Beiträge von paipel
-
-
Ja, das dachte ich auch. Aber wie ist dann der Absatz aus meinem Link zu verstehen:
Wechselt im Laufe des Mietverhältnisses der Vermieter (z.B. weil das Haus verkauft wird), spielt dies keine Rolle. Auch wird die Zeit mitgerechnet, in der der jetzige Mieter auf Grund eines Mietvertrages seines früheren Ehegatten in der Wohnung gelebt hat (OLG Stuttgart RE WM 84, 85). Ist der Mieter innerhalb des Hauses umgezogen, so ist die gesamte bisherige Mietzeit bei der Bemessung der Kündigungsfrist zu berücksichtigen (BGH WM 05, 584). -
-
Hallo,
wir bewohnten 8 Jahre eine Wohnung in einem Mehrfamilienmietshaus, welches komplett einer Person gehörte. Anschl. sind wir innerhalb desselben Hauses in eine größere Wohnung umgezogen und bewohnen diese nun schon 4 Jahre lang. Beide Mietverträge waren unbefristet. Nun wurde das Haus verkauft und der Käufer plant das Haus abzureissen und eine Kündigung wegen "unwirtschaftlichkeit" auszusprechen. Nun interessiert uns natürlich brennend, welche Kündigungsfrist wir von ihm zu erhalten haben? 3 oder 9 Monate?
Im Netz habe ich schon einmal folgendes gefunden (4. Absatz, relativ weit oben): Info 91, Kündigungsfristen
Und bei Beck-Online steht wohl auch etwas unter BGB § 573c Fristen der ordentlichen Kündigung
Aber sonst rein gar nichts.
Vielleicht weiss ja hier jemand mehr. -
Hallo,
ich bewohne seit dem 01.07.2001 eine schöne Wohnung in einem Mehrfamilienmietshaus. Jetzt wurde das gesamte Haus zum 01.02.2013 an einen privaten Immobilienmenschen verkauft, der es aus "nicht gegebener Wirtschaftlichkeit" abreissen lässt, um anschliessend exclusive Neubauwohnungen zu errichten.
Welche Kündigungfrist muss der Vermieter bei mir beachten? Es gab ja ab 01.09.2001 eine kleine Mietreform, bei der auch die Kündigungfristen verändert wurden. Ich steig' jetzt nicht mehr richtig durch. Habe ich 12 Monate oder 9 Monate, oder wie sieht es aus?
In meinem Mietvertrag steht zur Kündigung nur drin, dass sich die ordentliche Kündigung nach den gesetzlichen Bestimmungen richtet.
Jtzt meine Frage, nach den Bestimmungen zum Zeitpunkt des Mietbeginns oder der heutigen?
Vielen Dank für eure Hilfe. -
Wie sieht es eigentlich mit unseren Kauf, bzw. Vorkaufsrechten aus, wenn nach dem Abriss unseres Hauses neue ETW's hier gebaut werden.
Müssen uns ehemaligen Mietern, denen ja zwischenzeitlich gekündigt wurde, die Wohnungen zuerst angeboten werden? -
Moltkestr. wurde bereits abgerissen und wird gerade bebaut.
"und wenn es ein Haus wäre, für den der Kündigungsgrund "wirtschaftlicher Verwertung" wirklich zutreffen würde, würdet Ihr da sicher nicht mehr wohnen wollen. Dass sieht man auch als Laie."
Selbstin dem Geschäftsbericht der Genossenschaft von 2011 steht, dass das Gebäude nicht modernisierungsbedürftig sein...
Da kann sich in einem Jahr wohl nichts dramatisches dran verändert haben. -
Mir würde man ein Haus nicht einfach so unter dem Hintern abreißen, wenn es nicht schon droht von alleine umzufallen und meine Fragen hast Du auch nicht beantwortet.
Ist dass Haus so marode oder nicht?
Wollte ihr da weiter wohnen oder nicht?Was sollen wir denn konkretes machen? Wenn ein Gutachter befunden hat,dass man das Gebäude witschaftlicher gestalten kann, wenn es abgerissen wird und energetisch besser neu aufgebaut wird, kann doch ein "Normalo" wie wir nicht dagegen tun. Über Anregungen würde ich mich freuen. Und wenn es abgerissen wird ist wohl auch eine Kündigung rechtens.
Also haben wir ja wohl nicht viele Möglichkeiten oder?
So traurig das auch ist.
Bezüglich "marode" istdas natürlich von einem Laien nur subjaktiv zu beantworten. In meinen Augen ist das Haus überhaupt nicht marode, sondern eigentlich noch ganz gut in schuss. Von 1959 übrigens.
Soviel übrigens zum Thema "unter dem hintern wegreissen": Home -
So habe nun von Haus & Grund die Information, dass es wohl rechtens ist uns zu Kündigen wenn des ganze Gebäude aus wirtschaftlichen Gründen abgerissen wird. Wirklich extrem traurig. Der neue Eigentümer möchte dann mit dem Abriss auch möglichst Zeitnah beginnen. Sprich, wir Mieter werden wohl zum 01.01.2013 die Kündigung bekommen.
Nun noch eine ganz wichtige Frage, die mir der Haus & Grund Rechtsberater auch nicht beantworten konnte: Wir wohnen seit 11 Jahren in diesem Gebäude. Sind allerdings vor vier Jahren von einer 2-Zimmer in eine 3-Zimmer Wohnung umgezogen. Damit haben wir natürlich auch einen neuen Vetrag bekommen. Heisst das nun, dass die vorherigen Jahre auf die Kündigungsfrist nicht angerechnet werden und wir an Stelle von 9 Monaten Frist nur drei bekommen?
Das wäre wirklich schrecklich, denn dann müssten wir ja schon zum 31.03.2013 aus der Wohnung sein.
Hat schon einmal jemand von so einem Fall gehört? -
Und was für eine Frist muss er uns da setzen, wenn wir ja eigentlich nicht sofor raus wollen? Ich habe da mal etwas von 9 Monaten ab 10 Jahren Mietzeit gehört?
Und muss er nach dem Neubau nicht uns diesen Wohnraum zur Miete erst anbieten?
Oder könnte er auf dem Grundstück auch eine schöne Villa zum selber bewohnen aufbauen? -
Hallo,
folgender trauriger Sachverhalt:
Wir wohnen nun schon sehr glücklich seit 11 Jahren in einer Genossenschaftswohnung. Jetzt verkauft diese Genossenschaft das gesammte Gebäude an eine Investmentfirma, die in unsere Mietverträge einsteigt zum 31.12.2012. Wir haben einen unbefristeten Mietvertrag.
Die Investmentfirma wird das Gebäude abreissen und neu aufbauen.
Welche Fristen muss die Firma dabei einhalten und wie lange können wir dann noch hier wohnen bleiben. Bzw. welche Rechte haben wir nach dem Neubau, weiterhin hier ein Mietrecht zu bekommen?
Über jede Antwort waären wir unheimlich glücklich. Von der Genossenschaft und der Investmentfirma bekommen wir nur Vertröstungen zu hören
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!