Rechtlich ziemlich klar - Aber wie geht es weiter: Ein Gedankenspiel

  • Hallo zusammen,

    ganz kurz erklärt - 1 Mietvertrag für eine Wohnung und 2 Stellplätze.
    VM hat (nach seiner Auslegung) jahrelang einen Stellplatz zu wenig berechnet und möchte ab jetzt mehr Miete überwiesen bekommen.
    Im MV steht irgendwo das ich für die 2 Plätze 40€ zahle, da es sich samt Wohnung aber um einen MV handelt, interessiert hier nur die Gesamtmiete als solches (siehe nachflg. Links)

    Die Erklärung des VM das es eigentlich 40€ a´Stellplatz wäre höre ich mir gerne an,
    interessiert mich aber auch nicht weiter. Nur die Miete für den/die Stellplätze erhöhen
    geht nicht (siehe nachflg. Links)


    Lang: Siehe gleich gelagerte Fälle:
    Separate Mieterhöhung für PKW-Stellplatz nicht immer möglich
    Access rights validated

    VM kann mir gegenüber nun also nur eine „ordentliche“ Mieterhöhung vorschlagen (nach §558 BGB meine ich)
    Dies ist sicher auch ´legal´ durch zu bekommen in meinem Fall. Letzte Erhöhung ist lang her und Vergleichsmieten im selben Mehrparteien Haus sind entweder ein paar Euro(40) mehr oder haben einen Stellplatz weniger.


    Nun zur gewünschten Diskussion dazu:

    Wenn VM nun endlich mal sein Anliegen ordentlich schriftlich und juristisch korrekt auf die Reihe bekommt (Mieterhöhung), habe ich
    1. eine Frist zum Prüfen der Mieterhöhung –
    am Ende dieser Frist (mind. 2 Monate) kann ich
    2. meine (Sonder)Kündigung aussprechen,
    diese hat dann eine Frist von 2Monaten.
    (im Gegensatz zu meiner „normalen“ Kündigungsfrist von 3 Monaten)

    Ist das SO richtig ?

    Angenommen Mieterhöhungsschreiben kommt Ende März (für den 01.07.),
    dann kündige ich Ende Mai,
    (Sonder)Kündigungfristgemäß zum 01.08.

    Würde also bedeuten: Ab Schreibeneingang habe ich mind. 4Monate Zeit
    (um auszuziehen), falls ich das nun richtig recherchiert habe.

    Wäre nett die eine oder andere Stimme dazu zu hören.

    PS: Ja, hier geht es schon lange nicht mehr um die 40€ / Wohnungssuche schon begonnen.

  • Da Sie auch wegen anderer Dinge schon auf der Wohnungssuche sind und Sie die Erhöhung garnicht mehr bemerken werden ist das alles nur Getöns. Ist mir zu schade.

  • Hallo Gaststarter,
    da Du auch wegen anderer Dinge schon auf der Wohnungssuche bist, muss auch ich mich nicht mehr mit diesem brennenden weltbewegenden Problem befassen.
    Bei der nächsten Wohnung wirst Du sicherlich mehr aufpassen.
    Und vergiss' bitte nicht, die Autos mitzunehmen.

  • Berny, damit ich keinen Fehler mache: Worauf sollte ich besser aufpassen?
    PS: Suchen bedeutet nicht das man etwas findet und meine erhoffte Bestätigung der Fristenrechnung würde sicher keinen Zacken aus der wohl vorhandenen Krone brechen.

  • Zitat

    meine erhoffte Bestätigung der Fristenrechnung würde sicher keinen Zacken aus der wohl vorhandenen Krone brechen.


    Das macht Berny nix aus, der hat Ersatz en masse.

    Zitat

    (Sonder)Kündigung aussprechen, diese hat dann eine Frist von 2Monaten.


    Falsch

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