Zur Frist: Gut das ich gefragt hatte, denn ich verstehe dazu alle möglichen Treffer im www falsch, thx.
Das Sonderkündigungsrecht
Kündigungsfrist nach Mieterhöhung - JuraForum.de
Zustimmungsfrist Mieterhöhung | Wann muss der Mieter reagieren?
Geht natürlich auch noch seröser, sind ja nur Beispiel für Stellen die ich wohl falsch verstehe.
uswusf
Beiträge von Gaststarter
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Berny, damit ich keinen Fehler mache: Worauf sollte ich besser aufpassen?
PS: Suchen bedeutet nicht das man etwas findet und meine erhoffte Bestätigung der Fristenrechnung würde sicher keinen Zacken aus der wohl vorhandenen Krone brechen. -
Hallo zusammen,
ganz kurz erklärt - 1 Mietvertrag für eine Wohnung und 2 Stellplätze.
VM hat (nach seiner Auslegung) jahrelang einen Stellplatz zu wenig berechnet und möchte ab jetzt mehr Miete überwiesen bekommen.
Im MV steht irgendwo das ich für die 2 Plätze 40€ zahle, da es sich samt Wohnung aber um einen MV handelt, interessiert hier nur die Gesamtmiete als solches (siehe nachflg. Links)Die Erklärung des VM das es eigentlich 40€ a´Stellplatz wäre höre ich mir gerne an,
interessiert mich aber auch nicht weiter. Nur die Miete für den/die Stellplätze erhöhen
geht nicht (siehe nachflg. Links)Lang: Siehe gleich gelagerte Fälle:
Separate Mieterhöhung für PKW-Stellplatz nicht immer möglich
Access rights validatedVM kann mir gegenüber nun also nur eine „ordentliche“ Mieterhöhung vorschlagen (nach §558 BGB meine ich)
Dies ist sicher auch ´legal´ durch zu bekommen in meinem Fall. Letzte Erhöhung ist lang her und Vergleichsmieten im selben Mehrparteien Haus sind entweder ein paar Euro(40) mehr oder haben einen Stellplatz weniger.Nun zur gewünschten Diskussion dazu:
Wenn VM nun endlich mal sein Anliegen ordentlich schriftlich und juristisch korrekt auf die Reihe bekommt (Mieterhöhung), habe ich
1. eine Frist zum Prüfen der Mieterhöhung –
am Ende dieser Frist (mind. 2 Monate) kann ich
2. meine (Sonder)Kündigung aussprechen,
diese hat dann eine Frist von 2Monaten.
(im Gegensatz zu meiner „normalen“ Kündigungsfrist von 3 Monaten)Ist das SO richtig ?
Angenommen Mieterhöhungsschreiben kommt Ende März (für den 01.07.),
dann kündige ich Ende Mai,
(Sonder)Kündigungfristgemäß zum 01.08.Würde also bedeuten: Ab Schreibeneingang habe ich mind. 4Monate Zeit
(um auszuziehen), falls ich das nun richtig recherchiert habe.Wäre nett die eine oder andere Stimme dazu zu hören.
PS: Ja, hier geht es schon lange nicht mehr um die 40€ / Wohnungssuche schon begonnen.
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