Hallo,
ich bewohne seit dem 01.07.2001 eine schöne Wohnung in einem Mehrfamilienmietshaus. Jetzt wurde das gesamte Haus zum 01.02.2013 an einen privaten Immobilienmenschen verkauft, der es aus "nicht gegebener Wirtschaftlichkeit" abreissen lässt, um anschliessend exclusive Neubauwohnungen zu errichten.
Welche Kündigungfrist muss der Vermieter bei mir beachten? Es gab ja ab 01.09.2001 eine kleine Mietreform, bei der auch die Kündigungfristen verändert wurden. Ich steig' jetzt nicht mehr richtig durch. Habe ich 12 Monate oder 9 Monate, oder wie sieht es aus?
In meinem Mietvertrag steht zur Kündigung nur drin, dass sich die ordentliche Kündigung nach den gesetzlichen Bestimmungen richtet.
Jtzt meine Frage, nach den Bestimmungen zum Zeitpunkt des Mietbeginns oder der heutigen?
Vielen Dank für eure Hilfe.