Kündigung erhalten

  • Hallo liebes Forum,

    ich lebe mit meiner Familie und zwei Hunden in einer Doppelhaushälfte. Die zweite Doppelhaushälfte wird durch die Vermieter bewohnt, jedoch waren die im vergangenen Jahr gerade mal für 10 Tage vor Ort, da sie noch andere Wohnobjekte in der näheren Umgebung haben.

    Vor Einzug haben wir mitgeteilt dass wir zwei Hunde besitzen und strebten natürlich die Erlaubnis der Hundehaltung an. Dem wurde zugestimmt, allerdings ist dies nicht explizit im Vertrag erwähnt. Es gibt jedoch einen Passus im Vertrag der da lautet: "Für auftretende Schäden durch Hundehaltung haftet ver Mieter". Mit diesem Passus wird meines Erachtens der Hundehaltung indirekt zugestimmt.

    Wir sind im Februar 2012 in die Wohnung gezogen und im Herbst bekamen wir erstmals die Aufforderung, unsere Hunde ausschließlich im Erdgeschoß zu halten. Zu diesem Zeitpunkt hatten wir nach wie vor unsere zwei Hunde plus einen Pflegehund. Wir sind aktive Tierschützer einer spanischen Organisation und nehmen hin und wieder Hunde auf um diese zu vermitteln.

    Dem Wunsch nach ausschließlicher Hundehaltung im EG habe ich widersprochen, da ich dies ganz gerne vor Vertragsabschluß gewußt hätte wenn der Vermieter mich dahingehend restriktieren wollte. Begründet wurde dieser Vorgang durch Geruchsbildung im Teppich.

    Zwischenzeitlich hat man uns den Kauf des Objektes angeboten, da wir dann die Hundehaltung nach unseren eigenen Wünschen ausüben könnten. Ich zog es jedoch zunächst vor, auf Mietbasis dort zu leben. Langer Rede kurzer Sinn: Nach noch ein paar weiteren Mails hin und her bekam ich am 24.12. ! Heiligabend die Kündigung per Post. Ohne Angabe von Gründen. Dieser habe ich widersprochen und das ist der aktuelle Stand. Nun meine Frage:

    - Gehe ich recht in der Annahme, dass diese Kündigung ohne Angaben von Gründen nicht rechtswirksam ist?

    - Kann der Vermieter eine Kündigung auf Grundlage §573a BGB erwirken, auch wenn er selbst nur 10 Tage im Jahr die andere Hälfte bewohnt und den Rest des Jahres in seiner Stadtwohnung lebt?

    - Kann er überhaupt eine Kündigung erwirken, wenn er uns parallel bereits den Kauf der Haushälfte angeboten hat?

    - Wenn der Hundehaltung indirekt zugestimmt wurde, kann er mich dann nachträglich einschränken?

    - Ist es zulässig, wenn der Hundehaltung indirekt zugestimmt wurde, mir die vorrübergehende Aufnahme von 1 oder sogar 2 Pflegehunden zu verbieten?

    Es gibt nachweislich keine durch die Hundehaltung entstandenen Schäden an der Wohnung.

    Für Eure Antworten beanke ich mich bereits jetzt.

    Beste Grüße,
    Tom

  • - Gehe ich recht in der Annahme, dass diese Kündigung ohne Angaben von Gründen nicht rechtswirksam ist?

    Richtig, dies ist keine Kündigung sondern nur dummes Gerede.

    - Kann der Vermieter eine Kündigung auf Grundlage §573a BGB erwirken, auch wenn er selbst nur 10 Tage im Jahr die andere Hälfte bewohnt und den Rest des Jahres in seiner Stadtwohnung lebt?

    Die erleichterte Kündigung gilt nur für ein Zweifamilienhaus, deren eine Wohnung vom Vermieter bewohnt wird. Die Aufenthaltsdauer spielt hier keine Rolle.

    - Kann er überhaupt eine Kündigung erwirken, wenn er uns parallel bereits den Kauf der Haushälfte angeboten hat?

    Das können nur die Damen und Herren in schwarz entscheiden.

    - Wenn der Hundehaltung indirekt zugestimmt wurde, kann er mich dann nachträglich einschränken?

    s.o.

    - Ist es zulässig, wenn der Hundehaltung indirekt zugestimmt wurde, mir die vorrübergehende Aufnahme von 1 oder sogar 2 Pflegehunden zu verbieten?

    Das entscheidet ein Gericht letztendlich.


  • - Gehe ich recht in der Annahme, dass diese Kündigung ohne Angaben von Gründen nicht rechtswirksam ist?

    In einem Mehrfamilienhaus wäre das unwirksam. Inwieweit das bei einer Doppelhaushälfte zutrifft, kann ich nicht beurteilen. Hierüber gibt es verschiedene Auffassungen, ob das als ein eine bauliche Einheit gilt oder nicht.

    Zitat

    - Kann der Vermieter eine Kündigung auf Grundlage §573a BGB erwirken, auch wenn er selbst nur 10 Tage im Jahr die andere Hälfte bewohnt und den Rest des Jahres in seiner Stadtwohnung lebt?

    Wenn er dort einen gemeldeten Wohnsitz hat,ja. Die tatsächliche Aufenthaltsdauer ist ohne Bedeutung.

    Zitat

    - Kann er überhaupt eine Kündigung erwirken, wenn er uns parallel bereits den Kauf der Haushälfte angeboten hat?

    Wenn Sie das Angebot ausgeschlagen haben, steht dem nichts im Wege.

    Zitat

    - Wenn der Hundehaltung indirekt zugestimmt wurde, kann er mich dann nachträglich einschränken?

    Indirekt? Also letztendlich Auslegungssache.

    Zitat

    - Ist es zulässig, wenn der Hundehaltung indirekt zugestimmt wurde, mir die vorrübergehende Aufnahme von 1 oder sogar 2 Pflegehunden zu verbieten?

    Heute 1, morgen 2, übermorgen 3 und später eine ganze Meute?

    Zitat

    Es gibt nachweislich keine durch die Hundehaltung entstandenen Schäden an der Wohnung.

    Spielt keine Rolle.

  • Hallo Tom,

    Euer grosser Fehler war der, dass Ihr die Hundehaltung und die dog-touchandgo-Tätigkeit nicht im Mietvertrag aufgeführt habt.
    So wird die Sache wohl vor Gericht gehen, wenn Ihr Euch nicht einigen könnt oder wollt.
    Anwälte, Gutachter und Gerichtskassen reiben sich schon die Hände...:D

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