Hallo miteinander,
folgendes Problem steht kurz vor der Wohnungsübergabe wegen Auszug an:
In der Wohnung ist eine kleine Mini-Einbauküche. Eingezogen bin ich vor etwa vier Jahren. Relativ bald danach habe ich festgestellt, dass am Gefrierfach des Kühlschranks ständig die Klappe festfriert und das beim (nicht sehr "kooperativen") Vermieter reklamiert - ohne, dass er Abhilfe geschaffen hätte.
Es kam, wie es hatte kommen müssen - eines Tages ist beim Öffnen der Klappe der Griff abgebrochen. Auch das habe ich mitgeteilt, eine Reparatur ist nie erfolgt. Der Vermieter sagt, er habe keine Klappe besorgen können. Ich war so gutmütig und habe es ebenfalls versucht - keine Chance.
Der Vermieter meinte immer wieder, dass ich für den Schaden aufkommen müsse. Stimmt das?
Und überhaupt: Ist nicht nach z.B. zehn Jahren Alter ein solches Gerät ohnehin "abgeschrieben", so dass ich mangels Restwert auch keinen Ersatz leisten müsste
Ich fürchte, dass das jetzt am Montag beim Übergabegespräch wieder auf den Tisch kommt.
Kann jemand was zu meiner rechtlichen Situation sagen?
Vielen Dank!
Rolf.