240% mehr betriebskosten?

  • hallo liebe forummitglieder,

    statt 450 EUR (vorbezahlung) an Betriebskosten für 8 Monate muss ich nun 1100 EUR an Betriebskosten zahlen, das sind 650 EUR mehr als erwartet, sprich ca. 240 % mehr. kann ein vermieter sowas einfach machen? gibt es hier gesetzliche regelungen (zb betriebskostenverordnung) die sowas verbieten? ich hoffe ihr könnt mir hier einige anhaltspunkte geben, find das echt eine abzocke. zur info... wohne in einer liegeschaft mit ca. 350 wohnungen.

    VG heizungsopfer... jetzt aber eher ein betriebskostenopfer :)

    PS:
    in der Rechnung sind: (EUR)
    Grundsteuer_Wohnen (170)
    Allgemeinstrom (inkl. Fläche Gewerbe?) (142)
    Gebäudeversicherung (inkl. Fläche Gewerbe?) (36)
    Wartung_Feuerlöscher (1)
    Kosten_Brandmeldeanlage (7)
    Hauswartskosten (88)
    Reinigung_Treppenhäuser (143)
    Schädlingsbekämpfung (12)
    Winterdienst (7)
    Kabelgebühren (45)
    Straßenreinigung (5)
    Müllgebühren (76) (nach fläche statt person)
    Aufzugskosten (10)

    2 Mal editiert, zuletzt von heizungsopfer (1. Januar 2013 um 02:19)

  • Du erwartest doch aufgrund dieser mageren Angaben hoffentlich nicht auf eine Antwort, oder?

    Vielleicht hätte es ja mit meiner Kristallkugel geklappt, aber die ist beim Hersteller und kriegt das neue Betriebssystem WINDOWS 14.

    Eine Möglichkeit gäbe es aber noch. Scanne diese Abrechnung ein, schwärze die Namen und lade sie mit einem Bilderupload ins Netz hoch. Aber große Hoffnungen kann ich dir nicht machen, denn wenn ich lese Hauswart, Reinigung Treppenhaus, Fahrstuhl, Winterdienst, dann kostet das ja alles Geld.

    Und diese Kosten übernimmt nicht die Wohlfahrt, sondern sind von den Mietern zu bezahlen. Und eine Vorauszahlung von nur 56,25 Euro (komische Zahl!) ist für diese Rundumversorgung auch viel zu wenig.

  • 450 € Vorauszahlung für welche Wohnfläche, wie viel Personen, welchen Nutzungs- und Abrechnungszeitraum?

    Die Abrechnung von Müll nach Wohnfläche ist, wenn nicht anders vereinbart, rechtens.

    Zitat

    gibt es hier gesetzliche regelungen (zb betriebskostenverordnung) die sowas verbieten?

    Was verbieten?

    Die Vorauszahlungen erscheinen auch mir ziemlich gering. Außer es wäre eine Miniwohnung von etwa 20 - 25 m².

    Richtwert für Betriebskosten inkl. Heizkosten ca. 2 - 3 € pro m² im Monat.

    Einmal editiert, zuletzt von anitari (1. Januar 2013 um 09:40)

  • hallo, meine wohnung ist 35 qm, 1 Person, bin zum 01.05.2011 eingezogen, die rechnung sieht schon detaliert aus, die ersten beiden reihen hier nochmal genauer: (heizkosten/warmwasser/wasser/abwasser kommen nochmal drauf... das hab ich in der liste vergessen), also betriebkosten doch weniger: 1100-400=700 was ich aber immer noch viel finde)

    wohneinheit: 20424,25m²
    gewerbeeinheit: 9422,93m²

    Grundsteuer_Wohnen (ca. 170 EUR)
    141.885,24 € / 20424,25 m² / 365
    = 36,62 * 245 = 170,76 €

    Allgemeinstrom (ca. 142 EUR)
    173.287,91 € / 29.847,18 m² / 365
    = 36,62 * 245 = 142,71

    so gehts dann immer weiter...

    Gebäudeversicherung (36)
    Wartung_Feuerlöscher (1)
    Kosten_Brandmeldeanlage (7)
    Hauswartskosten (88)
    Reinigung_Treppenhäuser (143)
    Schädlingsbekämpfung (12)
    Winterdienst (7)
    Kabelgebühren (45)
    Straßenreinigung (5)
    Müllgebühren (76) (nach fläche statt person)
    Aufzugskosten (10)

    + heizkosten/warmwasser/wasser/abwasser (400 EUR, extra rechnung)

    bei allgemeinstrom und gebäudeversicherung wird hier grundfläche inkl. gewerbefläche angesetzt. ist sowas denn ok? das klingt für mich als ob ich für strom und versicheurng der einkaufshäuser mitbezahle? seht ihr hier noch etwas das zu hoch angesetzt ist?

  • Bei Wohnfläche 35 m² hätten die Vorauszahlungen mindestens 70 € betragen sollen. Wenn ich die Posten so sehe, wie z. B. Treppenhausreinigung, Aufzug und Hauswart, wären 100 € besser gewesen.

    Zitat

    das klingt für mich als ob ich für strom und versicheurng der einkaufshäuser mitbezahle?

    Allgemeinstrom ist z. B. die Treppenhausbeleuchtung. Da zahlst nichts für andere mit.

    Bei der Versicherung würde ich allerdings nach haken, sprich die Policen vorlegen lassen.

    Denn ich kann mir gut vorstellen das die Gewerbeflächen, schon allein wegen großer Glasflächen, wesentlich teurer versichert sind als die Wohnflächen.

    Zitat

    betriebkosten doch weniger: 1100-400=700 was ich aber immer noch viel finde

    Sprich Du hast 700 € vorausgezahlt? Ist für den "Rundumservice" nicht zu viel.

    Einmal editiert, zuletzt von anitari (1. Januar 2013 um 10:19)

  • hallo anitari,

    warum ist denn beim allgemeinstorm die fläche mit gewerbe angesetzt? also diese 29.847,18 m². dementsprechend müsste 173.287,91 auch kosten von den einkaufshäusern (licht, passagenbeleuchtung etc.?!) enthalten.

    Allgemeinstrom (ca. 142 EUR)
    173.287,91 € / 29.847,18 m² / 365
    = 36,62 * 245 = 142,71

    das gleiche gilt auch für feuerlöscher, brandmeldeanlage, hauswartskosten, schädlingsbekämpfung, winterdienst, straßenreinigung und aufzugskosten... alle mit 29.847 angesetzt.

    nene ca. 700 € ist das was an Betriebskosten entstanden ist... Summe der einzelnen Werte in der Liste... müsste so hinkommen. ich hab ja diese 56 € pro Monat bezahlt. alles natürlich nur für 8 Monate

    was halt sehr hoch ist:
    grundsteuer
    allgemeinstrom
    gebäudeversicherung
    hauswartkosten
    reinigung treppenhäuser! (obwohl hier überall müll rumliegt)
    müllgebühren (warum nicht pro person?)

  • Die Passagenbeleuchtung dürfte aus meiner Sich nur auf die Gewerbemieter umgelegt werden.

    Grundsteuer solltest Du auch prüfen. Denn die ist für Gewerbeflächen meißt höher als für Wohnflächen. Bei mir z. B. doppelt so hoch.

    Warum Müllgebühren nicht nach Personen? Weil es a) nicht vorgeschrieben und b) in einem so großen Haus schier unmöglich ist. Da hätte ein Mitarbeiter der HV nichts anderes zu tun ständig zu prüfen wie viele Personen wie lange dort gewohnt haben.

    Das beste wird sein Du läßt die Abrechnung fachlich prüfen. Mieterbund oder Fachanwalt. Mir scheint da, nach dem was Du schreibst, einiges, Wohnen und Gewerbe, in einen Topf geworfen zu sein.

    Zitat

    das gleiche gilt auch für feuerlöscher, brandmeldeanlage, hauswartskosten, schädlingsbekämpfung, winterdienst, straßenreinigung und aufzugskosten... alle mit 29.847 angesetzt.

    Das ist eigentlich in Ordnung. Hier bei sind alle Mieter "gleich", egal ob Wohnung oder Gewerbe.

    Die Knackpunkte, aus meiner Sicht, sind Grundsteuer, Versicherung und Allgemeinstrom.

  • hallo anitari, danke für die antworten...

    die grundsteuer scheint ok zu sein... wenn du in die formel schaust wird da ja die 20424,25m² angesetzt.

    versicherung und allgemeinstrom kann ja kein mensch nachvollziehen.

    gibt es eigentlich beratungsstellen wo man nicht gleich eine mitgliedschaft + jahresbeitrag leisten muss? nachher habe ich betriebskosten + mitgliedschaftskosten.

  • Zitat

    gibt es eigentlich beratungsstellen wo man nicht gleich eine mitgliedschaft + jahresbeitrag leisten muss? nachher habe ich betriebskosten + mitgliedschaftskosten.

    Du willst also für lau eine Überprüfung deiner Betriebskostenabrechnung? Vergiss es!

    Arbeitest du auch für Gotteslohn im Jenseits?

  • Zitat

    Du willst also für lau eine Überprüfung deiner Betriebskostenabrechnung? Vergiss es!


    Oooooh, warum denn, das könntest gerade Du doch übernehmen, hast doch viel übrige Zeit.

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