Habe die Antwort gefunden: § 538 !!
Beiträge von Heike89
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Hallo Berny
danke für die schnelle Antwort
Das Übergabeprotokoll habe ich auch noch nicht erhalten!! er hatte bei der Übergabe nur ein Exemplar dabei und wollte mir meines dann einscannen und per e-mail schicken, was bis heute noch nicht passiert ist. Das Fenster wurde darin erwähnt, aber wie genau weiß ich nicht mehr.
Als Zeugen gibt es meinen Vater und meinen Nachbarn.
Schriftlich wurde nichts gemacht, aber so weit ich weiß gilt folgendes:
Nach § 535 BGB hat der Vermieter die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Der Mieter haftet nur dann, wenn er den Schaden zu vertreten hat, §§ 276, 278 BGB. Resultiert der Schaden nicht aus einer vertraggemäßen Nutzung der Mietsache, muß der Vermieter den Nachweis führen, daß der Mieter den Schaden verursacht hat. Handelt es sich bei den Verschlußmechaniken um Verschleißteile, geht das zu Lasten des Vermieters. Jede finanzielle Beteiligung des Mieters ist abzulehnen, da es sich um eine Reparaturmaßnahme handelt.
Das habe ich jedenfalls an vielen Stellen im Internet gelesen.
Liebe Grüße -
Hallo
als ich ein Fenster öffnen wollt bemerkte ich, dass es sich nur noch auf Kipp stellen lässt, da es schief hängt, wenn es ganz geöffnet ist. Ich habe das Fenster ganz normal benutzt und bei Einzug lag dieser Schaden noch nicht vor. Diesen Defekt habe ich auch dem Vermieter gemeldet. Das ganze ist nun schon eine Weile her.
Vielleicht ist es noch sinnvoll zu erwähnen, dass in der Nachbarwohnung genau der gleiche Schaden bei mehreren Fenstern vorliegt.
Vor 3 Monaten bin ich aus der Wohnung ausgezogen und habe bis heute die Kaution nicht wiederbekommen. Vor 3 Tagen habe ich meinem vermieter eine e-mail geschickt, dass ich die Kaution nun endlich gerne wieder zurück hätte. Seine Antwort lautet:ZitatDas Fensterscharnier mußte ersetzt werden. Diese war aus der Verankerung herausgebrochen. Dies müssen wir Ihnen leider in Rechnung stellen, da dies vor Übergabe der Wohnung in Ordnung war und zudem Sie wohl auch mit meinem Bruder besprochen hatten, dies in Ordnung zu bringen. WAS GELOGEN IST!!!
Kurzum, wir konnten dies für 150 Euro austauschen lassen. Wir werden Ihnen dies verrechnen und die restliche angesparte Kautionssumme auf Ihr Konto überweisen.Ich bitte freundlichst um kurze Bestätigung, dass wir so verfahren können.
WAS?? Darf der das?
Ich bin der Meinung, dass ich nicht aufkommen muss, da ich den Schaden nicht verursacht habe, sondern dieser bei normaler Nutzung entstanden ist und ich es auch rechtzeitig gemeldet hatte.
Außerdem muss die Kaution doch verzinst ausgezahlt werden, so steht es jedenfalls im Vertrag. Wie erfahre ich, wie hoch die Zinsen sein müssten? Denn so wie ich meinen ExVermieter kenne hat er das Geld überhaupt nicht angelegt! Kann ich das bei einer Bank erfahren?Wäre toll, wenn ihr mir schnell eine Antwort geben könntet.
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