Bürgschaft in Abwesenheit

  • Hallo Forum!

    Dies ist mein erster Eintrag und gleich etwas kompliziert. ;)

    Ich habe folgendes Problem:

    Ich möchte für meine Freundin und mich in Kiel eine Wohnung suchen. Da wir beide noch studieren, hat sich die Mutter meiner Freundin bereit erklärt, als Bürge aufzutreten. Soweit, so unkompliziert. Ich habe nun aber das Problem, dass meine Freundin ab morgen für 3 Monate in Neuseeland ist, bei der Wohnungssuche also nicht anwesend sein kann.
    Von Seiten ihrer Mutter aus besteht da kein Problem, wenn ich mit ihr als Bürge "werben" würde. Sie wäre sogar bereit, mir Einkommensnachweise, Persokopie oder was auch nötig ist, bei der Wohnungssuche mitzugeben.

    Mein Problem ist, dass ich keine Ahnung habe, wie das rechtlich aussieht.
    Was brauche ich von meiner Freundin bzw ihrer Mutter, um einen Vermieter zu überzeugen, dass ich wirklich in Vertretung für meine Freundin suche, hinter der ihre Mutter als Bürge steht? und wie muss ich das gestalten (Vollmachten von meiner Freundin, ihrer Mutter?) um tatsächlich auch dem Vermieter gegenüber Rechtssicher Aufzutreten?

    Ich bin da echt ratlos.. vielen Dank im Vorraus für eure Hilfe.

    Bless!

    ..Stolto

    PS: Die Mutter meiner Freundin kann leider nicht einfach persönlich erscheinen, da sie Mittelhessen wohnt und wir eine Wohnung in Kiel suchen. Daran habe ich nämlich schon gedacht. ;)

  • Hallo,

    die von dir genannten Unterlagen sollten zunächst einmal ausreichen. Allerdings kann eine Mietbürgschaft max. bis zu einer Höhe von 3 Nettomonatsmieten übernommen werden. Es kann also sein, dass dein zukünftiger Vermieter darauf besteht, dass die Mutter deiner Freundin mit in den Mietvertrag aufgenommen wird.

  • Hallo Stolto,

    genau genommen ist dies kein Mietrecht, sondern Bürgerliches Recht.
    Hier liegt es am zukünftigen Vermieter, sich den Mieter mit allen Chancen und Risiken auszusuchen.
    afaik können sich Bürgschaften auch nur bis zur Höhe von drei Nettomonatsmieten belaufen, also eher ein Sch*** in den Ofen.
    Als Mieter kann ich nur von gemeinasamen Mietverträgen warnen, als Vermieter wären sie mir recht...:rolleyes:

  • Zitat

    Es kann also sein, dass dein zukünftiger Vermieter darauf besteht, dass die Mutter deiner Freundin mit in den Mietvertrag aufgenommen wird.


    Das wäre am unkompliziertesten.

  • Danke soweit schonmal für die schnellen antworten! Also läuft es wohl auf den eintrag im mietvertrag hinaus..

    erm.. ich habe noch so einen mietvertragszusatz, von wegen dass die unterzeichnerin für die verpflichtungen der mieter eintritt, sollten dieselben nicht zahlen (können). Meint ihr das bringt was?

    Oder ist das diese Eintrag im Vertrag, den ihr meintet?

    Bless!

  • Zitat

    ich habe noch so einen mietvertragszusatz, von wegen dass die unterzeichnerin für die verpflichtungen der mieter eintritt, sollten dieselben nicht zahlen (können). Meint ihr das bringt was?


    Bringt nix, wenn Mutti als Mieterin mit unterschreibt.

  • ich habe noch so einen mietvertragszusatz, von wegen dass die unterzeichnerin für die verpflichtungen der mieter eintritt, sollten dieselben nicht zahlen (können). Meint ihr das bringt was?
    Oder ist das diese Eintrag im Vertrag, den ihr meintet?


    Nur die Personen, die im MV namentlich benannt sind UND auch unterschrieben haben, sind Mieter, und zwangsweise bzw. automatisch mit allen Rechten UND Pflichten.

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