Hallo,
mein Freund und ich sind Mitte September in eine Mietwohnung gezogen. Diese wurde frisch saniert übergeben. Da wir handwerklich nicht sonderlich erfahren sind, wurde uns von der Wohnungsgesellschaft angeboten, für eine erhöhte Miete von 0,50 €/qm einen Laminatboden zu verlegen. Diesem stimmten wir zu. Nach einigen Wochen bemerkten wir, dass sich der Boden im Bereich der Balkontür erheblich hebt. Die Balkontür schleift nun leicht. An einer anderen Stelle im selben Raum hebt sich das Laminat ebenfalls. Nach einigen vergeblichen Versuchen persönlich mit der Wohnungsgesellschaft in Kontakt zu treten, wollen wir nun ein Schreiben aufsetzen. Wir sind uns aber nicht genau im Klaren darüber, was wir fordern können.
Wichtig ist für uns auf jeden Fall, dass dieser Mangel festgehalten wird und wir beim Auszug nicht dafür belangt werden können. Da wir aufgrund des Laminatbodens mehr Miete zahlen, und außerdem die Gefahr besteht, dass sich unter der Erhebung Schimmel bildet, stellt sich für uns die Frage, ob wir die Miete nicht kürzen können und wenn ja, um wieviel?
Vielen Dank für eure Hilfe im Voraus!
Julia