Abgeltungspauschale

  • Hallo,

    erstmal eine generelle Frage: Ist eine Abgeltungspauschale bei Mietantritt zulässig? --> Man übernimmt eine renovierte Wohnung und kauft sich durch eine einmalige Pauschalzahlung von Schönheitsreparaturen bei Vertragende frei. Die Summe bleibt unabhängig von der Mietzeit die selbe. Bsp. Ich zahle 700€ egal ob ich ein halbes Jahr oder 5 Jahre die Wohnung nutze.


    Nun weiter. Ich übernehme eine Wohnung mit der wie oben beschrieben verfahren wurde. Mit dem Vermieter vereinbare ich, dass ich die Wohnung unrenoviert übernehme und weder Abgeltung noch Kaution zahle (der Vermieter hat ja die noch nicht verbrauchte Abgeltungspauschale des Vormieters).
    Hat der Vormieter dann ein Recht darauf die Nutzung seiner gezahlten Abgeltungspauschale zu Schönheitsreparaturen bei seinem Vertragsende durchzusetzen, oder ist die gezahlte Pauschale nicht mehr in seinem Eigentum, weshalb er über dessen Nutzung nicht mehr bestimmen kann?

    (Im Vertrag steht, dass zum Vertragsende die Wohnung mit der Abgeltung renoviert wird, lediglich der Nachmieter möchte dies nicht um sich eben die Abgeltung zu sparen oder da ihm der Zustand der WOhnung gefällt/bzw er selbst renovierenn möchte)

    Vielen Dank für etwaige Hilfe =)

  • Hallo nuunie,

    ich weiss nicht, was das soll: Was hat der Nachmieter mit dem Vertrag des Vormieters zu tun?

    "erstmal eine generelle Frage: Ist eine Abgeltungspauschale bei Mietantritt zulässig? --> Man übernimmt eine renovierte Wohnung und kauft sich durch eine einmalige Pauschalzahlung von Schönheitsreparaturen bei Vertragende frei. Die Summe bleibt unabhängig von der Mietzeit die selbe. Bsp. Ich zahle 700€ egal ob ich ein halbes Jahr oder 5 Jahre die Wohnung nutze."
    Das ist freie Vertragsgestaltung und somit zulässig. Es wird ja niemand hierbei unangemessen benachteiligt.

    "Nun weiter. Ich übernehme eine Wohnung mit der wie oben beschrieben verfahren wurde."
    Da ist für den neuen Mietvertrag völlig irrelevant.

    "Mit dem Vermieter vereinbare ich, dass ich die Wohnung unrenoviert übernehme und weder Abgeltung noch Kaution zahle"
    Das ist freie Vertragsgestaltung und somit zulässig. Es wird ja niemand hierbei unangemessen benachteiligt.

    "(der Vermieter hat ja die noch nicht verbrauchte Abgeltungspauschale des Vormieters)."
    Da hat mit dem neuen MV überhaupt nichts zu tun.

    "Hat der Vormieter dann ein Recht darauf die Nutzung seiner gezahlten Abgeltungspauschale zu Schönheitsreparaturen bei seinem Vertragsende durchzusetzen, oder ist die gezahlte Pauschale nicht mehr in seinem Eigentum, weshalb er über dessen Nutzung nicht mehr bestimmen kann?
    (Im Vertrag steht, dass zum Vertragsende die Wohnung mit der Abgeltung renoviert wird,"
    Dann müsste das der VM ja wohl machen (lassen).

    "Der Nachmieter möchte dies nicht um sich eben die Abgeltung zu sparen oder da ihm der Zustand der WOhnung gefällt/bzw er selbst renovierenn möchte)"
    Was war, geht den NM nix an, denn er schliesst ja mit dem VM einen eigenen MV ab. Komische Ideen hast Du... *kopfkratz* (pardon!)

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