Guten Tag liebe Forumsbesucher,
eigentlich kann ich hier einmal ein positives Beispiel schildern: Mein Vermieter kümmert sich, obwohl er nicht vor Ort angesiedelt ist.
Dennoch muss ich nun für mich zu einem Ende kommen. Meine Obermieterin hat in 4 Zimmern Wasserschäden verursacht. Der eine, der zwei Räume betrifft, scheint ausgetrocknet. Dort weisen die beiden Zimmerdecken (keine "Lebens- oder Schlafräume") und jeweils eine Wand Wasserflecken auf. Hier hat sich allerdings niemals Schimmel gebildet.
Der zweite Wasserschaden ist jedoch akut und betrifft mein Kinderzimmer und mein Hauptbadezimmer. Der Wasserschaden besteht ebenfalls seit 6 Monaten und betrifft neben den beiden Zimmerdecken insgesamt 4 Wände. Hier hat sich Schwarzschimmel gebildet und mittlerweile hat er über die Wände bereits sichtbar die Fußleisten erreicht.Meine Obermieterin hat mittlerweile (auch als Folge hieraus) die Kündigung erhalten.
Aber das löst trotzdem meine Probleme nicht. Alle Mittel sind von Seiten des Verlieters und mir ausgereizt. Ich habe die Miete bereits um 25% gemindert und dennoch versucht er alles, um die Wohnung meiner Obermieterin zu kommen. Fakt ist: Sie gewährt einfach keinen Zugang zu Ihrer Wohnung; sie sagt Termine zu, ist aber zur verabredeten Zeit nicht zu Hause. Auch Telefonkontakte vermeidet sie. Sie ist für meinen Vermieter nicht erreichbar.
Meinem Vermieter und mir gehen die Ideen aus. Da sie alleinerzeihend mit drei Kindern ist, die in einer Wohnung "hausen", in der die Kacheln wegen Feuchtigkeit von den Wänden fallen, wird sich der Auszug hinziehen (ich bin nicht naiv genug an etwas anderes zu glauben).
Mein Vermieter sagt, der Wasserschaden sei nicht schlimm genug, um die Polizei einzuschalten, um in ihre Wohnung "einzudringen". Ihm seien da einfach die Hände gebunden.
Meine Fragen lauten: Stimmt das? Wie viel zählt meine Gesundheit und die meines Sohnes? Könnte ich noch etwas unternehmen (außer Wegzuziehen?). Ich habe auch schon mit meiner Mietrechtsschutzversicherung kurzgeschlossen. Macht es Sinn meinen Vermieter zu verklagen, die Wasserschäden zu beseitigen (das ist der vorgeschlagene Weg)? Hätte er dann das Recht, Gericht und Polizei einzuschalten, um in die Wohnung meiner Obermieterin zu gelangen.
Das Taktieren finde ich sehr schwierig.Ich möchte das Verhältnis mit meinem Vermieter nicht weiter strapazieren, weil er sich kümmert, obwohl ich die Miete berechtigt gekürzt habe.
Danke für eure Hilfe
Carsten Bothe