Obermieterin unkooperativ - Vermieter machtlos

  • Guten Tag liebe Forumsbesucher,

    eigentlich kann ich hier einmal ein positives Beispiel schildern: Mein Vermieter kümmert sich, obwohl er nicht vor Ort angesiedelt ist.

    Dennoch muss ich nun für mich zu einem Ende kommen. Meine Obermieterin hat in 4 Zimmern Wasserschäden verursacht. Der eine, der zwei Räume betrifft, scheint ausgetrocknet. Dort weisen die beiden Zimmerdecken (keine "Lebens- oder Schlafräume") und jeweils eine Wand Wasserflecken auf. Hier hat sich allerdings niemals Schimmel gebildet.

    Der zweite Wasserschaden ist jedoch akut und betrifft mein Kinderzimmer und mein Hauptbadezimmer. Der Wasserschaden besteht ebenfalls seit 6 Monaten und betrifft neben den beiden Zimmerdecken insgesamt 4 Wände. Hier hat sich Schwarzschimmel gebildet und mittlerweile hat er über die Wände bereits sichtbar die Fußleisten erreicht.Meine Obermieterin hat mittlerweile (auch als Folge hieraus) die Kündigung erhalten.

    Aber das löst trotzdem meine Probleme nicht. Alle Mittel sind von Seiten des Verlieters und mir ausgereizt. Ich habe die Miete bereits um 25% gemindert und dennoch versucht er alles, um die Wohnung meiner Obermieterin zu kommen. Fakt ist: Sie gewährt einfach keinen Zugang zu Ihrer Wohnung; sie sagt Termine zu, ist aber zur verabredeten Zeit nicht zu Hause. Auch Telefonkontakte vermeidet sie. Sie ist für meinen Vermieter nicht erreichbar.

    Meinem Vermieter und mir gehen die Ideen aus. Da sie alleinerzeihend mit drei Kindern ist, die in einer Wohnung "hausen", in der die Kacheln wegen Feuchtigkeit von den Wänden fallen, wird sich der Auszug hinziehen (ich bin nicht naiv genug an etwas anderes zu glauben).

    Mein Vermieter sagt, der Wasserschaden sei nicht schlimm genug, um die Polizei einzuschalten, um in ihre Wohnung "einzudringen". Ihm seien da einfach die Hände gebunden.

    Meine Fragen lauten: Stimmt das? Wie viel zählt meine Gesundheit und die meines Sohnes? Könnte ich noch etwas unternehmen (außer Wegzuziehen?). Ich habe auch schon mit meiner Mietrechtsschutzversicherung kurzgeschlossen. Macht es Sinn meinen Vermieter zu verklagen, die Wasserschäden zu beseitigen (das ist der vorgeschlagene Weg)? Hätte er dann das Recht, Gericht und Polizei einzuschalten, um in die Wohnung meiner Obermieterin zu gelangen.

    Das Taktieren finde ich sehr schwierig.Ich möchte das Verhältnis mit meinem Vermieter nicht weiter strapazieren, weil er sich kümmert, obwohl ich die Miete berechtigt gekürzt habe.

    Danke für eure Hilfe

    Carsten Bothe

  • Zitat

    Mein Vermieter sagt, der Wasserschaden sei nicht schlimm genug, um die Polizei einzuschalten, um in ihre Wohnung "einzudringen". Ihm seien da einfach die Hände gebunden.


    1 Blödsinn
    2 Was soll die Pol damit zu tun haben ?
    3 Bei Gefahr in Verzug, wie es hier scheint, darf selbstverständlich sofort die WHG betreten werden. Hat der arme VM keinen "VM-Schlüssel", muß eben aufgebrochen werden. Die Rechnung darf die Mieterin bezahlen.

  • Danke für dieses besonders nette Wort zur Begrüßung.:confused: Aber zur Sache:

    Bei Gefahr in Verzug ist ein Eindringen gerechtfertigt. in dem Punkt sind wir uns einig. Aber ist Gefahr in Verzug, wenn kein Wasser von der Decke tropft? Bei drei Besuchen des Vermieters bzw. des Handwerkers waren nur die Kinder zugegen.

    Nach meiner Meinung ist es Hausfriedensbruch ohne Polizei in die Mietwohnung einzudringen, weil bei mir steter Tropfen den Wasserschaden verursacht.

    Für Präzidenzfälle wäre ich dankbar...


  • Aber ist Gefahr in Verzug, wenn kein Wasser von der Decke tropft?

    Da natürlich nicht. Aber das ist doch ein Problem des Vermieters.

    Ihr Vermieter sollte sich an einen Anwalt wenden.
    Selbst ein bekannter Präzedenzfall hilft hier nicht weiter.
    Da Sie die Miete sowieso schon berechtigterweise kürzen, wird das hoffentlich für etwas mehr Bewegung beim Vermieter sorgen.

  • Hallo Carsten,

    das Vermieterdasein ist wirklich nicht immer leicht, denn er bekommt ja Druck von beiden Seiten...
    Eigentlich müsste eher ihm geholfen werden.
    Hat er inzwischen eine Räumungsklage angestrengt?
    Oder eine einstweilige Verfügung, dass die Obermieterin Handwerker reinlassen muss, notfalls mit "Überredung" durch GV, der evtl. Polizei zuhilfe holen kann?

  • Ich kann mir durchaus vorstellen, dass der VM und seine Zeugen Wassertropfen vernahmen als sie vorsichtig an deren Wohnungstüre lauschten.
    Vllt. war es auch nur der Wasserhahn, aber bei der Konstellation geht Sicherheit und Fürsorgepflicht des armen VM vor.

  • hat sich zwar erledigt aber sicher ist Gefahr in Verzug auch wenn kein Wasser von der Decke tropft...........das Wasser tropft durchs mauerwerk und ist auch nicht zu sehen oder hören, sondern richtet ganz leise immer größere Schäden an.........je eher er entdeckt und behoben wird desto besser sonst geht es dem Vermieter so wie uns wochenlang laute Trockengeräte Tag und Nacht

  • Der Vermieter könnte unter Umständen eine einstweilige gerichtliche Verfügung zur Besichtigung der Wohnung erhalten.
    Das sollte aber dann unter Zuhilfenahme eines Anwaltes erfolgen.

  • wir haben dasselbe mit einem mieter, der selbst zur Zählerablesung (schriftlich angekündigt) die türe nicht öffnet, sondern nur hinter verschlossener türe rumschreit.........so das nur am Rande hat ja mit dem Post nichts zu tun

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