Hallo,
erstmal eine generelle Frage: Ist eine Abgeltungspauschale bei Mietantritt zulässig? --> Man übernimmt eine renovierte Wohnung und kauft sich durch eine einmalige Pauschalzahlung von Schönheitsreparaturen bei Vertragende frei. Die Summe bleibt unabhängig von der Mietzeit die selbe. Bsp. Ich zahle 700€ egal ob ich ein halbes Jahr oder 5 Jahre die Wohnung nutze.
Nun weiter. Ich übernehme eine Wohnung mit der wie oben beschrieben verfahren wurde. Mit dem Vermieter vereinbare ich, dass ich die Wohnung unrenoviert übernehme und weder Abgeltung noch Kaution zahle (der Vermieter hat ja die noch nicht verbrauchte Abgeltungspauschale des Vormieters).
Hat der Vormieter dann ein Recht darauf die Nutzung seiner gezahlten Abgeltungspauschale zu Schönheitsreparaturen bei seinem Vertragsende durchzusetzen, oder ist die gezahlte Pauschale nicht mehr in seinem Eigentum, weshalb er über dessen Nutzung nicht mehr bestimmen kann?
(Im Vertrag steht, dass zum Vertragsende die Wohnung mit der Abgeltung renoviert wird, lediglich der Nachmieter möchte dies nicht um sich eben die Abgeltung zu sparen oder da ihm der Zustand der WOhnung gefällt/bzw er selbst renovierenn möchte)
Vielen Dank für etwaige Hilfe =)