Beiträge von SvenjaW

    Schönen guten tag.

    ich bin zum 1.Oktober in ein WG Zimmer in einem Haus eingezogen. Der Vermieter hat im Mietvertrag stehen dass der Strom halbjährig abgerechnet wird. Bisher habe ich noch keine Stromrechnung gesehen und es hat auch niemand den Stomzählerstand beim Einzug abgelesen (ich habe mir allerdings den Stand notiert). Jedes Zimmer hat einen eigenen Zähler, zudem wird der gemeinsame Zähler von Küche, bad durch alle geteilt. Meine vormieterin hat nie Stom bezahlt.
    Zudem sind über die Zeit über 5 Personen ausgezogen, die alle nie Strom gezahlt haben.
    Nun habe ich heute erfahren, dass er die Stromzähler abgelesen hat und nun bald das geld abbuchen wird. Darf er dies bei der Grundlage überhaupt tun und ist es zulässig, dass er nun beispielsweise von Oktober bis Oktober abbucht (da laut Netzt der Zeitraum ja nur 12 Monate betragen darf) und dann anschließend wieder von Oktober bis Oktober ? Zum Abrechnungszeitraum ist im Vertrag nichts geregelt. Zudem habe ich von einem Mietbewohner der vor vielen Jahren schonmal zahlen musste erfahren, dass er das Geld einfach so vom Konto abbucht und dann die Rechnung schickt. In meinem Mietvertrag erteile ich aber nur die Erlaubnis die Miete vom Konto abzubuchen. Kann ich rechtliche Schritte einleiten, wenn er das Geld ohne erlaubnis abbucht?
    Wie sieht die Rechtslage generell aus? Was sind eure Erfahrungen?
    Vielen Dank schonmal.
    Liebe Grüße

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