Vermieter hat Schloss ausgetauscht

  • Guten Tag

    ich habe mich hier angemeldet da ich ein Problem habe bei dem ich nicht genau weiß wie ich jetzt vorgehen soll.

    Ich hätte am 31.12.12 meine Wohnung übergeben müssen. Der Vermieter hat den Termin auf den 02.01.12 gelegt. Da ich krank wurde habe ich dem Vermieter abgesagt und mitgeteilt das ich hoffe bis zum Wochenende wieder gesund zu sein (ich hatte Herzprobleme und musst Antibiotika gegen eine vermtliche Herzmuskelentzündung nehmen, also keine Kleinigkeit) auf jeden Fall hat der Vermieter auf meine Absage geantwortet, dass er das nicht einsehen würde und auf den Termin besteht usw dann hat er mir mitgeteilt das er nun seinen Anwalt einschalten würde. Ich habe ihm dann erklärt dass wir dann halt weiter vor Gerichten streiten und ich wieder einziehe.

    Man muss dazu sagen dass ich einen Vergleich mit meinem Vermieter geschlossen habe, den ich ihm angeboten habe, da wir im Jahre langen Streit lagen wegen sehr erheblicher Mängel in der Wohnung.

    Nun lange Rede kurzer Sinn, statt den Anwalt einzuschalten hat der Vermieter das Schloss meiner Wohnung aufgebrochen, es ist jetzt ein deutlicher tiefer Kratzer in der Tür und hat das Schloss ausgewechselt.

    Soweit ich gelesen habe, darf er das nicht auch wenn der Übergabetermin verstrichen ist. Es wurde keine Aufforderung an mich gesendet weder an die alte Adresse noch an meine neue und es war sicher kein Gerichtsvollzieher bei der Öffnung der Wohnung dabei. In der Wohnung befinden sich noch ein paar Gegenstände die teilweise auch teuer sind. Elektrogeräte wie z.b. ein Router von Kabeldeutschland der mir nicht gehört und den ich ersetzen müsste.

    Was soll ich als nächstes tun? Die Polizei meinte es wäre Zivilsache und ich solle einen Schlosser holen, der wäre gleichzeitig auch Zeuge dafür das das Schloss ausgewechselt worden sei.

    Mein Vermieter hat ja eigentlich Selbstjustiz verübt oder? Mir gehts eigentlich darum das er etwas macht was er nicht machen darf. Nach vielen Jahren Beleidigungen, Bedrohung und Verleumdungen durch ihn, sehe ich eigentlich nicht ein das er jetzt einfach macht wonach ihm gerade ist.

  • Hallo AngieNbg,

    ich kann Dir auch nur die Polizei empfehlen und morgen einen Fachanwalt.
    Übrigens: So mir nix Dir nix ist es wohl auch nicht ohne Dein Zutun soweit gekommen. Du hättest ja schon längst ausziehen können.
    Zitat. "... da wir im Jahre langen Streit lagen wegen sehr erheblicher Mängel in der Wohnung."

  • Zitat

    es war sicher kein Gerichtsvollzieher bei der Öffnung der Wohnung dabei.


    Wie kannst Du dir da so sicher sein ?

    Zitat

    In der Wohnung befinden sich noch ein paar Gegenstände die teilweise auch teuer sind. Elektrogeräte wie z.b. ein Router von Kabeldeutschland der mir nicht gehört und den ich ersetzen müsste.


    Ganz zu schweigen von den beiden Goldbarren und den 10.000.-€ Bar in der Küchenschublade.

  • "Wie kannst Du dir da so sicher sein ?"
    Weil man so schnell keinen Räumungstitel bekommt.

    Dass der Vermieter hier verbotene Eigenmacht ausgeübt hat, dürfte unstrittig sein. Ebenso wie die Tatsache, dass du die Mietsache noch nicht zurück gegeben hast, obwohl das Mietverhältnis beendet war.

    Aber da du die Wohnung ja sowiso rückgabebereit hattest, es eben nur am Termin gescheitert ist, würde ich jetzt nichts weiter unternehmen, sondern dich lieber darüber freuen. Denn ab da, wo das Schloss getauscht war, hatte der Vermieter die Wohnung wieder in seinem Besitz und kann von dir keine Nutzungsentschädigung verlangen.

  • Zitat

    Weil man so schnell keinen Räumungstitel bekommt.


    Ausnahmen bestätigen die Regel.
    Erstaunlich was Mieter alles so zu wissen glauben.

    Zitat

    Dass der Vermieter hier verbotene Eigenmacht ausgeübt hat, dürfte unstrittig sein.


    Vllt. war das auch gar nicht dieser arme VM.
    Vllt. war es auch nur Notwehr, oder Gefahr in Verzug.
    Evtl. hat der Mieter auch seine Schlüssel verloren und will sich auf diese Art in mehreren Hinsichten sanieren.

  • Der Vermieter hätte von dir die Miete weiter verlangen können und, wenn er einen neuen MV im Glauben auf Deinen pünktlichen Auszug geschlossen hat, Dich für den entstandenen Schaden, falls der Nachmieter Schwierigkeiten macht und ins Hotel zieht,belangen können.

    Was der VM in diesem Fall gemacht hat, war Hausfriedensbruch, kannst anzeigen.
    ReaZaMix "Weils wahr ist" - YouTube

  • Zitat

    ...war Hausfriedensbruch, kannst anzeigen.


    1. wird das Verfahren in den allermeisten Fällen eingestellt
    2. kann der Schuss nach hinten losgehen
    3. braucht der scheidende Mieter evt. eine VM-Bescheinigung für seinen neuen Obdachgeber.

    Das würde sich nicht schön lesen und mit der WHG würde es auch nix.

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