Beiträge von casibo

    Hallo,

    ich war in der gleichen Situation. Ich kann Fantastischs Tipp nur teilen: Weiter helfen einem die Nachbarn. Besonders gut sind Gewerbe betreibende, weil die Vermieter mit Ihnen meist anders umgehen.

    Außerdem: Die Miete muss doch auf irgendein Konto eigezahlt werden. Falls sich die Adresse nicht geändert hat, muss die Kontoverbindung im Mietvertrag stehen. Das Internet ist ein machtvolles Instrument, um Vermieter, Verwalter bzw. Eigentümer ausfindig zu machen. Manchmal ist neben dem Verwalter sogar der Eigentümer benannt.

    Ich hoffe, du findest die notwendigen Daten. In meinem Fall hat's geholfen. Ich konnte sowohl das Subunternehmen des Eigentümers als auch den Eigentümer ausfindig machen.

    LG

    PS: Behalte in dem Fall bloß keine vollständige Miete ein. Ein Mietsrückstand von zwei Monatsmieten berechtigt den Vermieter zu einer fristlosen Kündigung. Auch eine Mietminderung wegen Wasserschaden muss schriftlich angekündigt worden sein, damit der Vermieter reagieren kann. Ohne Kontaktadresse ist das schwierig. Mutige (ich würde nicht dazu zählen) würden in dem Fall die 20-Zeilen Bemerkungen deiner Online-Mietsüberweisung nutzen. Konzentriere deine Kraft aber lieber auf das Auffinden des Vermieters. Erst dann kannst du ruhigen Gewissens die Miete mindern bzw. zurückhalten.

    Danke für dieses besonders nette Wort zur Begrüßung.:confused: Aber zur Sache:

    Bei Gefahr in Verzug ist ein Eindringen gerechtfertigt. in dem Punkt sind wir uns einig. Aber ist Gefahr in Verzug, wenn kein Wasser von der Decke tropft? Bei drei Besuchen des Vermieters bzw. des Handwerkers waren nur die Kinder zugegen.

    Nach meiner Meinung ist es Hausfriedensbruch ohne Polizei in die Mietwohnung einzudringen, weil bei mir steter Tropfen den Wasserschaden verursacht.

    Für Präzidenzfälle wäre ich dankbar...

    Guten Tag liebe Forumsbesucher,

    eigentlich kann ich hier einmal ein positives Beispiel schildern: Mein Vermieter kümmert sich, obwohl er nicht vor Ort angesiedelt ist.

    Dennoch muss ich nun für mich zu einem Ende kommen. Meine Obermieterin hat in 4 Zimmern Wasserschäden verursacht. Der eine, der zwei Räume betrifft, scheint ausgetrocknet. Dort weisen die beiden Zimmerdecken (keine "Lebens- oder Schlafräume") und jeweils eine Wand Wasserflecken auf. Hier hat sich allerdings niemals Schimmel gebildet.

    Der zweite Wasserschaden ist jedoch akut und betrifft mein Kinderzimmer und mein Hauptbadezimmer. Der Wasserschaden besteht ebenfalls seit 6 Monaten und betrifft neben den beiden Zimmerdecken insgesamt 4 Wände. Hier hat sich Schwarzschimmel gebildet und mittlerweile hat er über die Wände bereits sichtbar die Fußleisten erreicht.Meine Obermieterin hat mittlerweile (auch als Folge hieraus) die Kündigung erhalten.

    Aber das löst trotzdem meine Probleme nicht. Alle Mittel sind von Seiten des Verlieters und mir ausgereizt. Ich habe die Miete bereits um 25% gemindert und dennoch versucht er alles, um die Wohnung meiner Obermieterin zu kommen. Fakt ist: Sie gewährt einfach keinen Zugang zu Ihrer Wohnung; sie sagt Termine zu, ist aber zur verabredeten Zeit nicht zu Hause. Auch Telefonkontakte vermeidet sie. Sie ist für meinen Vermieter nicht erreichbar.

    Meinem Vermieter und mir gehen die Ideen aus. Da sie alleinerzeihend mit drei Kindern ist, die in einer Wohnung "hausen", in der die Kacheln wegen Feuchtigkeit von den Wänden fallen, wird sich der Auszug hinziehen (ich bin nicht naiv genug an etwas anderes zu glauben).

    Mein Vermieter sagt, der Wasserschaden sei nicht schlimm genug, um die Polizei einzuschalten, um in ihre Wohnung "einzudringen". Ihm seien da einfach die Hände gebunden.

    Meine Fragen lauten: Stimmt das? Wie viel zählt meine Gesundheit und die meines Sohnes? Könnte ich noch etwas unternehmen (außer Wegzuziehen?). Ich habe auch schon mit meiner Mietrechtsschutzversicherung kurzgeschlossen. Macht es Sinn meinen Vermieter zu verklagen, die Wasserschäden zu beseitigen (das ist der vorgeschlagene Weg)? Hätte er dann das Recht, Gericht und Polizei einzuschalten, um in die Wohnung meiner Obermieterin zu gelangen.

    Das Taktieren finde ich sehr schwierig.Ich möchte das Verhältnis mit meinem Vermieter nicht weiter strapazieren, weil er sich kümmert, obwohl ich die Miete berechtigt gekürzt habe.

    Danke für eure Hilfe

    Carsten Bothe

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!