Beiträge von roterrolf

    Hallo miteinander,


    und erstmal danke für die ersten Kommentare!

    Also erstens habe ich alles schriftlich vorliegen.

    Zweitens: Ich weiß natürlich auch, dass man einen Kühlschrank abtauen muss - auch wenn ich einmal im Monat für ein wenig kurzfristig erachte. Das ist eine Grundregel, wie regelmäßig lüften.

    Ich frage mich eben, ob das gemietete Teil den vernünftig funktioniert hat, wenn es so superschnell vereist, oder ob Dichtungen etc. schon feuchte Luft durchgelassen haben. Daher fühle ich mich unschuldig.

    Gesetzt den Fall, dass ich die "Kleinreparatur" übernehmen muss. Wie ist es denn überhaupt:Muss ich den ganzen Kühlschrank ersetzen, wenn es das Ersatzteil nicht mehr gibt? Daher auch die Idee zur Frage, wann ein Gerät abgeschrieben ist.


    Es ist halt immer schade, wenn mit dem Vermieter kein konstruktives Verhältnis entsteht, weil man an Kleinigkeiten hochgeht. Er hat z.B. monatelang gebraucht, bis er ein pups-kleines Lüftergerät instand gesetzt hat - und noch dabei gebockt. Naja, und jetzt habe ich eben auch keine Lust, ihm entgegenzukommen.


    Grüße
    Rolf.

    Hallo miteinander,


    folgendes Problem steht kurz vor der Wohnungsübergabe wegen Auszug an:

    In der Wohnung ist eine kleine Mini-Einbauküche. Eingezogen bin ich vor etwa vier Jahren. Relativ bald danach habe ich festgestellt, dass am Gefrierfach des Kühlschranks ständig die Klappe festfriert und das beim (nicht sehr "kooperativen") Vermieter reklamiert - ohne, dass er Abhilfe geschaffen hätte.

    Es kam, wie es hatte kommen müssen - eines Tages ist beim Öffnen der Klappe der Griff abgebrochen. Auch das habe ich mitgeteilt, eine Reparatur ist nie erfolgt. Der Vermieter sagt, er habe keine Klappe besorgen können. Ich war so gutmütig und habe es ebenfalls versucht - keine Chance.

    Der Vermieter meinte immer wieder, dass ich für den Schaden aufkommen müsse. Stimmt das?

    Und überhaupt: Ist nicht nach z.B. zehn Jahren Alter ein solches Gerät ohnehin "abgeschrieben", so dass ich mangels Restwert auch keinen Ersatz leisten müsste

    Ich fürchte, dass das jetzt am Montag beim Übergabegespräch wieder auf den Tisch kommt.

    Kann jemand was zu meiner rechtlichen Situation sagen?


    Vielen Dank!
    Rolf.

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