Fenster defekt, Vermieter verlangt Kosten für Reperatur

  • Hallo
    als ich ein Fenster öffnen wollt bemerkte ich, dass es sich nur noch auf Kipp stellen lässt, da es schief hängt, wenn es ganz geöffnet ist. Ich habe das Fenster ganz normal benutzt und bei Einzug lag dieser Schaden noch nicht vor. Diesen Defekt habe ich auch dem Vermieter gemeldet. Das ganze ist nun schon eine Weile her.
    Vielleicht ist es noch sinnvoll zu erwähnen, dass in der Nachbarwohnung genau der gleiche Schaden bei mehreren Fenstern vorliegt.
    Vor 3 Monaten bin ich aus der Wohnung ausgezogen und habe bis heute die Kaution nicht wiederbekommen. Vor 3 Tagen habe ich meinem vermieter eine e-mail geschickt, dass ich die Kaution nun endlich gerne wieder zurück hätte. Seine Antwort lautet:

    Zitat

    Das Fensterscharnier mußte ersetzt werden. Diese war aus der Verankerung herausgebrochen. Dies müssen wir Ihnen leider in Rechnung stellen, da dies vor Übergabe der Wohnung in Ordnung war und zudem Sie wohl auch mit meinem Bruder besprochen hatten, dies in Ordnung zu bringen. WAS GELOGEN IST!!!
    Kurzum, wir konnten dies für 150 Euro austauschen lassen. Wir werden Ihnen dies verrechnen und die restliche angesparte Kautionssumme auf Ihr Konto überweisen.

    Ich bitte freundlichst um kurze Bestätigung, dass wir so verfahren können.

    WAS?? Darf der das?
    Ich bin der Meinung, dass ich nicht aufkommen muss, da ich den Schaden nicht verursacht habe, sondern dieser bei normaler Nutzung entstanden ist und ich es auch rechtzeitig gemeldet hatte.
    Außerdem muss die Kaution doch verzinst ausgezahlt werden, so steht es jedenfalls im Vertrag. Wie erfahre ich, wie hoch die Zinsen sein müssten? Denn so wie ich meinen ExVermieter kenne hat er das Geld überhaupt nicht angelegt! Kann ich das bei einer Bank erfahren?

    Wäre toll, wenn ihr mir schnell eine Antwort geben könntet.

  • Hallo Heike89,

    "als ich ein Fenster öffnen wollt bemerkte ich, dass es sich nur noch auf Kipp stellen lässt, da es schief hängt, wenn es ganz geöffnet ist. Ich habe das Fenster ganz normal benutzt und bei Einzug lag dieser Schaden noch nicht vor. Diesen Defekt habe ich auch dem Vermieter gemeldet."
    Schriftlich und nachweisbar? Zeugen? Übergabeprotokolle?
    - Daran hängt sich Dein weiterer Text auf...

    "...Außerdem muss die Kaution doch verzinst ausgezahlt werden, so steht es jedenfalls im Vertrag."
    - ... und im Gesetz. Der VM hat dem Mieter bei Fälligkeit die Kaution plus den Zinsen auszuzahlen. Den Zinssatz erfährst Du bei einer ortsansässigen Bank oder Spasskasse.

  • Hallo Berny
    danke für die schnelle Antwort
    Das Übergabeprotokoll habe ich auch noch nicht erhalten!! er hatte bei der Übergabe nur ein Exemplar dabei und wollte mir meines dann einscannen und per e-mail schicken, was bis heute noch nicht passiert ist. Das Fenster wurde darin erwähnt, aber wie genau weiß ich nicht mehr.
    Als Zeugen gibt es meinen Vater und meinen Nachbarn.
    Schriftlich wurde nichts gemacht, aber so weit ich weiß gilt folgendes:
    Nach § 535 BGB hat der Vermieter die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Der Mieter haftet nur dann, wenn er den Schaden zu vertreten hat, §§ 276, 278 BGB. Resultiert der Schaden nicht aus einer vertraggemäßen Nutzung der Mietsache, muß der Vermieter den Nachweis führen, daß der Mieter den Schaden verursacht hat. Handelt es sich bei den Verschlußmechaniken um Verschleißteile, geht das zu Lasten des Vermieters. Jede finanzielle Beteiligung des Mieters ist abzulehnen, da es sich um eine Reparaturmaßnahme handelt.
    Das habe ich jedenfalls an vielen Stellen im Internet gelesen.
    Liebe Grüße

  • Zitat

    Wie erfahre ich, wie hoch die Zinsen sein müssten?


    Bei einer VB oder KSK so um die 0,25 % p.a.

    Zitat

    Jede finanzielle Beteiligung des Mieters ist abzulehnen, da es sich um eine Reparaturmaßnahme handelt.


    Soso, steht die Kleinreparaturklausel in deinem MV ?

  • Das Übergabeprotokoll habe ich auch noch nicht erhalten!! er hatte bei der Übergabe nur ein Exemplar dabei und wollte ....


    Tja, dumme Zufälle gibt es...:D:mad:

  • Das ganze Hin und Her führt hier zu nichts.
    Entweder Sie haben den Schaden verursacht, dann sind Sie ersatzpflichtig oder es ist durch normale Abnutzung entstanden, dann ist das Sache des Vermieters.

    Da hier niemand den Schaden beurteilen kann, kann auch keine eindeutige Antwort gegeben werden.

  • Zitat

    Eine gültige Kleinreparaturklausel dürfte sich bei einem Betrag von 80,- Euro pro Schadensfall belaufen.


    Es gibt Amtsrichter, ich kenne leider nur 2, die z.Zt. 120.- € akzeptieren, ansonsten sind schon seit längerem 100.-€ üblich !

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