Vermieter hat seine Wohnung verkauft - wann kann ich frühestens raus?

  • Hi,

    ich wohne seit etwa 4 Monaten in meiner jetzigen Wohnung. Ich hab mit dem Vermieter keinen Mietvertrag gemacht, er wollte erstmal 3 Probemonate, ich dachte mir, das ist auch für mich ganz gut, falls es mir doch nicht gefallen sollte. Nach den 3 Monaten haben wir aber nicht mehr über einen Vertrag geredet. Ich hab nur eine Quittung dafür, dass ich ihm die Kaution gegeben habe.

    Jetzt hat er mir vor 3 Tagen gesagt, dass er die Wohnung verkaufen musste und der neue Besitzer bis 13. Februar einziehn möchte. Ich hab damit kein großes Problem weil ich gemerkt habe, dass die Wohnung sowieso etwas klein ist für mich.

    Meine Frage ist jetzt, wie das rechtlich ist, kann ich auch schon vor dem 13. Februar raus (natürlich ohne bis zum 13. Februar Miete zahlen zu müssen)? Ich hab nämlich eine neue tolle Wohnung in Aussicht die schnell bezogen werden müsste. Meine Kaution hätte ich natürlich gerne wieder.


    Danke!

  • Hi Ahriman,

    Du bist ja luschtich...

    "ich wohne seit etwa 4 Monaten in meiner jetzigen Wohnung. Ich hab mit dem Vermieter keinen Mietvertrag gemacht, er wollte erstmal 3 Probemonate, ...
    Ich hab nur eine Quittung dafür, dass ich ihm die Kaution gegeben habe."
    - Also habt Ihr glasklar einen mündlichen Mietvertrag geschlossen.

    "kann ich auch schon vor dem 13. Februar raus"
    - Ja, ausziehen kannst Du jederzeit.;)

    "(natürlich ohne bis zum 13. Februar Miete zahlen zu müssen)?"
    - Sorry, aber selten so "gelacht": Wenn Du jetzt schriftlich zum nächstmöglichen Termin kündigst, wäre das der 30.04.2013. Bis dahin schuldest Du die vollen Mieten.

    "Ich hab nämlich eine neue tolle Wohnung in Aussicht ..."
    Who cares?

  • wenn ich jetzt kündigen würde müsste ich also noch für den halben Februar, März und April Miete zahlen obwohl ich nicht mehr drin wohne weil mein Vermieter die Wohnung verkauft hat und ich mir innerhalb von einem Monat was neues suchen muss?

    Das kann doch nicht sein..

  • Ahriman:

    "wenn ich jetzt kündigen würde müsste ich also noch für den halben Februar, März und April Miete zahlen obwohl ich nicht mehr drin wohne"
    - Ja, bis zum 30.04.2013.

    "mein Vermieter die Wohnung verkauft hat"
    - Spielt keine Rolle. Kauf/Verkauf bricht NICHT Miete.

    "ich mir innerhalb von einem Monat was neues suchen muss?"
    - Nein, erst ab dem 30.04.2013.

  • so wie schon geschrieben wurde, ist ein Mietvertrag mit ges. Kündigungsfrist von 3 Monaten zustande gekommen. Es steht dem aber nichts im Wege, einen Aufhebungsvertrag mit deinem Vermieter zum 13.Februar zu vereinbaren.
    Wichtig für dich ist aber auch abzuklären, wer jetzt dein Vertragspartner ist, also noch dein alter Vermieter oder ob der Eigentumsübergang mit allen Rechten und Pflichten schon auf den neuen Eigentümer vorgenommen wurde.

  • Jetzt hat er mir vor 3 Tagen gesagt, dass er die Wohnung verkaufen musste und der neue Besitzer bis 13. Februar einziehn möchte.
    Meine Kaution hätte ich natürlich gerne wieder.


    Der Besitzer einer Wohnung ist der Mieter. Der Eigentümer ist... i.d.R. der Vermieter.:)
    Solange Dein Noch-VM Dir noch nicht schriftlich den Verkauf mit Datum UND der neue Eigentümer Dir dies analog noch nicht mitgeteilt hat, ist Dein Vertragspartner der alte VM, der Dir dann auch die Kaution schuldet.
    Ist der Eigentumsübergang bereits noch während Deiner Mietzeit, ist Dein neuer VM auch zuständig für die Rückzahlung der Kaution.
    Also: Dein Anbrechpartner ist immer Dein jeweiliger Vertragspartner.

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