur ist nie erfolgt. Der Vermieter sagt, er habe keine Klappe besorgen können. Ich war so gutmütig und habe es ebenfalls versucht - keine Chance.

    Der Vermieter meinte immer wieder, dass ich für den Schaden aufkommen müsse. Stimmt das?

    Und überhaupt: Ist nicht nach z.B. zehn Jahren Alter ein solches Gerät ohnehin "abgeschrieben", so dass ich mangels Restwert auch keinen Ersatz leisten müsste

    Ich fürchte, dass das jetzt am Montag beim Übergabegespräch wieder auf den Tisch kommt.

    Kann jemand was zu meiner rechtlichen Situation sagen?


    Vielen Dank!
    Rolf.

  • Hallo Rolf,

    "Eingezogen bin ich vor etwa vier Jahren. Relativ bald danach habe ich festgestellt, dass am Gefrierfach des Kühlschranks ständig die Klappe festfriert und das beim (nicht sehr "kooperativen") Vermieter reklamiert - ohne, dass er Abhilfe geschaffen hätte."
    Dies ist wohl nicht nachweislich schriftlich geschehen?

    "Es kam, wie es hatte kommen müssen - eines Tages ist beim Öffnen der Klappe der Griff abgebrochen. Auch das habe ich mitgeteilt,"
    Aber auch wohl nicht schriftlich nachweislich?

    "eine Reparatur ist nie erfolgt. Der Vermieter sagt, er habe keine Klappe besorgen können. Ich war so gutmütig und habe es ebenfalls versucht - keine Chance."
    Einerseits muss der VM die Mietsache i.O. halten, aber andereseits gibt es mglw. eine Kleinreparaturklausel, wonach der M Reparaturen bis bspw. 75€ pro Jahr selbst zu leisten hat.
    Also: Konfliktstoff ist vorhanden, und der eine Richter muss nicht so entscheiden wie der andere...

    "Der Vermieter meinte immer wieder, dass ich für den Schaden aufkommen müsse. Stimmt das?"
    Naja, Verursacherprinzip - aber die Vorgeschichte...?

    "Und überhaupt: Ist nicht nach z.B. zehn Jahren Alter ein solches Gerät ohnehin "abgeschrieben", so dass ich mangels Restwert auch keinen Ersatz leisten müsste." *)
    Nee, die Abschreibung (be)trifft den Eigentümer. Technisch funktioniert das Möbel ja noch.

    "Ich fürchte, dass das jetzt am Montag beim Übergabegespräch wieder auf den Tisch kommt.
    Kann jemand was zu meiner rechtlichen Situation sagen?"
    Ich kann Dir nur die Daumen drücken. - Vielleicht weiss einer der anderen Spezis mehr...

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (30. April 2010 um 13:38)

  • Tja, wenn eine Klappe des Eisfaches im Kühlschrank festfriert, dann liegt es daran, dass dieser Kühlschrank schon lange abgetaut gehörte. Haben Sie erwartet, dass der Vermieter einmal im Monat vorbeikommt und Ihnen diese Arbeit abnimmt?

    In diesen Miniküchen werden keine Luxusgeräte verbaut, die das Abtauen selbstätig besorgen. Demnach ist der Schaden durch Ihre Vernachlässigung entstanden. Und dann wären wir da angelangt, wo auch Berny schon war, nämlich, dass der Verursacher den Schaden zu begleichen hat.

  • Zitat

    Kann jemand was zu meiner rechtlichen Situation sagen?

    Naja, der Vermieter ist gem. § 535 BGB für die Instandhaltung und Instandsetzung während der Mietdauer verantwortlich. Es geht nicht eindeutig aus dem Eingangsbeitrag hervor, ob diese Miniküche dem Vermieter gehört, aber ich gehe mal davon aus.:)
    Der Mieter hat in solchen Situationen eigentlich nur dann eine Chance, wenn er nachweist, dass diese Beschädigung aufgrund des schlechten Zustandes der Miniküche zwangsläufig erfolgen musste, zumal der Mangel schon lange Zeit vorher dem Vermieter gemeldet wurde. Da sehe ich, wie auch meine beiden Vorschreiber ein klitzekleines Problem.:o

    Der Hinweis auf den Zeitwert ist schon in Ordnung.
    Aber hier sollte man vielleicht seine Privathaftpflichtversicherung einschalten, denn die wehrt ja auch, wie bekannt ist, ungerechtfertigte Ansprüche ab.;)

    So, jetzt hab ich mal noch alles schön verziert und hoffe, dass unsere Beiträge ein wenig geholfen haben.

    Berny,
    eine Bitte: Könntest Du freundlicherweise die Zitate in Deinen Beiträgen besser kennzeichnen? Die Ausrufezeichen sind schlecht zu erkennen, gerade auch dann, wenn sie auch schon mal vergessen werden.:p:)

  • Hallo miteinander,


    und erstmal danke für die ersten Kommentare!

    Also erstens habe ich alles schriftlich vorliegen.

    Zweitens: Ich weiß natürlich auch, dass man einen Kühlschrank abtauen muss - auch wenn ich einmal im Monat für ein wenig kurzfristig erachte. Das ist eine Grundregel, wie regelmäßig lüften.

    Ich frage mich eben, ob das gemietete Teil den vernünftig funktioniert hat, wenn es so superschnell vereist, oder ob Dichtungen etc. schon feuchte Luft durchgelassen haben. Daher fühle ich mich unschuldig.

    Gesetzt den Fall, dass ich die "Kleinreparatur" übernehmen muss. Wie ist es denn überhaupt:Muss ich den ganzen Kühlschrank ersetzen, wenn es das Ersatzteil nicht mehr gibt? Daher auch die Idee zur Frage, wann ein Gerät abgeschrieben ist.


    Es ist halt immer schade, wenn mit dem Vermieter kein konstruktives Verhältnis entsteht, weil man an Kleinigkeiten hochgeht. Er hat z.B. monatelang gebraucht, bis er ein pups-kleines Lüftergerät instand gesetzt hat - und noch dabei gebockt. Naja, und jetzt habe ich eben auch keine Lust, ihm entgegenzukommen.


    Grüße
    Rolf.

  • Zitat

    Gesetzt den Fall, dass ich die "Kleinreparatur" übernehmen muss.

    Sie müssen die Kleinreparatur nur dann übernehmen, wenn Sie eine solche Klausel in Ihrem Mietvertrag haben.
    Haben Sie eine solche Klausel, dann sollten Sie den Wortlaut bitte kurz hier einstellen.

    Haben Sie keine solche Klausel, dann machen Sie sich bitte keinen Kopf des wegen.

  • Naja, der Vermieter ist gem. § 535 BGB für die Instandhaltung und Instandsetzung während der Mietdauer verantwortlich. Es geht nicht eindeutig aus dem Eingangsbeitrag hervor, ob diese Miniküche dem Vermieter gehört, aber ich gehe mal davon aus.:)
    Der Mieter hat in solchen Situationen eigentlich nur dann eine Chance, wenn er nachweist, dass diese Beschädigung aufgrund des schlechten Zustandes der Miniküche zwangsläufig erfolgen musste, zumal der Mangel schon lange Zeit vorher dem Vermieter gemeldet wurde. Da sehe ich, wie auch meine beiden Vorschreiber ein klitzekleines Problem.:o
    Der Hinweis auf den Zeitwert ist schon in Ordnung.
    Aber hier sollte man vielleicht seine Privathaftpflichtversicherung einschalten, denn die wehrt ja auch, wie bekannt ist, ungerechtfertigte Ansprüche ab.;)
    So, jetzt hab ich mal noch alles schön verziert und hoffe, dass unsere Beiträge ein wenig geholfen haben.

    Berny,
    eine Bitte: Könntest Du freundlicherweise die Zitate in Deinen Beiträgen besser kennzeichnen? Die Ausrufezeichen sind schlecht zu erkennen, gerade auch dann, wenn sie auch schon mal vergessen werden.:p:)

    Hallo Sinus,

    auch Verzierungen machen einen Beitrag nicht besser.... Wohlgemerkt: War jetzt genauso gemeint wie Du es meintest, also nicht böse!

    Das von Dir als Ausrufezeichen bezeichnete fehlende " habe ich - siehe oben - per Editierfunktion mit *) nachgeliefert..... :)

  • Zitat

    Das von Dir als Ausrufezeichen bezeichnete fehlende " habe ich - siehe oben - per Editierfunktion mit *) nachgeliefert.....

    Na also, geht doch...:)

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