Betriebskosten für 5 Jahre

  • Hi,

    nein, die Jahre sind alle zusammengefasst auf einer Seite.
    Tut aber auch nichts mehr zur Sache, ich weiß mittlerweile das meine Vermieterin nur die Jahre 2011 und 2012 abrechnen darf !

    ich danke euch jedoch vielmals für alle eure Antworten.

    LG
    Nicole

  • die Jahre sind alle zusammengefasst auf einer Seite.
    Tut aber auch nichts mehr zur Sache, ich weiß mittlerweile das meine Vermieterin nur die Jahre 2011 und 2012 abrechnen darf !


    Nicht so ganz richtig, Nicole. Sie darf jetzt lediglich nur noch das Jahr 2012 auf einem separatem Blatt abrechnen.

  • Hallo Berny,

    danke für Deine Antwort.

    Das Jahr 2012 darf sie abrechnen und das Jahr 2011 hatte ich ja mit den anderen (alles auf einem Blatt) im November erhalten. So wie mir erklärt wurde darf Sie dann mit 2011 und 2012 rechnen.

    So etwa nicht richtig ??

    Grüße und wie immer Danke.
    Nicole

  • Hallo Nicole,

    "Das Jahr 2012 darf sie abrechnen und das Jahr 2011 hatte ich ja mit den anderen (alles auf einem Blatt) im November erhalten."

    - Wenn 2011 auf dem Blatt für sich allein kalkuliert wurde (vorzugsweise mit Trennungsstrich zu anderem Gekritzel), mag es gelten.
    Wenn jedoch Beträge aus anderen Abrechnungszeiträumen zusammenaddiert wurden, dann kannste die Abrechnung/en knicken.

    "So wie mir erklärt wurde darf Sie dann mit 2011 und 2012 rechnen.
    So etwa nicht richtig ??"
    - Das verstehe wer mag... ich leider nicht.:confused: Und: wer erklärte?

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