Nein, natürlich schon zuvor. Mit der Küche wurden sozusagen das Haupthaus und das Zuhaus "verbunden". Mittwoch soll eine Heizungsfirma kommen und sich um alles kümmern ... bin ja mal gespannt
Beiträge von Seebewohner
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Fantastisch, das war definitiv möglich! Thermometer ist nicht kaputt! Meine Lebensmittel waren angefroren (Öl z.B. geflockt, Nutella steinhart, Blumen abgefroren). Meine Küche wurde nachträglich zwischen 2 Gebäude gebaut, das heißt zwischen zwei Außenwände von 2 Gebäuden - die dritte Wand besteht aus einer ehem. Wintergarten-Glas-Schiebetüre, daneben eine Holz-Haustüre - kaum Mauerwerk - die andere Seite ist eine komplette Wand mit einem kleinen Fenster (ca. 60x40cm). Das "Dach" ist eigentlich ein Flachdach mit Kies, darauf eine Glaskuppel - alles in allem ziemlich "unisoliert".
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Hallo,
ich weiß eigentlich gar nicht wo ich Anfangen soll, weil wir so viele - nicht schöne - Mängel in/an unserem Miethäusl haben.Wir haben z.B. ein Wohnzimmer mit Holzofen (das wir ausschließlich mit Holz heizen), ein Kinderzimmer mit einem Heizkörper (der nur lauwarm wird), ein Schlafzimmer mit einem Heizkörper (der auch nur lauwarm wird), ein Bad ohne Heizung und eine große Küche mit Fußbodenheizung, die allerdings seit unserem Einzug vor 2,5 Jahren noch nie eingeschaltet war. Hier liegt schonmal ein Problem: Die Fußbodenheizung wird im anderen unbewohnten Haus (Keller) eingeschaltet, und es hatte letzte Woche in der Küche 0°! Ich habe den Vermieter jetzt bereits 2x schriftlich gebeten die Heizung aufzudrehen, bis jetzt war jedoch niemand da!
Wenn ich koche, dann bildet sich an der 4m langen Glaskuppel über der Küche Kondenswasser, dass dann herunter tropft auf den Parkett (über eine Länge von 2cmx4m!). Wäre die Fußbodenheizung an, denke ich, wäre das schonmal weniger (weil wenn wärmer, weniger Kondenswasser).
Wir hatten im Wohnzimmer bei unserem Einzug nur einen Türgroßen Durchbruch in der Wand, der das WoZi (gehörte zuvor nicht zu unserer Wohnung, war ein separates Büro) mit dem Kinderzimmer verbunden hat (vom Kinderzimmer gehts dann in die Küche).Im März bekamen wir endlich eine Wohnzimmer-türe und nun habe ich eben diesen Winter das Problem in der Küche (zuvor heizte der Holzofen im WoZi wohl die Küche etwas mit), aber wenn wir die Türe aufmachen zieht es unangenehm kalt ins Wohnzimmer. Ein Teufelskreis.Wie sollen wir vorgehen - wir sind das erste mal in Miete und in solchen Sachen recht jungfräulich. 2x haben wir jetzt schriftlich aufgefordert die Heizung aufzudrehen (zumal wir ja auch die vollen 80qm an Heizkosten zahlen, obwohl wir 60² der Wohnung nicht heizen können - da Heizkörper nur lau funktionieren und eben eine Heizung gar nicht eingeschaltet ist.
Sollen wir die nächste Miete einfach mindern? Wenn ja um wieviel? Müssen wir dies vorher schriftlich ankündigen? Muss so eine Minderung nach behebung des Mangels doch gezahlt werden? Danke schonmal im Voraus.
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Mir scheint, dass der VM nicht in der Lage ist einen entsprechenden Nachweis für UNSEREN tatsächlich verbrauchten Strom zu bringen, es gibt wohl eine einzige gesamte Stromrechnung für das ganze Anwesen, das inzwischen auf 3 Parteien aufgeteilt wurde. Heute wurde ein neues Kabel aus unserer Wohnung (Keller) ins Haupthaus gezogen, wo dieses nun von EON (?) noch an einen Zähler angeschlossen werden muss, und wir dann künftig selber unseren Strom direkt dem Anbieter zahlen. Ich werde dann den "vorherigen" Strom (laut unserem Zähler) dem VM bezahlen, ob und wieviel vom Haupthaus (also nicht von uns verbraucht) darin enthalten ist, wird keiner von uns beiden je herausfinden können. Ich hoffe auf friedliche Einigung
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Seebewohner:
"ich wünsche der nächste Post ist hilfreich(er) als meiner"
Jeder Post hier kann nur noch hilfreicher als Deiner sein...schön dass so schnell ein hilfreicher Post für Mama2504 angeflogen kam

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Berny, bei unserem Einzug (es is das Nebengebäude von einem großen Wohnhaus) war NICHTS getrennt! Strom, Heizung, alles lief übers Haupthaus.
Wir hatten große Probleme überhaupt die Zuleitungen in unser Häuschen zu finden (weil keine Kabelpläne existieren) - also bauten wir (auf Kosten des Vermieters) einen Zähler in unseren Sicherungskasten um somit unseren Strom ermitteln zu können. Das gleiche mit Kalt- und Warmwasser, hier bauten wir einen Zähler in jede Leitung ein.
Die Heizung konnten wir bis heute leider nicht trennen, hier hakt es noch etwas - denn wir haben im Haupthaus die Fußbodenheizung der Wohnung seit unserem Einzug NIE einschalten lassen, weil wir mit Holz heizen und das Bad mit einem Elektroheizer nach Bedarf. Auf der Abrechnung wurden uns hier auch 80m² der gesamten Heizukosten (inkl. Haupthaus 400m²) angerechnet, was wir auch anfechten ... Kommt Zeit, kommt neue Abrechnung ...

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Hallo, bei unserer ersten Abrechnung seit Einzug 2010 in unserer Wohnung (8.2010-8.2011) steht lediglich:
"Strom lt. EON Betrag 2205€" - erhalten haben wir die Abrechnung Ende Juli 2012 (sämtliche Nebenkosten werden bis heute direkt an den Vermieter bezahlt!) Die EON-Aufstellung wurde auch nach zweimaligem schriftlichen Nachfragen nicht zugestellt.
Am 1.1.2012 hatten wir auf unserem Stromzähler 5755kw - wieviel es am 31.8.2011 waren kann ich leider nicht sagen,
jedoch wären die Stromkosten am 1.1.2012 bei 5755kw und etwa 25Cent/kwh grob um die 11500€ für den Zeitram 8/2010-12/2011.
Also kann es nicht sein, dass wir ein halbes Jahr zuvor schon Stromkosten von 2205€ hatten?!Auf meinen Einspruch für die Bezahlung der Abrechnung kam bisher keinerlei Reaktion, lediglich hat sich für Montag ein neuer Installateur angemeldet, der einen neuen Zähler einbauen möchte, damit wir direkt an die Fa. EON zahlen können und laut seines Wissens auf unserem derzeitigen Zähler noch Strom aus dem Nachbargeäubde (400qm, das seit 6 Wochen leer steht) mitläuft. Unsere ehem. Nachbarn sollten 6000€ Nebenkosten nachzahlen für 12 Monate, die haben inzwischen die Flucht ergriffen

WIE können wir nun den tatsächlichen verbrauchten Stromverbrauch (BIS MONTAG) ermitteln - oder wäre es einfach vernünftig von beiden Seiten, den Strom laut unserem Zähler (in der Wohnung) dem Vermieter zu erstatten und eben ab Montag dann direkt an EON zu bezahlen. Ich bin natürlich bereit, DAS zu zahlen was auf den Zählerständen steht. Danke auch Hier vorab.
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Tja, auf die Antwort der Frage warten wir alle wohl gespannt - leider kann ICH sie nicht beantworten, denn ich habe mich als "Hilfebittender" in diesem Forum angemeldet und nicht als "Hilfegebender" .... deshalb holt mich jetzt auch grade wieder meine Bequemlichkeit und Faulheit ein, und ich widme mich den wirklich wichtigen Dingen meines Alltages ... Mama2504, ich wünsche der nächste Post ist hilfreich(er) als meiner, und der meiner Vorschreiber

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*schockiertbin* Auch ich bin ganz neu in diesem Forum, und bin schockiert wie hier manchmal mit unseren Mitmenschen umgesprungen wird! Die Frage ist doch klar ersichtlich NICHT, ob Mama2504 einen "Schwarzhandel" ohne Gewerbeschein betreiben darf - sondern OB es ihr gestattet wird, in einem gemieteten ehem. Bauernhof einen Laden zu eröffnen, oder ob der Vermieter hierzu Einwände haben darf / muss / kann ... Auch von mir viel Glück der Existenzgründung!!
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Hallo, wir haben im August 2010 eine Wohnung (unrenoviert, da der Vermieter es zeitlich nicht mehr schaffte) gezogen, bei der einige Mängel waren. Der schlimmste ist ein großer nasser Fleck in der Küche, von dem sich die Farbe ablöst. Es wurde gesagt, mit 1x drüberstreichen wäre der Fleck weg - was nicht so war. Dann wurde gesagt, es käme von der Dachrinne - diese müssen wir immer sauber halten - tun wir auch (in der Rinne befindet sich NIE Dreck!). Im Januar bemängelten wir den Fleck erneut beim Hausverwalter, dieser sagte er würde ihn im Sommer wegmachen lassen .. nun ist November, wir haben den Fleck erneut beim Vermieter direkt reklamiert und es kam nun schriftlich, dass der Fleck durch uns entstanden sei weil wir die Dachrinne nicht sauber gehalten hätten und sie diesen auf unsere Kosten aber entferne lassen würden .. ??!! Hä, bin ich im falschen Film? Der Fleck WAR als wir eingezogen sind - also kann er nicht durch uns entstanden sein??!! Ich habe zum Glück am Einzugstag alles digital fotografiert - wie soll ich nun weiter vorgehen?? Danke
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