Hallo!
Ich suchte für meine Wohnung einen Nachmieter. Hatte auch einen gefunden.
Ich wollte Küche und Schlafzimmer übergeben, Summe 3.200 € (gebrauchte Möbel, 6 Jahre, bei weitem unter Neupreis).
Wir haben einen Ablösevertrag unterschrieben, der Nachmieter hat eine Anzahlung von 500 € geleistet. Restlicher Betrag wäre bei Schlüsselübergabe gezahlt worden.
Nun ist es so, der Nachmieter ist abgesprungen. Ich habe die Wohnung gekündigt, muss innerhalb der Frist einen neuen Nachmieter suchen.
Was passiert mit der Anzahlung? Bin ich dazu verpflichtet, dem Nachmieter die Anzahlung rückzuerstatten? Ich komm mir ein bisschen verarscht vor.
Kann ja passieren dass ich für die Wohnung jetzt keinen neuen Nachmieter finde in der Zeit, habe somit erneut Stress und Aufwand.
MFG
Ablöse-Anzahlung für Möbel rückerstatten?
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Anna1986 -
17. Januar 2013 um 12:03 -
Erledigt
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Zitat
Was passiert mit der Anzahlung? Bin ich dazu verpflichtet, dem Nachmieter die Anzahlung rückzuerstatten?
Was wurde denn dazu vereinbart ?Zitathabe somit erneut Stress
Wer Stress hat, ist seiner Arbeit nicht gewachsen. -
dieser "vertrag" wurde halt nur dazu erstellt, dass man dann bei wohnungsübergabe auch die gewissheit hat, die möbel nicht rausreissen zu müssen - und nicht um sich wegen der ablöse abzusichern:
Bei erfolgreichem Mietabschluss mit der Genossenschaft xxxx wird hiermit schriftlich vereinbart dass diverse Einrichtungsgegenstände vom Vormieter, xxxx, aus der Wohnung in der xxxx , über-nommen werden und nach Zahlung einer Ablöse in Höhe von 3.200 € in das Eigentum vom Nachmieter, xxxx, übergehen.
Der Vormieter schließt jegliche Garantie oder Gewährleistung aus.Einrichtungsgegenstand Preis
xxx
Anzahlung in Höhe von 500 € am 10.12.12 erhalten.
Die Zahlung der restlichen Ablöse erfolgt per Barzahlung bei Schlüsselübergabe.und ja ich habe stress deshalb - ich bin im 6. monat schwanger und hab wieder nebenbei "marklerarbeit" am hals

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Der radfahrer hat dir die Antwort gegeben, Geld zurück an Absender.
Zitatich bin im 6. monat schwanger und hab wieder nebenbei "marklerarbeit" am hals
Schwanger, aber doch nicht krank.
Schon dich und delegiere, wie ich. -
delegieren ist nett und schön, ist man alleine geht das leider nicht

danke! -
Zitat
delegieren ist nett und schön,
Ich weiß.Zitatist man alleine geht das leider nicht
Warum bist Du alleine ?
Du könntest das ändern. -
natürlich, wird sich ja nach auszug aus der jetzigen wohnung

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Dann könntest Du mit dem delegieren doch schon mal leicht anfangen, damit er mitbekommt, was ihn erwartet.
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*g+ belassen wirs dabei

danke für die hilfe -
Zitat
Kann ja passieren dass ich für die Wohnung jetzt keinen neuen Nachmieter finde in der Zeit, habe somit erneut Stress und Aufwand.
MFGDa dies aber garantiert kein mietrechtliches Problem ist, bleibt dir wohl nichts anderes übrig die Angelegenheit mit dem abgesprungenen Nachmieter direkt zu klären.
Aber vielleicht liest der hier mit und meldet sich.
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Vllt. bist das auch Du ?
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Hallo Anna1986,
dies ist ein Forum, welches sich mit Mietrecht beschäftigt, nicht mit Privatrecht.
Mietrecht betrifft die Beziehung Vermieter-Mieter. Mit einem Vor- oder Nachmieter hast Du grundsätzlich nichts zu tun innerhalb des Mietrechts. -
[quote='1']
Bei erfolgreichem Mietabschluss mit der Genossenschaft xxxx wird hiermit schriftlich vereinbart dass diverse Einrichtungsgegenstände vom Vormieter, xxxx, aus der Wohnung in der xxxx , über-nommen werden und nach Zahlung einer Ablöse in Höhe von 3.200 € in das Eigentum vom Nachmieter, xxxx, übergehen.Die Vereinbarung ist eindeutig. Das festgedruckte besagt, das nur bei Abschluß eines Vertrages auch die Vereinbarung zum Tragen kommt.
Die Anzahlung haben Sie zurück zuerstatten.
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