Firma renovierte nach Auszug.

  • Hallo. Hoffentlich ist das die richtige Überschrift und im richtigen Ordner:

    Unser Vermieter sagte uns telefonisch, das wir vor dem Auszug nicht renovieren(weiß streichen) bräuchten, falls neue Mieter die Wand eh wieder anders streichen. Wenn neue Mieter die Wohnung weiß haben wollten, wollte er sich bei uns melden, damit wir das nachholen. So sind wir verblieben!
    Nun kam ein Brief, das er die Kaution einbehält, und noch Geld haben will, weil ja die Wohnung neu renoviert werden musste, da die neuen Mieter das nicht selbst machen wollten, und die Mieter wünschten, das dies ne Firma macht.


    Darf der Vermieter soetwas? Immerhin hat er zu uns ja gesagt, wir brauchen nicht renovieren, das war ja seine Aussage.

  • Hallo. Hoffentlich ist das die richtige Überschrift und im richtigen Ordner:

    Unser Vermieter sagte uns telefonisch, das wir vor dem Auszug nicht renovieren(weiß streichen) bräuchten, falls neue Mieter die Wand eh wieder anders streichen. Wenn neue Mieter die Wohnung weiß haben wollten, wollte er sich bei uns melden, damit wir das nachholen. So sind wir verblieben!
    Nun kam ein Brief, das er die Kaution einbehält, und noch Geld haben will, weil ja die Wohnung neu renoviert werden musste, da die neuen Mieter das nicht selbst machen wollten, und die Mieter wünschten, das dies ne Firma macht.


    Darf der Vermieter soetwas? Immerhin hat er zu uns ja gesagt, wir brauchen nicht renovieren, das war ja seine Aussage.

    Eindeutig nein. Oder war die Wohnung nach Eurem Auszug renovierungsbedürftig?

    Wenn ja hätte der VM Euch zunächst Gelegenheit geben müssen das selbst zu machen bzw. machen zu lassen.

    Mal davon abgesehen was steht zu Renovierung und wie die Wohnung bei Auszug zu übergeben ist im Vertrag?


    Die Vorschrift weiß zu streichen wäre ohnehin unwirksam.

  • Es hätten Halt die Wände weiß gestrichen werden müssen, auf einer Wand war eien Fototapete von uns, die neu werden musste. Löcher in der Wand waren zugespachtelt und auch teilweise geweißt. Im Vertrag steht das übliche, das die Wohnung bei übergabe renoviert übergeben werden muss. Aber, wenn er sich über seinen eigenen Vertrag hinweg setzt, können wir ja nix dafür!

  • Zitat

    da die neuen Mieter das nicht selbst machen wollten, und die Mieter wünschten, das dies ne Firma macht.


    Da isser wieder, des Mieters Feudalismus.
    Unglaublich was sich freche Mieter so alles rausnehmen.
    Unglaublich auch, dass die nicht sofort vom VM rausgeschmissen wurden.

  • Nachtrag Pepzi
    In wieviel Foren willst Du deine Frage denn noch stellen ?

    Das machen Fragesteller oft, in der Hoffnung endlich Antworten zu bekommen die ihnen "gefallen".:rolleyes:

  • Es hätten Halt die Wände weiß gestrichen werden müssen, auf einer Wand war eien Fototapete von uns, die neu werden musste. Löcher in der Wand waren zugespachtelt und auch teilweise geweißt. Im Vertrag steht das übliche, das die Wohnung bei übergabe renoviert übergeben werden muss. Aber, wenn er sich über seinen eigenen Vertrag hinweg setzt, können wir ja nix dafür!

    Hätten halt, das übliche ... usw. ist sicher nicht der exakte Wortlaut der im Vertrag steht. Nach dem hatte ich eigentlich gefragt. Wenn Du Hilfe erwartest mußt Du Dir schon etwas Mühe machen. Hier kann keiner hellsehen oder erahnen was genau in Deinem Vertrag steht.

  • Hallo.

    Sorry erst einmal, das ich mich nicht nur in einem Forum angemeldet hab. Ich will sicherlich die richtige Antwort, wer will das denn nicht, aber man weiß ja nunmal auch nicht, ob man die gleich bei der ersten Stelle bekommt?!

    In dem Schreiben des Vermieter steht: Die zu ihren Lasten gehenden Schönheitsreparaturen sind in §7 des Mietvertrages geregelt.

    §7 Schönheitsreparaturen
    7.1 Wähnrend der Mietdauer übernimmt der Mieter auf eigene Kosten dei Schönheitsreparaturen.

    7.2 Zu den Schönheitsreparaturen gehören isnbesondere das Tapezieren, Anstreichen oder Kalken der Wände und Decken, die sachgemäße Pflege der Fußböden, das Streichen der Heizkörper einschliesslich der Heizrohre, der Innentüren sowie der FEnster und Aussentüren von innen.

    7.3 Die Schönheitsreparaturen müssen im Allgemeinen in folgenden Zeitabständen, beginnend ab Beginn des Mietverhältnisses bzw. dem Zeitpunkt, an dem vom Mieter Schönheitsreparaturen fachgerecht vorgenommen worden sind, durchgeführt werden:

    - alle 3 Jahre: Küche, Bad, Dusch, Toilette;
    - alle 5 Jahre: sämtliche Wohn-, Ess- und Schlafräume, Flure;
    - alle 7 Jahre: sonstige Nebenräume.

    Zu Punkt 7.3 hab ich glaub aber mal gelesen, das das ungültig ist, selbst wenns im Vertrag steht. Oder?!


  • 7.3 Die Schönheitsreparaturen müssen im Allgemeinen in folgenden Zeitabständen,......durchgeführt werden:

    Zu Punkt 7.3 hab ich glaub aber mal gelesen, das das ungültig ist, selbst wenns im Vertrag steht. Oder?!


    Das haben Sie richtig gelesen und auch so verstanden.

    Aber am im Allgemeinen könnten sich die Geister scheiden.
    Ohne diese Aussage brauchten Sie nicht zu renovieren, andernfalls (so wie es hier heißt) könnten diese Fristen auch bedarfsgerecht verstanden werden.
    Ich kann mich hier nicht eindeutig festlegen.

  • Also alles auslegungssache und dann ne Frage des Richters... Mhh...


    ... damit unsere unterbezahlten ach-so-armen Rechtsvertreter nicht brotlos werden...:(

  • Der DMB schreibt:


    Grundsätzlich soll der Mieter nicht mehr Schönheitsreparaturen durchführen oder bezahlen, als er selbst abgewohnt hat. Der Bundesgerichtshof hat bestimmte Renovierungsfristen "abgesegnet". Mietvertragsklauseln, die bestimmen, dass der Mieter Küche, Bäder und Duschen alle drei Jahre, Wohn- und Schlafräume, Flure, Dielen und Toiletten alle fünf Jahre und andere Nebenräume alle sieben Jahre renovieren muss, sind nur wirksam, wenn sie nicht als starre und feste Fristen formuliert sind.


    Die Frist beginnt mit dem Einzug bzw. der letzten Mieterrenovierung zu laufen. Zieht der Mieter vor Ablauf dieser Fristen aus, muss er gar nicht renovieren.

    Unser Mietvertrag ging vom 01.05.2009. gekündigt wurde zum 31.05.2012. Das ist ja innerhalb der 3 Jahre... ODER????

    Was genau bedeutet das, was ich unterstrichen hab? Ist mir grad zu hoch. starre und feste Fristen? Die, hab ich doch laut §7 oder? Also sind diese ungültig?! Und ich bekomm die Kaution doch wieder?! :/

  • Hab noch etwas übersehen:

    7.4 Schönheitsreparaturen müssen fachgerecht ausgeführt werden. Kommt der Mieter trotz Auffordderung durch den Vermieter diesen Verpflichtungen nicht nach, hat er dem Vermieter die Kosten für die Ausführung der Arbeiten zu erstatten. Der Mieter hat die Ausführungen der Arbeiten während des Mietverhältnisses durch den Vermieter oder dessen Beauftragten zu dulden.

    7.5 Endet das Mietverhältnis vor Eintritt der Verpflichtungen zur Durchführung der Schönheitsreparaturen, ist der Mieter verpflichtet, aufgrund eines Kostenvoranschlages eines vom Vermieter auszuwählenden Malerfachbetriebes einen %-Anteil an Renovierungskosten zu zahlen, der dem Abnutzungsgrad der Räume entspricht. Der Mieter ist berechtigt, statt Zahlung der anteiligen Kosten die Schönheitsreparaturen selbst fachgerecht durchzuführen.

    ENDE...

    Mietvertrag lief genau 3 Jahre: 01.05.2009-31.05.2012.

    Der Vermieter hat ja nach beendigung des Mietverhältnisses selbst gehandelt und eine Firma beauftragt, obwohl wir ja laut 7.5 dazu berechtigt wären, es selbst zu machen, aber dieses Recht räumte er uns nicht ein... Also kann er doch auf seinen Kosten sitzen bleiben, oder? Alles kompliziert

  • Hallo Pepzi,

    "Der Mieter hat die Ausführungen der Arbeiten während des Mietverhältnisses durch den Vermieter oder dessen Beauftragten zu dulden."
    - Halte ich für ungültig. Der M hat während des Mietverhältnisses bestenfalls einmal jährlich eine Besichtigung des VM zu dulden.

    "7.5 Endet das Mietverhältnis vor Eintritt der Verpflichtungen zur Durchführung der Schönheitsreparaturen, ist der Mieter verpflichtet, aufgrund eines Kostenvoranschlages eines vom Vermieter auszuwählenden Malerfachbetriebes einen %-Anteil an Renovierungskosten zu zahlen, der dem Abnutzungsgrad der Räume entspricht. Der Mieter ist berechtigt, statt Zahlung der anteiligen Kosten die Schönheitsreparaturen selbst fachgerecht durchzuführen."
    - Insbesonders Letztes halte ich für i.O.

    "Mietvertrag lief genau 3 Jahre: 01.05.2009-31.05.2012."
    - Na...?

    "Der Vermieter hat ja nach beendigung des Mietverhältnisses selbst gehandelt und eine Firma beauftragt, obwohl wir ja laut 7.5 dazu berechtigt wären, es selbst zu machen, aber dieses Recht räumte er uns nicht ein."
    - Ich würde da nichts zahlen, wenn ich nachweisen kann, dass er mich nicht aufgefortdert hatte; insbesonders, wenn ich die Durchführung begehrt hatte.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!