Erhöhung der Betriebskosten

  • Hallo,
    auch ich habe eine Frage zu den Betriebskosten zu Beginn des Neuen Jahres - Alles Gute dafür! - : Meine Betriebskostenabrechnung von 2010 von 520,68€ hat sich nun in 2011 auf 924,54€ erhöht. Der Grund hierfür liegt in der Anhebung der Grundsteuer für die gesamte Wohnfläche von 1045,05€ auf 1441,45€ und die Abfallgebühren von 2061,97€ haben sich laut Abrechnung auf 2909,39€ erhöht. Meine Vermieterin hat die Betriebskostenabrechnung erstmalig an eine Maklerfirma abgegeben, die wohl die Einzelkosten überprüft und möglicherweise angepasst hat - meine Frage ist - dürfen die Betriebskosten sprunghaft derart angeglichen werden?
    Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen + wünsche ein schönes Wochenende und herzlichen Dank!

  • Hallo,
    auch ich habe eine Frage zu den Betriebskosten zu Beginn des Neuen Jahres - Alles Gute dafür! - : Meine Betriebskostenabrechnung von 2010 von 520,68€ hat sich nun in 2011 auf 924,54€ erhöht. Der Grund hierfür liegt in der Anhebung der Grundsteuer für die gesamte Wohnfläche von 1045,05€ auf 1441,45€ und die Abfallgebühren von 2061,97€ haben sich laut Abrechnung auf 2909,39€ erhöht. Meine Vermieterin hat die Betriebskostenabrechnung erstmalig an eine Maklerfirma abgegeben, die wohl die Einzelkosten überprüft und möglicherweise angepasst hat - meine Frage ist - dürfen die Betriebskosten sprunghaft derart angeglichen werden?
    Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen + wünsche ein schönes Wochenende und herzlichen Dank!

    Anfang diesen Jahres die Abrechnung für 2010? Wie ist denn der Abrechnungszeitraum?

    Wenn die Kosten derartig sprunghaft gestiegen sind, dürfen natürlich auch Vorauszahlungen dem angepaßt werden. Hier gibt es kein Limit ähnlich wie bei Mieterhöhungen.

  • Zitat

    dürfen die Betriebskosten sprunghaft derart angeglichen werden?


    Selbstverständlich, wenn sie der Realität entsprechen.
    Du kannst dir auch die Rechnungen beim Makler anschauen.

  • Anfang diesen Jahres die Abrechnung für 2010? Wie ist denn der Abrechnungszeitraum?

    Ich habe mich missverständlich ausgedrückt: Die Betriebskostenabrechnung für 2010 habe ich Anfang 2011 bekommen und nun habe ich diese Woche die Abrechnung für 2011 erhalten.

    Wenn die Kosten derartig sprunghaft gestiegen sind, dürfen natürlich auch Vorauszahlungen dem angepaßt werden. Hier gibt es kein Limit ähnlich wie bei Mieterhöhungen.

    Ja die Vorauszahlungen müssen angepasst werden - die Frage ist, ob die Anpassungen im Abrechnungsjahr schon hätten erfolgen müssen?

  • Ilex:

    "Meine Betriebskostenabrechnung von 2010 von 520,68€ hat sich nun in 2011 auf 924,54€ erhöht. = +77,56%.

    Der Grund hierfür liegt in der Anhebung der Grundsteuer für die gesamte Wohnfläche von 1045,05€ auf 1441,45€ = +37,93%.

    und die Abfallgebühren von 2061,97€ haben sich laut Abrechnung auf 2909,39€ erhöht. = +41,1%."

    Das sind recht erstaunliche Werte.
    Kannst Du die BetrkAbr. mal hier 'reinstellen?

  • die Frage ist, ob die Anpassungen im Abrechnungsjahr schon hätten erfolgen müssen?

    Nein. Die Anpassung kann nur auf Grundlage der Kosten/Abrechnung des zurückliegenden Abrechnungszeitraumes erfolgen. Woher soll denn der VM im Voraus wissen welche Kosten entstehen?

    Wenn Du die Abrechnung für 2011, sofern der Abrechnungszeitraum das Kalenderjahr ist, nach dem 31.12.2012 bekommen hast ist sie verfristet. Sprich eine evtl. Nachzahlung mußt Du nicht mehr leisten.

  • Zitat

    Woher soll denn der VM im Voraus wissen welche Kosten entstehen?


    Naja, die nicht Verbrauchsabhängigen sind bekannt.

    Zitat

    Wenn Du die Abrechnung für 2011, sofern der Abrechnungszeitraum das Kalenderjahr ist, nach dem 31.12.2012 bekommen hast ist sie verfristet. Sprich eine evtl. Nachzahlung mußt Du nicht mehr leisten.


    Nicht unbedingt.

  • Nicht unbedingt.

    Ich weiß, außer der VM hat die verspätete Abrechnung nicht zu verschulden. Was ich mir aber nur wenigen Tagen nach "Ultimo" nicht vorstellen kann.

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