Hallo miteinander,
und erstmal danke für die ersten Kommentare!
Also erstens habe ich alles schriftlich vorliegen.
Zweitens: Ich weiß natürlich auch, dass man einen Kühlschrank abtauen muss - auch wenn ich einmal im Monat für ein wenig kurzfristig erachte. Das ist eine Grundregel, wie regelmäßig lüften.
Ich frage mich eben, ob das gemietete Teil den vernünftig funktioniert hat, wenn es so superschnell vereist, oder ob Dichtungen etc. schon feuchte Luft durchgelassen haben. Daher fühle ich mich unschuldig.
Gesetzt den Fall, dass ich die "Kleinreparatur" übernehmen muss. Wie ist es denn überhaupt:Muss ich den ganzen Kühlschrank ersetzen, wenn es das Ersatzteil nicht mehr gibt? Daher auch die Idee zur Frage, wann ein Gerät abgeschrieben ist.
Es ist halt immer schade, wenn mit dem Vermieter kein konstruktives Verhältnis entsteht, weil man an Kleinigkeiten hochgeht. Er hat z.B. monatelang gebraucht, bis er ein pups-kleines Lüftergerät instand gesetzt hat - und noch dabei gebockt. Naja, und jetzt habe ich eben auch keine Lust, ihm entgegenzukommen.
Grüße
Rolf.