Ist die Abrechnungsfirma berechtigt, den Mietern, die vorzeitig ausgezogen sind, die Kosten der Zwischenablesung in Rechnung zu stellen oder muß diese der Vermieter tragen ?
Bitte um Hilfe, denn der Mieterbund meint, dass die Kosten der Vermieter zu tragen hat,- die Abrechnungsfirma meint, dass der, der auszieht auch die Zwischenablesungskosten zahlen muß.
Wer weiß es gaaaaaanz genau???
Regfue![]()
Kosten Zwischenablesung bei Auszug
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regfue -
23. Dezember 2012 um 23:13 -
Erledigt
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der Mieterbund meint, dass die Kosten der Vermieter zu tragen hat,- die Abrechnungsfirma meint, dass der, der auszieht auch die Zwischenablesungskosten zahlen muß.
Wer weiß es gaaaaaanz genau???
I.d.R. der VM: "In seinem Urteil vom 14.11.2007 entscheidet der BGH dieses lange Zeit umstrittene Problem zu Lasten des Vermieters:
Kosten der Verbrauchserfassung und der Abrechnung von Betriebskosten, die wegen des Auszugs eines Mieters vor Ablauf der Abrechnungsperiode entstehen, sind in Ermangelung anderweitiger vertraglicher Regelungen vom Vermieter zu tragen."
Quelle: Nutzerwechselgebühr: Wer trägt die Kosten der Zwischenablesung, wenn der Mieter vor Ablauf der Abrechnungsperiode auszieht? - Rechtsanwalt Regensburg -
Hi, Berny, danke für Deine Auskunft über die Kosten der Zwischenablesung bei Mietern, die vorzeitig ausziehen. Ich nehme zur Kenntnis, dass der Vermieter diese tragen muß, warum auch immer. Erstaunt bin ich jedoch darüber, dass die Abrechnungsfirma, die von mir, als Vermieter, ziemlich viel Geld verlangt für so eine Abrechnung und mir, auf Anfrage ,die Auskunft erteilt, derjenige, der auszieht, muß diese Ablesung auch bezahlen.
Nun lese ich, dass das eben nicht zutrifft. Ich wundere mich aber dennoch sehr, dass dieses Thema den Abrechnungsfirmen scheinbar n icht bekannt ist. Nun muß ich mich selbst daran machen, die Abrechnung zu überprüfen und zu korrigieren. Leider, denn ich habe der Korrektheit wegen die Abrechnung von einer Firma machen lassen.
Danke noch einmal für dsie Auskunft und....... Frohe Weihnachten, Berny!
regfue -
Zitat
Ist die Abrechnungsfirma berechtigt, den Mietern, die vorzeitig ausgezogen sind, die Kosten der Zwischenablesung in Rechnung zu stellen oder muß diese der Vermieter tragen ?
Wenn es im MV vereinbart ist, - ja. -
Mein Vorredner hat recht: Es kommt auf die (evtl.) Vereinbarung im MV an, ansonsten gilt das gelinkte BGH-Urteil.
Mein Provider lastet Nutzerwechselgebühren automatisch dem (ehem.) Mieter an, wenn der VM nicht dagegen spricht. Jedoch liessen wir bis jetzt nicht zwischenablesen, da ich das selbst berechnen kann (und gottseidank kaum Mieterwechsel haben).:)Danke noch einmal für die Auskunft und....... Frohe Weihnachten, Berny!
Danke, Dir ebenso!
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