.... und wer sich einer Klärung entzieht, hat meist Dreck am Stecken.
Nebenkosteabrechnung für Keller/Hobbyraum
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Krujatz -
7. Januar 2013 um 09:38 -
Erledigt
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Nochmal Klartext für naive, gutgläubige Mädels:
Muss ich der Zahlungsaufforderung nachkommen (Termin laut Mahnschreiben Morgen...) oder kann ich erstmal auf Klärung beharren?
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Zitat
Es ist doch richtig, dass ich die Nachzahlung erst nach klärung der strittigen Punkte leiste?
Man sollte je nach Höhe der Zahlungsaufforderung den unstrittigen Teil bezahlen und gleichzeitig die weitere Zahlung nach Klärung der strittigen Forderung ankündigen.
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Hmmm, das heißt also wir rechnen die "strittigen Punkte" raus und leisten ne Teilzahlung?
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Hmmm, das heißt also wir rechnen die "strittigen Punkte" raus und leisten ne Teilzahlung?
Genauso schrieb Mainschwimmer. Ist doch auch nachvollziehbar, oder? -
Zitat
Es ist doch richtig, dass ich die Nachzahlung erst nach klärung der strittigen Punkte leiste?
Nicht ganz.
Üblicherweise wird in NK-Abr, darauf hingewiesen, dass der Mieter laut § 286 BGB spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung ohne weitere Mahnung in Verzug gerät, sofern die Rechnungssumme bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht bezahlt ist.
Das berührt aber nicht die Einwendungsfrist des Mieters laut § 556 BGB. -
Genauso schrieb Mainschwimmer. Ist doch auch nachvollziehbar, oder?
Klingt logisch, ja ... aber auf jeden Fall werd ich mir das Kleingedruckt nochmal zu Gemüte führen und versuchen heute noch mit dem Vermieter zu reden. Vielleicht hat er ja meinen Wunsch nach Akteneinsicht einfach überlesen?...ich glaube immer an das Gute im Menschen, bis man mir das Gegenteil beweist.
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Soooo, nach Abzug der strittigen Poste blieb nix zum Anzahlen übrig. Daher habe ich nochmal einen (hoffentlich netten) Brief an den VM geschrieben, in dem ich ihn auf den Einspruch hinweise, nochmals um einen Termin zur Akteneinsicht bitte und mit dem Sat beendet, dass wir nach Klärung der offenen Punkte selbverständlich die offenen Forderungen begleichen werden.
Ps. Ich gebs ja ungern zu, aber vom Mieterbund ist seit 3 Wochen nix zu sehen und zu hören, obwohl ich schon mehrmals nachgeharkt habe. Die Kellersache steht also auch noch auf der Kippe. Sollte Fantastisch doch recht haben? Ich übe mich NOCH in Geduld.
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Zitat
Sollte Fantastisch doch recht haben?
Warum zweifelst Du daran ?
Glaubst Du hier ist Märchenstunde ?
Der MSB ist ein unsäglicher Verein der seine Mitglieder gerne in die Kostenfalle treibt ! -
[quote='1']Warum zweifelst Du daran ?
[QUOTE]Weil ich immer das Beste hoffe. Ich bin grenzenloser Optimist.
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Vllt. bekommst Du ja noch eine Antwort, dann weißt Du aber nicht ob es auch die Beste für dich ist.
Kannst dich ja dann melden. -
Vllt. bekommst Du ja noch eine Antwort, dann weißt Du aber nicht ob es auch die Beste für dich ist.
Kannst dich ja dann melden.Antwort habe ich jetzt und am Montag abend einen Termin mit den VM.
Fortsetzung folgt.... -
Nein ich habe nicht vergessen Bericht zu erstatten, manche Mühlen mahlen halt ewas langsamer...
In seiner Antwort hat der Vermieter unabsichtlich bestätigt, dass eine Pauschale für die Nebenkosten des Kellers vereinbart war.
Allerdings forderte er trotzdem die Nachzahleung "da es selbstverständlich sei, für angemietete WOHNRÄUME auch Nebenkosten zu zahlen..."Nunja erstens, wer wohnt schon in einer Garage und zweitens...:
Die Anwältin von Mieterbund hat nun in unserem Namen an den Vermieter geschrieben, dass er eben bei einer Pauschale keine Nachzahlung verlangen kann. Unser Glück war, dass der Vermieter sich ins eigene Fleisch geschnitten hat, indem er die mündliche Vereinbarung (für die wir nichts in der Hand hatten) schriftlich bestätigt hat.
Jetzt schaun wir mal, ob es damit erledigt ist.
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Allerdings forderte er trotzdem die Nachzahleung "da es selbstverständlich sei, für angemietete WOHNRÄUME auch Nebenkosten zu zahlen..."
Unser Glück war, dass der Vermieter sich ins eigene Fleisch geschnitten hat, indem er die mündliche Vereinbarung (für die wir nichts in der Hand hatten) schriftlich bestätigt hat.
Tja, so kann's gehen... :):):) -
Zitat
"da es selbstverständlich sei, für angemietete WOHNRÄUME auch Nebenkosten zu zahlen..."
Hört sich doch realitisch an, zudem würde es das Mietverhältnis festigen. -
Zitat
Hört sich doch realitisch an, zudem würde es das Mietverhältnis festigen.
Dummes Geschwafel, eine Garage ist kein Wohnraum!
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Dummes Geschwafel, eine Garage ist kein Wohnraum!
Ganz meine Meinung. Da er ja aber bestätigt hat, dass er eine Pauschale mit uns vereinbart hat, ist das auch völlig Wurscht. Pauschale heißt, wir haben genug gezahlt und er kann keine Nachzahlung verlangen.
Ich denke das wird sich wohl nun im Sande verlaufen. Wie es weiter geht werden wir wohl spätestens am 31.12. gegen 20:00Uhr erfahren, wenn die nächste Nebenkostenabrechnung im Briefkasten liegt:-))
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Hört sich doch realitisch an, zudem würde es das Mietverhältnis festigen.
Für unsere WOHNRÄUME zahlen wir auch treu und brav, das versteht sich doch von selbst. Nur in der Garage wohnt noch nichtmal ein Auto, geschweige denn ich...nur ein paar Spinnen und Ratten.
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Nur in der Garage wohnt noch nichtmal ein Auto, geschweige denn ich...nur ein paar Spinnen und Ratten.
Naja, die Spinnen sollen ja schliesslich auch etwas zu mampfen haben... -
Zitat
eine Garage ist kein Wohnraum!
Gut dass Du das sagst, das muss man erst mal wissen
Dann entstehen bei einer Garage, - unabhängig deren Nutzung, - auch keine NK. -
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