Nebenkosteabrechnung für Keller/Hobbyraum

  • Krujatz:

    "Die erste Antwort vom MSB war, dass wir außer der vereinbahrten Pauschale wohl nichts zahlen müssten."
    - Scheint wohl korrekt zu sein.

    "Der Mieter ist naturgemäß erstmal anderer Meinung..."
    - Meinst wohl Vermieter?

    "Ich möchte nur das zahlen, was ich tatsächlich nutzen kann."
    - Nicht "richtig": Da HAST das zu bezahlen, was im MV vereinbart ist, so einfach ist das. Wenn Du einknickst, ist das Dein Problem.

  • Ist es nicht schon quasi eine Illusion, sich vom MSB vortreten zu lassen ?

    Ich hoffe doch nicht! Ich war bisher der guten Hoffnung, dass die Leute da mehr Ahnung haben, als ich. Denn ich hab gar keine.

  • Krujatz:

    "Die erste Antwort vom MSB war, dass wir außer der vereinbahrten Pauschale wohl nichts zahlen müssten."
    - Scheint wohl korrekt zu sein.
    -->das wäre ja klasse.

    "Der Mieter ist naturgemäß erstmal anderer Meinung..."
    - Meinst wohl Vermieter?
    -->ja klar, meinte ich Vermieter. Sorry.

    "Ich möchte nur das zahlen, was ich tatsächlich nutzen kann."
    - Nicht "richtig": Da HAST das zu bezahlen, was im MV vereinbart ist, so einfach ist das. Wenn Du einknickst, ist das Dein Problem.

    Bisher ist ja noch kein Geld geflossen, aber es steht ja nun eine neue Abschlagssumme in dem Schreiben...und nicht mehr Pauschale. Das würde doch bedeuten, dass ich zukünftig zahlen muss, oder? ich bin etwas verwirrt.

  • Hallo Krujatz,

    Du scheinst recht naiv zu sein, also zu den Leuten zu gehören, die man am besten abzocken kann.

    "Bisher ist ja noch kein Geld geflossen, aber es steht ja nun eine neue Abschlagssumme in dem Schreiben...und nicht mehr Pauschale. Das würde doch bedeuten, dass ich zukünftig zahlen muss, oder?"
    - Das bedeutet GARNICHTS, ist also lediglich Wunschdenken Deines Vermieters. Du MUSST grundsätzlich das zahlen, was vereinbart wurde bzw. sich aus Gesetzen, falls anwendbar, ableiten lässt - oder aus rechtskräftigen Gerichtsurteilen.

  • Hallo Krujatz,

    Du scheinst recht naiv zu sein, also zu den Leuten zu gehören, die man am besten abzocken kann.

    "Bisher ist ja noch kein Geld geflossen, aber es steht ja nun eine neue Abschlagssumme in dem Schreiben...und nicht mehr Pauschale. Das würde doch bedeuten, dass ich zukünftig zahlen muss, oder?"
    - Das bedeutet GARNICHTS, ist also lediglich Wunschdenken Deines Vermieters. Du MUSST grundsätzlich das zahlen, was vereinbart wurde bzw. sich aus Gesetzen, falls anwendbar, ableiten lässt - oder aus rechtskräftigen Gerichtsurteilen.

    Ja in Normalfall bin ich wohl recht leicht abzuzocken...aber genau darum hole ich mir ja in diesem Fall Hilfe. Da nix vereinbart wurde kriegt er auch erstmal nix. Klaro. Nur wer von uns (also der Vermieter oder ich) muss den Nachweis bringen, dass er im recht ist?

  • Ja in Normalfall bin ich wohl recht leicht abzuzocken...aber genau darum hole ich mir ja in diesem Fall Hilfe. Da nix vereinbart wurde kriegt er auch erstmal nix. Klaro. Nur wer von uns (also der Vermieter oder ich) muss den Nachweis bringen, dass er im recht ist?


    Letzten Endes entscheidet das ein Richter nach Sichtung sämtlicher relevanten Unterlagen. Für Dich ist momentan wichtig, "Munition zu sammeln". Beim MB und hier bist Du ja nicht "allein".:)
    Und deshalb wirst Du uns auch schön auf dem laufenden halten.:cool:

  • Zitat

    "Der Mieter ist naturgemäß erstmal anderer Meinung..."
    - Meinst wohl Vermieter?


    Nein er meint die Mieter, kannst Du wieder nicht lesen ?

    Zitat

    Ich war bisher der guten Hoffnung, dass die Leute da mehr Ahnung haben, als ich. Denn ich hab gar keine.


    Und genau auf solche armen Mieter wie dich warten die um sie in die Kostenfalle zu treiben und wie eine Zitone genüßlich auszuquetschen. Hast Du Rechtschutz ?

    Zitat

    "Munition zu sammeln".


    Was bringt der größte Haufen Munition wenn kein Abschußgerät zur Verfügung steht ?

    Zitat

    Beim MB .. blabla.. bist Du ja nicht "allein".


    Ja, zahlende Mitglieder sind begehrt.

  • Nein er meint die Mieter, kannst Du wieder nicht lesen ?


    Und genau auf solche armen Mieter wie dich warten die um sie in die Kostenfalle zu treiben und wie eine Zitone genüßlich auszuquetschen. Hast Du Rechtschutz ?


    Was bringt der größte Haufen Munition wenn kein Abschußgerät zur Verfügung steht ?


    Ja, zahlende Mitglieder sind begehrt.


    Du bist nicht gut auf den MB zu sprechen was?
    Für mich ist das ne einfache Kosten-Nutzen-Rechnung. MB ist günstiger als horend hohe Kosten an den VM zu zahlen. Ich hab einfach nicht genug Ahnung und auch nicht genügent Frei-Zeit, mich ohne Unterstützung zu streiten.

    Mag sein, dass ich dir in einem Jahr dann zustimmen, denn dann habe ich meine eigenen Erfahrungen gemacht und weiß sie einzuordnen.

  • Zitat

    Du bist nicht gut auf den MB zu sprechen was?


    Ich ?
    Ich will nix von denen, die nur manchmal was von mir, bekommen das aber niemals.

    Zitat

    MB ist günstiger als horend hohe Kosten an den VM zu zahlen


    Wenn Du jährlich deinen VM schlauchen willst, vllt., wenn das Mietverhältnis aber über Jahre gut ist, zahlst Du umsonst. Eine Vers. die man sich getrost sparen kann.

    Zitat

    Mag sein, dass ich dir in einem Jahr dann zustimmen,


    Ich gehe schwer davon aus, das dies schon sehr viel früher sein könnte.

  • "Er" ist ne "Sie" und so wie sich das Mietverhältnis entwickelt, werden wir jede Unterstützung brauchen, wenn wir nich hier wegziehen wollen oder eben geschröpft werden.

    Solange wir einen "netten" Vermieter hatten, war auch Mieterbund ein Fremdwort für uns.
    Nun ist es mir lieber, der Mieterbund streitet sich mit ihm auf fachlicher Ebene, als ich persönlich, denn schließlich ist er auch unser Nachbar, mit dem ich halbwegs auskommen möchte.

    Aber Berny hat recht, deine Komentare sind alles andere als hilfreich...

  • Zitat

    Nun ist es mir lieber, der Mieterbund streitet sich mit ihm auf fachlicher Ebene,


    Wenn der VM aber nicht mit dem MSB streitet, bzw. nicht auf diese belustigende Schreiben eingeht ?

    Zitat

    denn schließlich ist er auch unser Nachbar, mit dem ich halbwegs auskommen möchte.


    Und Du glaubst, das geht noch, nachdem Du beim MSB vorstellig wurdest ?

    Zitat

    deine Komentare sind alles andere als hilfreich...


    Abwarten

  • Madame, was sagste dazu ?

    Sind Wintergärten oder zu einer Mietwohnung gehörende Kellerräume beheizt und mindestens zwei Meter hoch fließen sie mit der vollen Qm-Zahl in die Berechnung der Wohnfläche ein.
    BGH VIII ZR 231/06

  • kann man auch anders sehen:

    Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche - WoFlV
    § 2 Zur Wohnfläche gehörende Grundflächen
    (1) Die Wohnfläche einer Wohnung umfasst die Grundflächen der Räume, die ausschließlich zu dieser Wohnung gehören. Die Wohnfläche eines Wohnheims umfasst die Grundflächen der Räume, die zur alleinigen und gemeinschaftlichen Nutzung durch die Bewohner bestimmt sind.
    (2) Zur Wohnfläche gehören auch die Grundflächen von
    * Wintergärten, Schwimmbädern und ähnlichen nach allen Seiten geschlossenen Räumen sowie
    * Balkonen, Loggien, Dachgärten und Terrassen,
    wenn sie ausschließlich zu der Wohnung oder dem Wohnheim gehören.

    (3) Zur Wohnfläche gehören nicht die Grundflächen folgender Räume:
    Zubehörräume, insbesondere:
    * Kellerräume,
    * Abstellräume und Kellerersatzräume außerhalb der Wohnung
    ,
    * Waschküchen,
    * Bodenräume,
    * Trockenräume,
    * Heizungsräume und
    * Garagen, * Räume, die nicht den an ihre Nutzung zu stellenden Anforderungen des Bauordnungsrechts der Länder genügen, sowie
    * Geschäftsräume.


    Wie auch immer, eine extra Wohneinheit sollte der Keller trotzdem nichtt sein, will heißen: Hausmeister und Müll zahle ich nur einmal...da bin ich stur.

  • Bis vor den BGH wede ich vorerst nicht ziehen, das ist wohl bei der Summe unverhältnismäßig. Mittlerweile hat der Vermieter soweit eingelenkt, dass zumindest die richtige Quadratmeterzahl zu Grunde liegt. Somit sind die Nebenkosten nun durchaus bezahlbar.

    Beim Rest gehts mir schlichtweg ums Prinzip, da sich in den nächsten Jahren ja Folgekosten ergeben, die dann höher sind, weil dann für 12 Monate (vorher für 4)
    Er rechnet noch immer zwei einzelne Wohneinheiten ab, das heißt, ich zahle die Posten, die pro Wohneinheit abgerechnet werden doppelt. Tja und den Warmwasseranschluss suche ich auch noch immer vergeblich....

  • Soooo, es gibt mal wieder Neuigkeiten. Nein, nicht zum Keller...da ist Schweigen im Walde.
    Dafür kam gestern die Mahnung für die Nebenkostenabrechnung der Wohnung. Obwohl der Einspruch gegen diese gleichzeitig mit der für den Keller abgegeben wurde. Der Einspruch wurde einfach ignoriert, vor allem meine Bitte um Akteneinsicht. Nun muss ich Beruhigungstee trinken, und einen freundlich bestimmten Brief schreiben, was das denn soll.
    Ich will ja zahlen, aber ich will auch verstehen wofür!

    Hat jemand einen Tipp, wie ich freundlich aber bestimmt auf die ausstehende Antwort auf den Einspruch bestehen kann? Ich bin nämlich immer zu nett...

    Es ist doch richtig, dass ich die Nachzahlung erst nach klärung der strittigen Punkte leiste?

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!