Beiträge von Nicoli1977

    Hallo zusammen.
    Mal angenommen der Mieter M zieht zum 01.01. bei Vermieter V ein und bezahlt jeden Monat eine Warmmiete. Zieht jedoch zum 31.08.schon wieder aus. Im Mietervertrag ist unter
    § 3 Miete - die Warmmiete beträgt xxx.--
    Bei Erhöhung bzw. Neueinführung von umlagefähigen Betriebskosten ist der Vermieter bereichtigt, diese im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften umzulegen...
    vereinbart.
    Darf V nun für diesen Zeitraum umlagefähige Betriebskosten wie zb. Grundsteuer, Versicherungen, Schornsteinfeger etc. berechnen ?
    Neue Versicherungen ? Erhöhungen von oben genannten Kosten ?

    Hallo Berny,

    danke für Deine Antwort.

    Das Jahr 2012 darf sie abrechnen und das Jahr 2011 hatte ich ja mit den anderen (alles auf einem Blatt) im November erhalten. So wie mir erklärt wurde darf Sie dann mit 2011 und 2012 rechnen.

    So etwa nicht richtig ??

    Grüße und wie immer Danke.
    Nicole

    Hi,

    nein, die Jahre sind alle zusammengefasst auf einer Seite.
    Tut aber auch nichts mehr zur Sache, ich weiß mittlerweile das meine Vermieterin nur die Jahre 2011 und 2012 abrechnen darf !

    ich danke euch jedoch vielmals für alle eure Antworten.

    LG
    Nicole

    Ja, die Jahre 2007-2011 waren alle zusammengefasst auf einem Schreiben das mir am 26.10.2012 zugestellt wurde ! Abrechnung 2012 ist korrekt und auch in Ordnung.
    Wenn du sagst die zusammenfassung wäre ungültig, wie kann ich dann hier vor gehen ? Wenn ich Ihr nur sagen "liebe Frau ...., die Abrechnung ist ungültig, wird sie mich wohl auslachen !?
    Grüßle

    Nebenkostenabrechnung 2012
    Nachzahlung 63,65 €
    Nachzalung von 2007-2011 191,70
    Gesammt 255,35 euro

    Da der Betrag in höhe von 191,70 von mir bereits angemahnt wurde, setzt ich Ihnen eine letzte Zahlungsfrist bis 26.01.2012. Danach werde ich die Sache meinem Rechtsanwalt übergeben.

    Mit freundlichem Gruß


    ..... bla bla bla .............

    So der Brief der heute kam !:mad::confused::eek::(

    ich meinte die Betriebs-Nebenkostenabrechnung von 2012, bis jetzt war es ja nur 2007-2011 !
    Könnt ihr mir nun sagen ob meine Vermieterin dass darf, erst nach so vielen Jahren ? Bitte spannt mich nicht so auf die Folter, bin so wütend wegen dieser ganzen Sache !

    Hallo Berny, und natürlich auch die anderen :)

    gerne :)
    § 3 Miete
    1. Die Miete beträgt monatlich für.....
    a) Wohnung =600 Euro
    b) Geschäftsräume /
    c) sonstiges /
    d) Heizkosten / Wamwasser /
    e) betriebskosten-Vorauszahlung ( siehe folg. Ziffer2) 30,-- Euro


    2. Betriebskosten
    a) neben der Miete sind die Heiz- und Warmwasserkosten sowie die weiteren Betriebskosten gem. § 2 Betr.KV. soweit sie anfallen, vom Mieter zusätzlich zu bezahlen. Grundsteue, Wasserversorgungskosten, Entwässerungskosten, Kosten des Personen oder Lastenaufzugs, Straßenreinigungs und Müllbeseitigungskosten, Kosten der Gebäudereinigung und Ungezieferbekämpfung, Gartenpflegekosten, Kosten der Beleuchtung, Schornsteinkosten, Feuer-Sturm-Wasser sowie sonstige Elementarschädenversicherungen, glasversicherung, Haftpflichtversicherung für Gebäude, Öltank und aufzug, Hauswartkosten, Betriebskosten der Gemeinschaftsantenne oder des Breitbandkabelanschlusses, kosten des Betriebs der einrichtugnen für Wäschepflege, sonstige Betriebskosten.
    b)Für die vorstehen aufgeführten kosten wird eine monatliche vorauszahlung wie in §3 Abs. 1e) festgelegt erhoben, hierfür ist jährlich abzurechnen.
    c.)die Betriebskosten werden, soweit der verbrauch erfasst ist, nach Verbrach, im übrigen, soweit nicht anders vereinbart wurde, nach dem kAnteil der Wohnfläche umgelegt und berechnet. Bei Wohnungs oder Teileigentum wir für die Berechnung der Betriebskosten der von der Eigentümergemeinschaft festgeslegte Maßstab zugrunde gelegt. Für die Umlage der Heiz- und Warmwasserkosten gelten die Vorschriften der Heizkostenverordnung.
    d) jede vertragspartei ist berechtigt, nach erfolgter Abrechnung der Betriebskosten die monatliche vorrauszahlung entsprechend der eingetretenen Änderung anzupassen, und zwar ab dem auf die Mitteilung folgenden nächsten Monatsersten.
    e) sowiet möglich, sind Betriebskosten vom Mieter direkt mit dem Versorgungsunternehmen abzurechnen.
    f) Werden nach Vertragsabschluss das Hausgrundstück betreffende Betriebskosten im Sinne des §2Betr.KV in der jeweils gültigen Fassung neu eingeführt, so ist der Vermieter zur Umlage berechtigt. dies gilt auch für Reinigungskosten ge. §22b dieses Vertrages.
    g) Ist eine Betriebskostenpauschale vereinbart, bleiben Erhöhungen und Ermäßigungen gemäß §560 BGB vorbehalten.

    So, das wars..... hoffe du kannst mir jetzt was sagen.
    bei a) ist auch Aufgeführt dass ich zur Ungezieferbekämpung zahlen muss ? oder ? Würde dass dann auf meinen anderen Beitrag passen ??ß
    Danke Dir herzlichst !
    Grüße

    Hallo "Fantastisch"

    Nein, es geht mir ganz ehrlich gesagt nicht darum dass ich hier eine Mieterhöhung abwenden will. Es mag solche Menschen geben, aber so bin ich nicht. Es handelt sich mittlerweile um mehrere hundert, die wenn es ganz schlimm ist am Fenster sitzen und mein Fenster ist dann schwarz ! Wir bewohnen ein Reihenhaus, und das Ameisenproble ist im UG. Problem ist dass wir Laminat haben, darunter ein alter Teppich (vom Vormieter so gelegt) Ich zahle gerne meine Miete, aber ich erwarte dafür entsprechend zu wohnen! Wir wohnen seid 7 Jahren in diesem Haus und seid her ging jeden Monat pünktlich zum ersten meine Miete zu Ihr !
    Da sie mir klar gemacht hast dass dieses Ameisenproblem nicht ihr Problem sei und sie nichts damit zu tun haben möchte bin ich dementsprechend sauer ! ich will ihr einfach nur klar machen dass Sie mit mir nicht so umgehen kann und will ihr einfach nur sagen was evtl. meine Rechte wären ! Was nicht heißt dass ich die Miete dann auch gleich kürze !
    Also bitte nicht urteilen !
    So, nun hoffe ich auf nicht abgestempelte Antworten ! danke
    Grüße

    Hallo Ihr,

    ich habe bei mir im Haus schon seid ca. 3 Jahren Ameisen (Flügelameisen) die immer von April bis ca. Oktober im Haus aktiv sind (mal mehr mal weniger) im schlimmen zeiten handelt es sich da um mehrere hundert stck. Meine Vermieterin weiß darüber bescheid, ist ihr aber egal. sie meint ich soll Dosen aufstellen und gut ist. Bei uns im Wohnzimmer/Esszimmer liegt Laminat, darunter Teppichboden und durch die Ritzen krabbeln sie nach oben. Ich habe das Gefühl es wird immer schlimmer und ich hab echt alles versucht !
    Meine Mieterin will immer mehr Geld und ich sehe dass ehrlichgesagt nciht ein. Kann ich die Miete mindern damit sie mal was unternimmt ?? Bzw. hätte ich Recht dazu ? Schon alleine das Wissen zu haben ob das ginge wäre von vorteil. Dann könnte ich das dieser Überheblich Person mal sagen.

    Hoffe ihr habt Rat für mciht 1
    Danke im voraus !
    Lg Nicole

    Hallo,

    meine Vermieterin hat mir für die Jahre 2007-2011, also für 5 Jahre die Betriebskostenabrechnung geschickt. Nachzahlung !!!
    Es handelt sich hier um die Grundsteuer und Gebäudebrandversicherung.

    FRAGE: 1.darf Sie dass überhaupt nach 5 Jahren, sollte das nicht jährlich gemacht werden ?
    2. darf sie überhaupt eine Nachzahlung verlangen wenn im Mietvertrag eine pauschale pro Monat angegeben ist ? Muss sie dann nicht eher diesen erhöhen ???

    Hoffe mir kann jemand helfen !!!
    DANKE schon mal im voraus !
    GLG Nicole

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