Schimmel/Feuchtigkeit vor Vertragsabschluss verschwiegen!

  • Sehr geehrte Damen und Herren,

    folgendes ist bei mir in den letzten Wochen vorgefallen.
    Ich habe eine Wohnung besichtigt, vor wenigen Jahren hat eine Grundsanierung statt gefunden, das Mauerwerk stammt allerdings aus den 70er Jahren.
    Die Wohnung gefiel mir sehr gut, der Preis schien angemessen, also habe ich eine Woche später im Maklerbüro den Mietvertrag für den 01.03.2013 unterschrieben!
    Vor Unterzeichnung habe ich den Makler explizit gefragt, ob Feuchtigkeit oder Schimmel vorhanden ist!!! Diese Frage wurde deutlich verneint!!!

    Danach habe ich mich mit dem Vermieter in Kontakt gesetzt und wollte mit ihm einen gemeinsamen Termin ausmachen, damit ich mir die Wohnung nochmals anschauen und ein paar Vermessungen zwecks neuer Möbel vornehmen kann. Die Wohnung ist immer noch bewohnt, deshalb habe ich vorher lieber mit dem Vermieter den Termin vereinbart, anstatt einfach auf der Hausmatte der noch aktuellen Mieter aufzuschlagen.
    Der Vermieter offenbarte mir dann am Telefon, dass "Ein kleines Problem mit Feuchtigkeit vorhanden ist und in der wärmeren Jahreszeit an der Gebäudefassade Nachbesserungsarbeiten vorgenommen werden!"
    So weit so gut, natürlich habe ich mich geärgert, dass ich bis dato absolut nichts davon gehört habe, aber solange es nur äußerliche Schachtarbeiten zur Nachbesserung der Isolierung sind, sagte ich mir, dass es wohl nicht weiter schlimm wäre!

    Das Treffen fand gestern (11.01.2013) statt, die Wohnung war schön wie eh und je, allerdings endeckte ich recht schnell, dass der aktuelle Mieter in unserem zukünftigen Kinderzimmer für unseren momentan 2 Monate alten Nachwuchs bereits die Möbel von der Wand abziehen musste, weil diese Feucht ist und im Wohnzimmer ist eine Ecke feucht, in der anderen befindet sich allerdings ein bereits 30cm x 15cm großer Fleck mit schwarz-grauem Schimmelsporen.

    Ich war entsetzt, allerdings hatte der Vermieter das Gebäude schon wieder verlassen, da dieser von außerhalb kommt.
    Also bin ich nach Hause gefahren, habe den Vermieter sofort angerufen und ihm gesagt, dass dort Schimmel in der Wohnung vorhanden sei.
    Seine Antwort: "Das habe ich Ihnen doch bereits am Telefon gesagt!!!"

    Die aktuellen Mieter werden am 16.02.2013 ausziehen und in der Zeit zwischen dem Auszug der aktuellen Mieter und unserem Einzug am 01.03.2013 sollen aber angeblich schon Innenarbeiten erledigt werden, laut Auskunft der Vermieters wird "die Wand aufgeschnitten, der feuchte Putz beseitigt, es wird neu verputzt, dieser dann mit Schimmelvernichter behandelt und schließlich soll schimmelabweisende Wandfarbe aufgetragen werden."

    Alles schön und gut, bis zu unserem Einzug soll die Wohnung also Schimmelfrei sein. Allerdings erschließt sich mir die Vorgehensweise unseres Vermieters nicht: Erst die Inneren Wände reparieren und dann Monate später bei wärmeren Witterungsverhältnissen erst die Außenfassade bearbeiten???
    Ich bin kein Bau- oder Schimmelexperte, aber das klingt für mich, als ob man anfängt Wasser aus dem sinkenden Boot zu schaufeln ohne vorher das Leck abzudichten!

    Ich bin mir nicht sicher was ich machen soll! Meine Frau und ich würden gerne in diese Wohnung einziehen, allerdings bin ich Allergiker und habe eine Allergie gegen Schimmelpilze, zudem haben wir einen Säugling! Wie soll ich mir sicher sein, dass die Wohnung nach den Innenarbeiten tatsächlich trocken und schimmelfrei ist?
    Ich bin Student und meine Frau ohne Einkommen im Mutterschutz, das ganze drumherum ist schon finanzielle Belastung genug, wir haben bereits die Maklercourtage bezahlt, jetzt kann ich mir keinen Sachverständigen leisten, der die Wohnung auf Schimmel überprüft...

    Finanziell wäre dass eine Katastrophe, wir können nicht in einer schimmeligen Wohnung leben, allerdings habe ich den Vertrag ja bereits unterschrieben (ohne vorheriges Wissen über Feuchtigkeit oder Schimmel).

    Kann ich jetzt ohne finanzielle Einbußen fristlos kündigen und die Maklercourtage zurück verlangen, oder ggf. vom Vermieter ein Gutachten über den Schimmelbefall oder dessen Bereinigung fordern?
    Desweiteren habe ich den Vermieter so verstanden, dass die Arbeiten von seiner Standart-Baufirma ausgeführt werden sollen und nicht von Experten für Schimmelbeseitigung!

    Als vielleicht noch wichtige Ergänzung: Das Feuchtigkeits- und Schimmelthema ist in diesem Gebäude seit mehreren Jahren bekannt, es wurde angeblich auch schon versucht zu beheben.
    Nur erfuhr ich all diese Dinge eben erst NACH Vertragsunterzeichnung!

    Ich weiß langsam nicht mehr weiter und würde einfach nur gerne wissen, was Sie dazu sagen können, bzw. uns raten würden.

    Vielen Dank für das Lesen

    Mit bestem Gruß

  • Hallo torben,

    wie naiv bist Du eigentlich?
    JEDER Makler wird die Frage nach Schimmel verneinen, denn ... denk' nach!
    Wenn Du die Suchfunktion hier im Forum bzw. bei einer Suchmaschine "Schimmel" eingibst, wirst Du Leselektüre bis nach Ostern finden.

    "bis zu unserem Einzug soll die Wohnung also Schimmelfrei sein."
    - Habt Ihr das schriftlich?

    "Allerdings erschließt sich mir die Vorgehensweise unseres Vermieters nicht:"
    - Muss auch nicht, ist VM-Sache, da er es zugesagt hatte.

    "Kann ich jetzt ohne finanzielle Einbußen fristlos kündigen und die Maklercourtage zurück verlangen, oder ggf. vom Vermieter ein Gutachten über den Schimmelbefall oder dessen Bereinigung fordern?"
    - Wie sagte Bohlen?: Viermal Nein.

    "Nur erfuhr ich all diese Dinge eben erst NACH Vertragsunterzeichnung!"
    - P.P., willkommen im Leben...:o

    "würde einfach nur gerne wissen, was Sie dazu sagen können, bzw. uns raten würden."
    - Einen guten Fachanwalt für Mietrecht aufsuchen.

  • Wir haben das gleiche Problem, bitte kontaktieren Sie uns doch. Sollte der Schimmel unsachgemäß entfernt werden, riet uns der Verbraucherschutz zu einer Anzeige wegen "akuter Gesundheitsgefährdung", sollte ein Schaden entstehen haben Sie ein Anrecht auf Schmerzensgeld.
    Schimmel ist keine Kleinigkeit, sondern kann toxisch sein und Ihnen und Ihrer Familie erheblichen Schaden zufügen. Bei einem Allergiker reichen kleinste Mengen an Sporen auch nichttoxischen Schimmels um lebensbedrohliche Erkrankungen entstehen zu lassen. Außerdem wird die Verbreitung sowie andere Gefahren in feuchten Wänden unterschätzt.
    Wichtig ist neben Schimmeluntersuchungen zudem auch die mikrobielle Gefahr, die nicht zu unterschätzen ist.
    Gerne schicke ich Ihnen Unterlagen.

  • Hallo torben,

    wie naiv bist Du eigentlich?
    JEDER Makler wird die Frage nach Schimmel verneinen, denn ... denk' nach!
    Wenn Du die Suchfunktion hier im Forum bzw. bei einer Suchmaschine "Schimmel" eingibst, wirst Du Leselektüre bis nach Ostern finden.

    "bis zu unserem Einzug soll die Wohnung also Schimmelfrei sein."
    - Habt Ihr das schriftlich?

    "Allerdings erschließt sich mir die Vorgehensweise unseres Vermieters nicht:"
    - Muss auch nicht, ist VM-Sache, da er es zugesagt hatte.

    "Kann ich jetzt ohne finanzielle Einbußen fristlos kündigen und die Maklercourtage zurück verlangen, oder ggf. vom Vermieter ein Gutachten über den Schimmelbefall oder dessen Bereinigung fordern?"
    - Wie sagte Bohlen?: Viermal Nein.

    "Nur erfuhr ich all diese Dinge eben erst NACH Vertragsunterzeichnung!"
    - P.P., willkommen im Leben...:o

    "würde einfach nur gerne wissen, was Sie dazu sagen können, bzw. uns raten würden."
    - Einen guten Fachanwalt für Mietrecht aufsuchen.

    Was Sie hier schreiben stimmt rechtlich so nicht und verunsichert den Ratsuchenden, hier sind Menschen die in einer manchmal verzweifelten Situation nach Hilfe und Tipps suchen.

  • Das einzige, was man wahres an Ihrer Antwort finden kann, ist das Sie nur eine Meinung wiedergeben. Traurig


    Die letzten vier Postigs stammen von Dir. Was willst Du Oberschlaumeier eigentlich erreichen?


  • Vor Unterzeichnung habe ich den Makler explizit gefragt, ob Feuchtigkeit oder Schimmel vorhanden ist!!! Diese Frage wurde deutlich verneint!!!

    Der Makler ist nicht Ihr Vermieter. Diese Zusage ist also, mietrechtlich gesehen, Luft.

    Zitat

    Kann ich jetzt ohne finanzielle Einbußen fristlos kündigen und die Maklercourtage zurück verlangen, oder ggf. vom Vermieter ein Gutachten über den Schimmelbefall oder dessen Bereinigung fordern?

    Sie hätten bereits bei Bekanntwerden den Mietvertrag wieder fristgerecht kündigen können.
    Eine fristlose Kündigung ist nur bei Vorliegen eines Attestes über eine erhebliche Gesundheitsgefährdung möglich und dieses muß von einen Amtsarzt ausgestellt sein.
    Den Makler können Sie hier aber nur zivilrechtlich belangen. Keine Beweise. Vergessen Sie das!

    Zitat

    Desweiteren habe ich den Vermieter so verstanden, dass die Arbeiten von seiner Standart-Baufirma ausgeführt werden sollen und nicht von Experten für Schimmelbeseitigung!

    Der Eigentümer allein bestimmt wer was tut. Niemand verlangt von Ihnen das Sie sich ein luxuriöseres Auto anschaffen sollen, weil es besser zum Haus passt.

    Schimmel ist immer eine schwierige Problematik. Bis auf wenige Ausnahmen liegt der Schimmelbefall meistens beim Wohnungsnutzer.
    Aus der Ferne kann sowie eine Schuld nicht festgestellt werden.

  • Die letzten vier Postigs stammen von Dir. Was willst Du Oberschlaumeier eigentlich erreichen?

    Ich glaube, solche Äußerungen in Foren nerven so ziemlich viele ....außerdem kann ich keine Halbwahrheiten ohne Hinterfragung stehen lassen, es war irgendwie klar das kein Interesse an Tatsachen, Ergänzungen oder Einschränkungen bzw. detaillierte Kenntnis der sehr allgemein formulierten Statements besteht...wie sich ein Klischee bestätigt, Wahnsinn. Ich will nichts erreichen, nur sagen, wenn Kappes, Kappes ist, das hier ist doch ein Mietrecht-Hilfe Forum oder? Also mir geht es um die Menschen und das Mietrecht!

  • Der Makler ist nicht Ihr Vermieter. Diese Zusage ist also, mietrechtlich gesehen, Luft.


    Sie hätten bereits bei Bekanntwerden den Mietvertrag wieder fristgerecht kündigen können.
    Eine fristlose Kündigung ist nur bei Vorliegen eines Attestes über eine erhebliche Gesundheitsgefährdung möglich und dieses muß von einen Amtsarzt ausgestellt sein.
    Den Makler können Sie hier aber nur zivilrechtlich belangen. Keine Beweise. Vergessen Sie das!


    Der Eigentümer allein bestimmt wer was tut. Niemand verlangt von Ihnen das Sie sich ein luxuriöseres Auto anschaffen sollen, weil es besser zum Haus passt.

    Schimmel ist immer eine schwierige Problematik. Bis auf wenige Ausnahmen liegt der Schimmelbefall meistens beim Wohnungsnutzer.
    Aus der Ferne kann sowie eine Schuld nicht festgestellt werden.

    Teils teils..z.B. Makler als Zeuge ist relevant, aber ja nicht mietrechtlich.... Grundaussagen sind Nonsens! Soweit hab ich mit durch Studium, Anwalt, Verbraucherschutz , Gesundsheitsamt und das Recht gekämpft! Trotzdem danke!

  • Zitat

    Schimmel ist keine Kleinigkeit, sondern kann toxisch sein und Ihnen und Ihrer Familie erheblichen Schaden zufügen.


    Machst hier einen Aufstand wg. bischen Schimmel, den Du wahrscheinlich selbst verursacht hast, kündige und zieh endlich aus.

    Zitat

    Wichtig ist neben Schimmeluntersuchungen zudem auch die mikrobielle Gefahr, die nicht zu unterschätzen ist.


    Wichtig sind neben deinem lieben VM zudem auch seine Freunde und Zeugen, die nicht zu unterschätzen sind.

    Zitat

    Was Sie hier schreiben stimmt rechtlich so nicht und verunsichert den Ratsuchenden,


    Was Du hier schreibst dient nicht mal zur Belustigung - einfach nur traurig und armselig.

  • Ich werde später Stellung nehmen,. Jedoch werde ich erstmal andere Schritte einleiten. Hiermit weise ich sie darauf hin, dass Sie meine Persönlichkeitsrechte und die meiner Frau verletzen und sich iim strafrechtlichen Rahmen bewegen.
    Später erläutere ich gerne weiteres. (Hinter meinen Aussagen stehen: Gesundheitsamt, also ein Amtsarzt, Verbraucherschutz, Hausarzt, die Hausverwaltung des Vermieters samt des Hausmeisters (!), Energieberater und der Verbraucherschutz,vier Vormietparteien (dadurch auch schriftliche und fotografische Dokumentation von 2007) sowie die Maklerin, die Nachbarn, andere juristische Berater die vorliegenden offensichtlichen Baumängel und Nässe in den Wänden, die nach der kosmetischen Verschleierung wieder hervorbrechen und messbar sind etc. später dann mehr zu der Fehldarstellung des Sachverhalts und meiner Person und dem statistisch und wissenschaftlich falschen Angaben, die Sie hier von sich geben. Es erscheint mir jedoch eine Auserinandersetzung mit Ihnen nicht hilfreich aufgrund Ihres Verhaltens.

  • Ich werde später Stellung nehmen,. Jedoch werde ich erstmal andere Schritte einleiten. ...


    Und nun für Dich zum dritten Mal: Die Zitatfunktion erlaubt es dem geneigten Leser, zu erkennen, wen Du meinst.

  • Das ist doch wieder mal Trolli, Elbufer, Frauenkirche, Gisela, usw... der Baukasten-Troll.

    Zitat

    Jedoch werde ich erstmal andere Schritte einleiten.


    Beweisen, sonst wird diese Aussage als frei erfunden betrachtet.

  • Das ist doch wieder mal Trolli, Elbufer, Frauenkirche, Gisela, usw... der Baukasten-Troll.


    Der Architrolli bringt ja noch mehr Klöpse als Du, und das soll schon was heissen...:rolleyes:

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