Vermutliche Kündigung wegen Eigenbedarfs

  • Moin zusammen,

    meine Freundin hat da ein tierisches Problem. Sie ist vor 2 Monaten in eine neue Wohnung umgezogen. Diese wurde ihr ohne Küche vermietet worauf sie sich für 10000€ + Einbau eine neue Küche zulegte. Den Rest der Wohnung hat sie zusammen mit Freunden und Verwandten komplett renoviert (Laminat, Teppiche, Tapeten, usw). Kaum war sie mit den Arbeiten an der Wohnung fertig, rief sie ihr Vermieter an und teilte ihr mit das sich seine Frau von ihm getrennt habe, sie sich aber keine sorgen machen müsse da er nicht vor habe die Wohnung zu verkaufen.

    Wie dem auch sei 1 Woche später rief eine Marklerin bei ihr an und bot ihr die Wohnung zum kauf, und heute knappe 5 Wochen nach dem ersten Kontakt diesbezüglich führte die Maklerin interessenten durch die Wohnung. Diese ließen zwar durchblicken das sie die Küche übernehmen möchten aber nicht den vollen Kaufpreis zahlen wollen und haben auch gleich gefragt ob sich meine Freundin bereits nach einer neuen Wohnung umgeschaut hätten da sie diese kaufen würden um darin zu wohnen.

    Durch recherche haben wir schon mitbekommen das es nicht so einfach ist Eigenbedarf anzumelden. Für den Fall der Fälle würden wir uns aber schonmal gerne vorab informieren und hoffen das hier jemand ist der sich damit auskennt.

    Jetzt stellt sich uns natürich die Fragen.

    1.) Da sie erst so kurz in der Wohnung wohnt, wäre auch die Kündigungsfrist recht kurz oder gibt es da eine besondere Regelung?

    2.) Ist es überhaupt zulässig eine Wohnung mit bestehendem Mietverhältnis zu kaufen um diese selbst zu nutzen?

    3.) Da sie quasi für den ehemaligen Vermieter die Wohnung renoviert hat, stehen ihr Schadensersatzansprüche zu im Falle eines verkaufs und dem damit verbundendem Wohnungsverlust?

    4.) Hat sie ein Anrecht auf die volle Zahlung der Küche incl. Zinsen, da sie beim kauf davon ausgegangen ist längerfristig in der Wohnung zu wohnen und es schwer sein wird eine neue Wohnung ohne bestehende Küchenelemente zu finden?

    5.) Muss sie für die Kosten einen Umzuges aufkommen? Da sie vom Verkauf und der möglichen Aussicht die Wohnung sofort wieder zu räumen vorm Einzug nicht informiert wurde?

    6.) Da sie sich nicht auskennt hat sie einer Wohnungsbesichtigung zugestimmt, ist sowas zulässig?

    7.) Da noch keine Kündigung erfolgt ist, muss sie weiteren Besichtigungen zustimmen?

    Ich hoffe jemand kennt sich da aus und kann uns in diesem Falle weiter helfen.

    Mfg

  • Hallo LocRey,

    da hier eine Menge Geld, Unannehmlichkeiten und auch mglw. Ungereimtheiten im Spiel sind, empfehle ich dringend, einen Fachanwalt zu konsultieren.

  • Ja das habe ich ihr auch schon geraten, leider sind auch Beratungsstunden bei Anwälten nicht gerade günstig deswegen hatten wir gehöfft und hier schonmal vorab zu informieren ehe wir auf professionelle und teure Hilfe bauen.

  • Na schön, um etwas günstiger abzuschneiden würde ich um eine Erstberatung bitten; dann mal meine Meinungen ohne Gewähr:

    "Sie ist vor 2 Monaten in eine neue Wohnung umgezogen. Diese wurde ihr ohne Küche vermietet worauf sie sich für 10000€ + Einbau eine neue Küche zulegte. Den Rest der Wohnung hat sie zusammen mit Freunden und Verwandten komplett renoviert (Laminat, Teppiche, Tapeten, usw). Kaum war sie mit den Arbeiten an der Wohnung fertig, rief sie ihr Vermieter an"
    - Hatte er gewusst von den Investitionen? 10000€ für eine Küche in einer Mietwohnung sind schon recht beachtlich...

    "teilte ihr mit das sich seine Frau von ihm getrennt habe, sie sich aber keine sorgen machen müsse da er nicht vor habe die Wohnung zu verkaufen."
    OK

    "1 Woche später rief eine Marklerin bei ihr an und bot ihr die Wohnung zum kauf, und heute knappe 5 Wochen nach dem ersten Kontakt diesbezüglich führte die Maklerin interessenten durch die Wohnung."
    - Interessant. Darf ich auch noch meine Kumpels vom Fussballverein mitbringen? Ich kann noch keinen Zusammenhang zw. dem Eigentümer und irgendeiner Maklerin erkennen. Woher hatte die Maklerin die TelNr und die Infos?

    "Diese ließen zwar durchblicken das sie die Küche übernehmen möchten aber nicht den vollen Kaufpreis zahlen wollen und haben auch gleich gefragt ob sich meine Freundin bereits nach einer neuen Wohnung umgeschaut hätten da sie diese kaufen würden um darin zu wohnen."
    - Ich verstehe immer noch Bahnhof.

    "Durch recherche haben wir schon mitbekommen das es nicht so einfach ist Eigenbedarf anzumelden."
    - Google hilft.

    1.) Da sie erst so kurz in der Wohnung wohnt, wäre auch die Kündigungsfrist recht kurz oder gibt es da eine besondere Regelung?
    - Ist relativ kurz.

    2.) Ist es überhaupt zulässig eine Wohnung mit bestehendem Mietverhältnis zu kaufen um diese selbst zu nutzen?
    - Ja.

    3.) Da sie quasi für den ehemaligen Vermieter die Wohnung renoviert hat,
    - auch nicht quasi.

    "stehen ihr Schadensersatzansprüche zu im Falle eines verkaufs und dem damit verbundendem Wohnungsverlust?"
    - Empfehle anwaltliche Beratung.

    4.) Hat sie ein Anrecht auf die volle Zahlung der Küche incl. Zinsen, da sie beim kauf davon ausgegangen ist längerfristig in der Wohnung zu wohnen und es schwer sein wird eine neue Wohnung ohne bestehende Küchenelemente zu finden?
    - Antwort wie vor.

    5.) Muss sie für die Kosten einen Umzuges aufkommen? Da sie vom Verkauf und der möglichen Aussicht die Wohnung sofort wieder zu räumen vorm Einzug nicht informiert wurde?
    - Antwort wie vor.

    6.) Da sie sich nicht auskennt hat sie einer Wohnungsbesichtigung zugestimmt, ist sowas zulässig?
    - Es ist zulässig, einer Wohnungsbesichtigung zuzustimmen.

    7.) Da noch keine Kündigung erfolgt ist, muss sie weiteren Besichtigungen zustimmen?
    - Empfehle anwaltliche Beratung, denn noch ist mein Kenntnisstand der, dass der VM sagte, er wolle die Wohnung nicht verkaufen.

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (15. Januar 2013 um 14:59)

  • Hallo LocRey,

    Tipp zum Anwalt. Versuchen Sie einen kostenlose Anwalt über das Gericht zu bekommen. Direkt am Gericht nachfragen oder die Stadtverwaltung etc.

    Tipp zum Verhalten: Der ganze Ablauf Ihrer Darstellung läuft so ziemlich "reibungslos" und daher schon merkwürdig.
    Wenn Sie raus möchte, dann verhandeln Sie doch mit den Vermieter auf Zahlungen damit Sie die Wohnung räumen incl. Möbelübernahme, Renovierung, Unzug usw. Eine leere Wohnung zu verkaufen ist für den Verkäufer zum Vorteil.
    Wenn kein Auszug geplant ist, dann einen Fachanwalt aufsuchen.
    Ihr Freundin sollte sich nicht unter Druck setzen lassen. Und nicht zu jeder Zeit müssen Besichtigungen geduldet werden.
    Erst wenn die Kündigung vom Vermieter vorliegt, dann sollten man sich im klaren sein was man machen möchte(Bezahlung oder Anwalt).

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

    2 Mal editiert, zuletzt von Bokiwi (15. Januar 2013 um 21:23)

  • Versuchen Sie einen kostenlose Anwalt über das Gericht zu bekommen.


    Wer sich eine Luxusküche für Zehntausend Euronen leisten kann, hat anschliesend sicherlich kein Geld mehr für den Anwalt übrig...
    Aber, Boki, Du hast wohl recht, die ganze Geschichte scheint auch mir zu glatt zu sein...

  • Zitat

    empfehle ich dringend, einen Fachanwalt zu konsultieren.


    Was könnte denn der unternehmen, wenn eine völlig korrekte Eigenbedarfskündigung kommt ?
    Da ist doch nix verdient, ein Briefchen, das wars.

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