Darf die Hausverwaltung so reagieren?

  • Hallo,

    ich habe da eine Frage die mir unter den Nägeln brennt.
    Wir hatten heute (2. Weihnachtstag) gegen 16:30/16.45 plötzlich einen Stromausfall in unserer Altbauwohnung (früher Zollhäuser).
    Doch trotzdem das wir sämtliche Sicherungen unserer Wohnung ausgeschaltet hatten ließ der FI sich nicht wieder einschalten, er sprang direkt wieder raus.
    Daraufhin haben wir unsere Hausverwalterin telefonisch informiert und sie gebeten einen Fachmann zu bestellen.
    Das könne sie tun, aber erst am nächsten Morgen!

    Lange Rede - kurzer Sinn, es gab eine etwas hitzige Diskussion und der Notdienst-Elektriker kam doch ziemlich zügig.

    Das folgende Hin und Her von wegen "Sind die Stecker alle gezogen?", "Was haben Sie zuletzt rausgezogen?" erklärt sich von selbst. Wenn doch sämtliche Sicherungen raus sind und der FI trotzdem nicht rein geht kann das doch nicht an einem unserer Geräte liegen oder vertue ich mich da?

    Es stellte sich raus das wohl noch einen der alten FI-Schalter haben (auf dem Sicherungskasten steht 1974 oder 1976 - die letzte Ziffer ist schwer zu entziffern) und das dieser zudem ziemlich wackelig im Sicherungskasten hängt. Der Elektriker musste ihn nur minimal antippen um ihn rausspringen zu lassen.

    Aber was mich interessiert ist eher, kann die Hausverwaltung in so einem Notfall (wir sind Eltern einer 5jährigen Tochter, für heißes Wasser brauchen wir Strom, Gott sei Dank haben wir eine Ölheizung!) wirklich sagen er kümmert sich erst am nächsten Morgen drum? Nur weil ein Notdienst Einsatz verständlicher Weise kostenintensiver ist.
    Das wären noch knapp 15 Stunden gewesen in denen z. B. unsere Kühl- und Gefrierschränke keinen Strom bekommen. Wir hätten

  • Der Vermieter muß Ihnen keine Rundum-Luxusversorgung an Dienstleistungen zur Verfügung stellen.
    1. Ist es nicht einfach, am Weihnachtsfeiertag einen Handwerker zu bekommen und
    2. liegt hier auch kein erkennbarer Notfall vor und
    3. verderben auch keine Lebensmittel bei 15 Stunden Stromausfall und
    4. wird Ihre 5-jährige Tochter trotz 15-stündigen Heißwassermangels sich bestimmt noch bester Gesundheit erfreuen.

    Also mietrechtlich geht hier garnichts

    Sollte Ihnen meine Meinung nicht passen, dürfen Sie mich gern beschimpfen.

    Einmal editiert, zuletzt von Kolinum (27. Dezember 2012 um 06:24)

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