Hallo,
ich weiß eigentlich gar nicht wo ich Anfangen soll, weil wir so viele - nicht schöne - Mängel in/an unserem Miethäusl haben.
Wir haben z.B. ein Wohnzimmer mit Holzofen (das wir ausschließlich mit Holz heizen), ein Kinderzimmer mit einem Heizkörper (der nur lauwarm wird), ein Schlafzimmer mit einem Heizkörper (der auch nur lauwarm wird), ein Bad ohne Heizung und eine große Küche mit Fußbodenheizung, die allerdings seit unserem Einzug vor 2,5 Jahren noch nie eingeschaltet war. Hier liegt schonmal ein Problem: Die Fußbodenheizung wird im anderen unbewohnten Haus (Keller) eingeschaltet, und es hatte letzte Woche in der Küche 0°! Ich habe den Vermieter jetzt bereits 2x schriftlich gebeten die Heizung aufzudrehen, bis jetzt war jedoch niemand da!
Wenn ich koche, dann bildet sich an der 4m langen Glaskuppel über der Küche Kondenswasser, dass dann herunter tropft auf den Parkett (über eine Länge von 2cmx4m!). Wäre die Fußbodenheizung an, denke ich, wäre das schonmal weniger (weil wenn wärmer, weniger Kondenswasser).
Wir hatten im Wohnzimmer bei unserem Einzug nur einen Türgroßen Durchbruch in der Wand, der das WoZi (gehörte zuvor nicht zu unserer Wohnung, war ein separates Büro) mit dem Kinderzimmer verbunden hat (vom Kinderzimmer gehts dann in die Küche).Im März bekamen wir endlich eine Wohnzimmer-türe und nun habe ich eben diesen Winter das Problem in der Küche (zuvor heizte der Holzofen im WoZi wohl die Küche etwas mit), aber wenn wir die Türe aufmachen zieht es unangenehm kalt ins Wohnzimmer. Ein Teufelskreis.
Wie sollen wir vorgehen - wir sind das erste mal in Miete und in solchen Sachen recht jungfräulich. 2x haben wir jetzt schriftlich aufgefordert die Heizung aufzudrehen (zumal wir ja auch die vollen 80qm an Heizkosten zahlen, obwohl wir 60² der Wohnung nicht heizen können - da Heizkörper nur lau funktionieren und eben eine Heizung gar nicht eingeschaltet ist.
Sollen wir die nächste Miete einfach mindern? Wenn ja um wieviel? Müssen wir dies vorher schriftlich ankündigen? Muss so eine Minderung nach behebung des Mangels doch gezahlt werden? Danke schonmal im Voraus.