Beiträge von c0mplexx

    Hallo zusammen,

    habe mich im Internet auf die Suche begeben und leider keine schlüssige Antwort erhalten, deswegen versuche ich es hier.

    Habe die NK Abrechnung einer Mietswohnung für das Jahr 2011 bekommen, dort werden Warm- und Kaltwasserkosten berechnet, die den Zeitraum 1.6.2010-31.5.2011 abdecken. Diese Rechnung wurde vom Wasserversorger an den Vermieter am 26.8.2011 erstellt (Originalrechnung liegt bei).
    Ist die Berechnung für die Kosten aus dem Jahr 2010 rechtmässig oder nicht mehr fristgerecht? Immerhin lag die Rechnung dem Vermieter schon August 2011 vor und hätte in der NK Abrechnung für das Jahr 2010 (mir zugestellt im Dez.2011) anteilig berücksichtigt werden können (meiner Meinung nach).
    Ich würde ja den Kostenanteil für 2011 bezahlen, das wäre ja auch rechtens, aber so weit zurückreichend bis ins Jahr 2010 zahlen?

    Vielen Dank vorab für die Antworten,

    LG,

    c0mplexx

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