Mitbewohner weigern sich, Kündigung zu unterschreiben

  • Hallo!

    Ich habe folgendes Problem: Ich bin im Juni mit zwei Freundinnen in Salzburg, Österreich zusammengezogen. Leider hat das nicht funktioniert und ich bin mittlerweile wieder ausgezogen. Wir sind alle drei als Hauptmieter eingetragen, Vermieter ist eine Immobiliengesellschaft. Die eigentliche Kündigungsfrist beträgt 3 Monate, jedoch ist diese dann gültig, wenn alle drei Hauptmieter zur selben Zeit ausziehen wollen. Somit hat die Gesellschaft mir ein Schreiben, das den vorzeitigen Austritt bestätigt und die restlichen Mieter unterzeichnen müssen, geschickt.
    Dies hätte meinen Austritt zum 1.1. 2013 bestätigt. Da die anderen jedoch erst zum 15.1. einen Nachmieter gefunden haben, wollten sie ihn zuerst zu eben jenem Datum unterzeichnen.
    Jetzt liegt folgendes Problem vor: Der Nachmieter hat mir zwar per Mail schon bestätigt, dass er einzieht, jedoch musste ich nun für den vollen Monat noch die Miete bezahlen und meine früheren Mitbewohner weigern sich nach wie vor, meinen Austritt zu bestätigen- zumindest nicht, bevor der Nachmieter einen Vertrag unterschrieben hat.

    Die Immobiliengesellschaft ist jedoch nach wie vor mit meinem Austritt einverstanden- was kann ich tun? Oder muss ich wirklich warten, bis ein neuer Vertrag unterschrieben wird? Und was passiert, wenn der mögliche Nachmieter es sich doch wieder anders überlegt?

    Ich wäre um eine hilfreiche Antwort wirklich sehr sehr dankbar!

  • Ein gemeinsamer Mietvertrag kann nur gemeinsam gekündigt werden.
    Wie Sie das im Detail bewerkstelligen, liegt nicht unerheblich an Ihrer Motivitation und Geschick.

  • Ein gemeinsamer Mietvertrag kann nur gemeinsam gekündigt werden.
    Wie Sie das im Detail bewerkstelligen, liegt nicht unerheblich an Ihrer Motivitation und Geschick.


    Wie gesagt, der Vermieter hat sein Einverständnis bereits gegeben.

  • Das Einverständnis des Vermieters ist dabei ohne rechtliche Bedeutung.
    Allerdings bezieht sich das auf deutsches Mietrecht. Bei die Ösies kann das durchaus anders sein.

  • Hallo Janine,

    nsch deutschem Mietrecht kann einer der Mieter, wenn der VM mitmacht, sich von diesem aus dem Mietverhältnis entbinden lassen.

  • Hallo Janine,

    nsch deutschem Mietrecht kann einer der Mieter, wenn der VM mitmacht, sich von diesem aus dem Mietverhältnis entbinden lassen.

    Nö, nur wenn auch die anderen Hauptmieter zustimmen. Da scheint sich deutsches Mietrecht nicht vom österreichischem zu unterscheiden.

  • Brauchen sie nicht, denn JEDER Mieter haftet (sowieso) voll.

    Das hat nichts mit der Haftung zu tun.

    Einer von mehreren Hauptmietern kann nur mit Zustimmung aller am Vertrag beteiligten Personen aus dem Vertrag entlassen/entbunden werden.

  • Also @Bernie, ich kenne das nur so, daß der Mietvertrag nur von allen gemeinsam gekündigt werden kann. Der Vermieter bleibt hier außen vor. Er muß nämlich einer Kündigung garnicht zustimmen, dfa es eine einseitige Willenserklärung ist.
    Man kann sich daraus in berechtigten Interesse schon entlassen lassen; allerdings nur mit Einverständnis der anderen Mieter oder per richterliche Entscheidung.

  • Man kann sich daraus in berechtigten Interesse schon entlassen lassen; allerdings nur mit Einverständnis der anderen Mieter oder per richterliche Entscheidung.


    Ähnliches ergaben meine Google-Ergebnisse: Der ausziehen wollende kann vom bleibenden Mieter die Zustimmung verlangen.

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