Erhöhung der Nebenkostenvorauszahlung - OK?

  • Hallo an alle,

    meine Frage ist: gestern haben wir die Nebenkostenabrechnung erhalten, müssen auch kaum etwas nachzahlen - soweit ok. Aber dann schreibt der Vermieter, dass er die Nebenkostenvorauszahlung erhöhen will, aufgrund steigender Kosten für Wasser, Gas usw. Bis jetzt haben wir monatlich 310€ bezahlt, ab jetzt sollen wir 356€ zahlen. Das finde ich übertrieben. Unser Anteil in der Abrechnung für 2011 beträgt 3730€, wenn ich den erhöhten Betrag zahle, komme ich 2013 auf 4272€ das ist eine Erhöhung von 15%. Ich gestehe, ich bin nicht genau im Bilde, was die Preise angeht, aber ich glaube nicht, dass die Energiepreise sich so sehr erhöht hätten. Hat jemand einen Rat, soll ich den erhöhten Betrag einfach zahlen oder soll ich etwas dagegen tun?

    Vielen Dank an alle, die mir antworten.[/FONT]

  • Ist aus der Fremde nicht zu beurteilen. Sicher ist, der Strompreis steigt ab 2013. Macht 15 % nicht fett. Es spielen aber auch noch andere Faktoren eine Rolle, z.B. wäre da Ihre Mietzeit im letzten Jahr. Da gibt es Verwerfungen. Sie verbrauchen im Sommer weniger als im Winter.
    Also ich würde zahlen. Lieber in der Zeit etwas mehr, als bei der Endabrechnung einen schönen Batzen mehr.

  • Danke für die Antwort. Ich habe auch gelesen, dass man den erhöhten Betrag erst ab dem übernächsten Monat verlangen kann. Mein Vermieter will aber schon ab Januar mehr überwiesen haben. (Ich gebe zu, ich bin sonst auch nicht sehr zufrieden mit ihm, ich habe öfters das Gefühl, dass er uns betrügen will:))

  • Zitat

    ich habe öfters das Gefühl, dass er uns betrügen will

    Für Gefühle ist aber das Mietrecht nicht zuständig. Hier helfen nur Fakten, Fakten, Fakten (um Helmut Markwort zu zitieren).

  • Die monatlichen Vorauszahlungen darf der Vermieter nur erhöhen wenn die Abrechnung eine Nachzahlung ergeben hat. Und das auch nur um 1/12 des Nachzahlungsbetrages. Einen Sicherheitszuschlag, wie z. B. bei Stromanbietern üblich, darf der Vermieter nicht erheben.

    Rein rechtlich gesehen mußt den "Zuschlag" nicht zahlen. Aber was spricht dagegen es freiwillig zu tun?

  • Ich hätte noch eine Frage. Darf der Vermieter die Grundsteuer anteilig von den Mietern bezahlen lassen? (Wir sind die einzigen Mieter, es gibt 3 Wohnungen, in der einen wohnt die Noch-Ehefrau des Vermieters, in der anderen seine Tochter.) Muss ich auch angebliche Hausmeisterkosten zahlen, wenn es gar keinen Hausmeister gibt? Wir putzen selbst das Treppenhaus, Rasen wird selbst gemäht, Schnee schippen wir auch selbst. Muss ich auch die Gebäudeversicheung anteilig bezahlen?

  • Zitat

    Darf der Vermieter die Grundsteuer anteilig von den Mietern bezahlen lassen?

    Ja, das darf er. Diese Grundsteuer wird nach Quadratmetern umgelegt. Das gilt auch für die Gebäudeversicherung.

    Einen Hausmeister muss man nur bezahlen, wenn entsprechende Arbeiten ausgeführt werden.

  • Zitat

    habe öfters das Gefühl, dass er uns betrügen will


    Du darfst mit 3 M Kü-frist kündigen.

    Zitat

    Die monatlichen Vorauszahlungen darf der Vermieter nur erhöhen wenn die Abrechnung eine Nachzahlung ergeben hat.


    Das ist natürlich falsch !

    Zitat

    wird nach Quadratmetern umgelegt. Das gilt auch für die Gebäudeversicherung.


    Aber nicht für alle Gebäudevers.

  • Hallo szaszo71,

    grundsätzlich darf der Vermieter Nebenkosten anteil- bzw. verbrauchsmässig an die Mieter NUR dann "weiterreichen", wenn sie mietvertraglich vereinbart wurden UND auch tatsächlich angefallen sind.
    Noch Fragen?
    Eine Neufestsetzung der monatlichen Vorrauszahlungen ist in § 560 BGB und § 4 MHG geregelt.

  • Hallo szaszo71,
    Sie haben sogar die Möglichkeit die Beko Vorauszahlung nach unten anzupassen, wenn aus der letzten Beko Abrechnung für Sie zu viel Guthaben entstanden ist. Was Ihr Vermieter da vor hat, ist nicht unbedingt nachvollziehbar. Da Sie ja kaum Nachzahlung hatten. Es liegt die Vermutung nach, das Ihr Vermieter monatlich etwas mehr haben will. Sie können aber müssen? Und wenn dann nur der monatlichen Betrag der von Ihnen nachbezahlt wurde als Erhöhung akzeptieren, dann sollte das OK sein.

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

    Einmal editiert, zuletzt von Bokiwi (28. Dezember 2012 um 22:29)

  • Dank für die Antwort. Es ist so, dass wir 2011 bis Juli 50€ weniger bezahlt haben, damals hat er die Abrechnung für 2010 in Juli geschickt. (Das kann ich auch nicht richtig nachvollziehen, warum macht er die Abrechnung mal so mal so.) Das war unser erstes Jahr in der Wohnung, mussten auch ziemlich viel nachzahlen, haben die 50€ Erhöhung ohne weiteres akzeptiert. Jetzt muss ich insgesamt 250€ nachzahlen, deshalb will ich eine Erhöhung von über 60€ nicht akzeptieren. Wir zahlen ja so auch 100€ mehr, als unsere Abrechnung war. Ich habe aber inzwischen den Mietvertrag nachgelesen, da steht auch, dass eine Anpassung möglich ist, wenn die Nachzahlung über 10% liegt. Jetzt ist es nicht der Fall, ich werde auf jeden Fall nachfragen, schon wegen des Hausmeisters, den ich bezahlen sollte, den es aber gar nicht gibt.
    Wenn Sie es lesen, hätte ich noch eine Frage: Es steht ein (ziemlich hoher) Betrag auf der Abrechnung, über gemeinsamen Kaltwasserverbrauch. Es gibt wirklich einen Schlauch, dazu haben wir aber keinen Zugang, nur die Vermieterfamilie. Damit waschen sie ihre (5!!!!) Autos, usw. Kann ich auch etwas dagegen sagen?

  • Es steht ein (ziemlich hoher) Betrag auf der Abrechnung, über gemeinsamen Kaltwasserverbrauch. Es gibt wirklich einen Schlauch, dazu haben wir aber keinen Zugang, nur die Vermieterfamilie. Damit waschen sie ihre (5!!!!) Autos, usw. Kann ich auch etwas dagegen sagen?


    Natürlich, ja, und dann sollte man dem Niessnutzer bzw. Vermieter oder Profiteur auch mal den § 263 StGB zur Lektüre empfehlen.
    Den Frisch- und Abwasserkostenposten in der Abrechnung würde ich mit dieser Begründung auch widersprechen.

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