Hallo erstmal,
also ich habe folgendes Problem.
Mein Vermieter und Mitbewohnen hat mich zum 11.1.2013 Gekündigt. (schreiben dazu folgt unten)
Im Mietvertrag steht nun zum Punkt der Kündigung:
"-Das Kündigungsrecht des Hauptmieters behält er sich jederzeit vor, die Miete berechnet sich dann
Anteilig nach Kalendertagen, dem Untermieter wird eine Kündigungsfrist von 6 Wochen zugestanden. In
dieser Zeit nimmt der Untermieter seine Pflicht der Renovierung/Schönheitsreparaturen sowie die Suche
nach einem Nachfolger wahr. Die geleistete Kaution fordert er bei seinem Nachfolger ein, sofern keine
komplette Wohngsauflösung stattfindet. Findet eine Wohnungsauflösung statt bekommt er die geleistete
Kaution Zeitnah wie der Hauptmieter ausgezahlt."
In seiner schriftlichen Kündigung steht jetzt aber
".....
...
...
Sodas der Untermieter bis zum 11.01.2013 aktuelle Verbindlichkeiten, für den aktuellen Monat, sowie alle
unmittelbaren Pflichten zur Instandsetzung der Mietsache wahrzunehmen hat und sämtliche Schlüssel
übergeben werden."
was jetzt kommt schließt das im Mietvertrag doch aus oder ?
"Alle anderen sich aus dem Vertrag ergebenen Vereinbarungen erfordern Keine Räumliche Nähe"
Verstehe ich das jetzt richtig und seine gestrige Mündliche (und auch im Mietvertrag verankerte)
Forderung nach einen Nachmieter entfällt durch die Kündigung?
Mündliche Lg Eric