Stomkostenrechnung des Vermieters nach über einem Jahr-zulässig?

  • Schönen guten tag.

    ich bin zum 1.Oktober in ein WG Zimmer in einem Haus eingezogen. Der Vermieter hat im Mietvertrag stehen dass der Strom halbjährig abgerechnet wird. Bisher habe ich noch keine Stromrechnung gesehen und es hat auch niemand den Stomzählerstand beim Einzug abgelesen (ich habe mir allerdings den Stand notiert). Jedes Zimmer hat einen eigenen Zähler, zudem wird der gemeinsame Zähler von Küche, bad durch alle geteilt. Meine vormieterin hat nie Stom bezahlt.
    Zudem sind über die Zeit über 5 Personen ausgezogen, die alle nie Strom gezahlt haben.
    Nun habe ich heute erfahren, dass er die Stromzähler abgelesen hat und nun bald das geld abbuchen wird. Darf er dies bei der Grundlage überhaupt tun und ist es zulässig, dass er nun beispielsweise von Oktober bis Oktober abbucht (da laut Netzt der Zeitraum ja nur 12 Monate betragen darf) und dann anschließend wieder von Oktober bis Oktober ? Zum Abrechnungszeitraum ist im Vertrag nichts geregelt. Zudem habe ich von einem Mietbewohner der vor vielen Jahren schonmal zahlen musste erfahren, dass er das Geld einfach so vom Konto abbucht und dann die Rechnung schickt. In meinem Mietvertrag erteile ich aber nur die Erlaubnis die Miete vom Konto abzubuchen. Kann ich rechtliche Schritte einleiten, wenn er das Geld ohne erlaubnis abbucht?
    Wie sieht die Rechtslage generell aus? Was sind eure Erfahrungen?
    Vielen Dank schonmal.
    Liebe Grüße

  • Wie bereits angegenben, steht im mietvertrag, dass die Miete halbjärlich abgerechnet wird. Alle anderen Nebenkosten sind im Mietpreis enthalten.


    Das höre ich zum ersten Mal, dass eine Miete halbjährlich abgerechnet wird. Eine Miete ist üblicherweise monatlich zu zahlen.
    Mich interessieren evtl. Vereinbarungen über (zusätzliche) Nebenkosten.

  • Sorry, es ist schon spät, ich meinte natürlich die Stromkosten, die halbjährlich abgerechnet werden, nicht die Miete.
    Alle Nebenkosten, wie Müllabfuhr, Waser, Gas sind im Mietpreis enthalten. Nur die Stromkosten werden eben zusätzlich abgerechnet.

    LG
    Svenja

  • Das sollte er, muss er es aber auch? Ich habe nun seit 1.10.2011 keinen Strom bezahlt. D.h. Er hat es bereits zweimal versäumt mir eine Rechnung vorzulegen.

    LG
    Svenja

  • Das sollte er, muss er es aber auch? Ich habe nun seit 1.10.2011 keinen Strom bezahlt. D.h. Er hat es bereits zweimal versäumt mir eine Rechnung vorzulegen.


    Dann frage ihn doch und lege vorsichtshalber etwas Geld zurück.

  • Hallo SvenjaW,

    wie ich es richtig deute, dann sind die Stromkosten auch Betriebskosten mit einer individuellen Vereinbarung in Bezug auf den Abrechnungstag. Hier ist halbjährlich vereinbart worden.
    Und es sieht ganz danach aus, dass Sie die Rechnung bezahlten müssen da es so vereinbart wurde.
    Tipp: Entziehen Sie Ihren Vermieter die Einzugsermächtigung. Zahlen Sie die Miete / Beko in Form eines Dauerauftrag. Und den Strom per Rechnung.

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

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