Weiß Streichen bei Auszug

  • Hallo,

    folgende Frage. Im Mietvertrag steht: "Die Wände und Decken in allen Räumen sind bei Auzug weiß gestrichen zu übergeben (komplett deckender Anstrich)"

    In wie weit muss dann bei Auszug gestrichen werden, da ich schon des öfteren gelesen habe, dass es nicht weiß übergeben werden muss.
    Muss dann überhauptgestrichen werden, wenn sonst nichts dazu im Mietvertrag geregelt ist? Oder wie verhält sich das ganze?

    Danke schon mal an dieser Stelle für alle Antworten :)

  • Hallo,

    folgende Frage. Im Mietvertrag steht: "Die Wände und Decken in allen Räumen sind bei Auzug weiß gestrichen zu übergeben (komplett deckender Anstrich)"
    In wie weit muss dann bei Auszug gestrichen werden, da ich schon des öfteren gelesen habe, dass es nicht weiß übergeben werden muss.
    Muss dann überhauptgestrichen werden, wenn sonst nichts dazu im Mietvertrag geregelt ist? Oder wie verhält sich das ganze?


    Ich sehe dies als eine klare verbindliche Vereinbarung. Ich gehe davon aus, dass die Mietsache seinerzeit ebenso übernommen wurde.

  • Ich dächte, das ein solche Klausel unwirksam sein kann.

    https://www.mietrecht.de/schoenheitsreparaturen/
    https://www.mietrecht.de/schoenheitsreparaturen/

    http://www.n-tv.de/ratgeber/Fast-…cle3897076.html

    Oder direkt vom Mieterbund
    Deutscher Mieterbund e.V.: Schönheitsreparaturen
    Hervorhebung von mir:

    Zitat


    ....
    Unwirksam sind Schönheitsreparaturklauseln, die den Mieter verpflichten, unabhängig von der Wohndauer zu renovieren, immer nach seinem Auszug zu renovieren, oder die zusätzlich das Auswechseln von Teppichböden, die der Vermieter verlegt hat, oder das Abschleifen und Versiegeln von Parkettfußböden verlangen.
    ...

    7 Mal editiert, zuletzt von Steini (8. Januar 2013 um 12:51)

  • Ich dächte, das ein solche Klausel unwirksam sein kann.


    Diese Problematik ist mir (als Mieter und auch Vermieter) wohl bekannt.
    Ein Mieter kann NICHT zur Schönheitsreparatur bzw. Renovierung verpflichtet werden, sondern eher bspw. zur Rückgabe der Mietsache in dem und dem Zustand (bspw. weiss gestrichen). Meine Meinung.


  • ..
    Ein Mieter kann NICHT zur Schönheitsreparatur bzw. Renovierung verpflichtet werden, sondern eher bspw. zur Rückgabe der Mietsache in dem und dem Zustand (bspw. weiss gestrichen). Meine Meinung.

    Denke ich auch :)

    Es kommt eben drauf an, wie abgewohnt die Wohnung ist. Als unser Vermieter damals das Kündigungschreiben erhielt, forderte er uns schriftlich auf, dass wir alle Räume in den Tönen pinseln müssten, die bei Einzug vorhanden waren.

    Ob und wie das im Mietvertrag damals stand, weiß ich nicht mehr, allerdings haben wir nur die Küche gepinselt, weil dann doch eben durch Gebrauch (Kochen und so) die Tapete "farblich beansprucht" war, wieder weiß gestrichen.

    Bei Wohnungsübergabe hatte er dass dann auch so akzeptiert.

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