Beiträge von Anna1986

    dieser "vertrag" wurde halt nur dazu erstellt, dass man dann bei wohnungsübergabe auch die gewissheit hat, die möbel nicht rausreissen zu müssen - und nicht um sich wegen der ablöse abzusichern:


    Bei erfolgreichem Mietabschluss mit der Genossenschaft xxxx wird hiermit schriftlich vereinbart dass diverse Einrichtungsgegenstände vom Vormieter, xxxx, aus der Wohnung in der xxxx , über-nommen werden und nach Zahlung einer Ablöse in Höhe von 3.200 € in das Eigentum vom Nachmieter, xxxx, übergehen.
    Der Vormieter schließt jegliche Garantie oder Gewährleistung aus.

    Einrichtungsgegenstand Preis
    xxx

    Anzahlung in Höhe von 500 € am 10.12.12 erhalten.
    Die Zahlung der restlichen Ablöse erfolgt per Barzahlung bei Schlüsselübergabe.


    und ja ich habe stress deshalb - ich bin im 6. monat schwanger und hab wieder nebenbei "marklerarbeit" am hals ;)

    Hallo!
    Ich suchte für meine Wohnung einen Nachmieter. Hatte auch einen gefunden.
    Ich wollte Küche und Schlafzimmer übergeben, Summe 3.200 € (gebrauchte Möbel, 6 Jahre, bei weitem unter Neupreis).
    Wir haben einen Ablösevertrag unterschrieben, der Nachmieter hat eine Anzahlung von 500 € geleistet. Restlicher Betrag wäre bei Schlüsselübergabe gezahlt worden.
    Nun ist es so, der Nachmieter ist abgesprungen. Ich habe die Wohnung gekündigt, muss innerhalb der Frist einen neuen Nachmieter suchen.
    Was passiert mit der Anzahlung? Bin ich dazu verpflichtet, dem Nachmieter die Anzahlung rückzuerstatten? Ich komm mir ein bisschen verarscht vor.
    Kann ja passieren dass ich für die Wohnung jetzt keinen neuen Nachmieter finde in der Zeit, habe somit erneut Stress und Aufwand.
    MFG

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