Kündigung wegen angeblicher Beleidigung

  • also Schreiben nicht groß beachten.
    Weiter ganz normal Miete zahlen wie bisher auch und den Dingen seinen Lauf lassen....


    Latürnich musst Du weiterhin Miete zahlen, denn das Mietverhältnis wurde ja bis jetzt noch nicht rechtswirksam gekündigt.
    Wenn der gegenerische RA schon drei Seiten Papier verschwendet, hat er es wohl nötig...:o
    "sehr" beeindruckend, LOL.
    Bei Gelegenheit meldeste Dich nochmal. Don't worry.

  • ich nehme an Du hast das Schreiben vom Anwalt gelesen...
    natuerlich zahle ich weiterhin Miete wie gewohnt am letzten des Monats durch Abbuchung

    bei wem soll ich mich melden beim Anwalt, Vermieter oder wem??

  • nun die habe ich abgespeichert
    Ich werde mich nach den Feiertagen sobald ich bei meinem Anwalt war mit dessen Antwort hier wieder zurück melden.....
    schöne Feiertage....


    Ich würde erst mal abwarten, wie die Gegenseite reagiert, wenn ich nicht ausziehe. Und erst dann, falls ratsam, selbst einen Fach-RA konsultieren.
    Danke gleichfalls. Lass' Dich nur nicht kirre machen, andere Zeitgenossen waschen auch nur mit Wasser...

  • naja dazu hab ich ja nen Anwalt... der kann mich zumindest beraten was genau zu tun ist.
    Und wenn er nur sagt: Füße still halten nix machen....

    dann bin ich zumindet etwas ruhiger, denn sowas über die Feiertage zu bekommen wünsche ich niemanden.

  • Hallo zusammen,
    wer die gepostete Korrespondenz gelesen hat, sollte darauf kommen, das das Verhalten des Vermieters aufgrund einer Vorgeschichte so stattfindet. Bin ich hier die Einzige, die es richtig gelesen hat ??? Kann es sein, das der Mieter sich mit dem Hausmeister wirklich in die Haare bekommen hat ? Im Eingangs- Thread wird ja die Vorgeschichte ( bzw. die vorhergehende Korrespondenz ) von der der Anwalt schreibt , glatt verschwiegen.Sorry, aber glaubt Ihr Alle hier ernsthaft, Vermieter haben nichts besseres zu tun, als Ihre Mieter zu ärgern ?
    Ich kann hier nur dringend raten, einen Anwalt für Mietrecht aufzusuchen, ansonsten ist die Bude u.U. irgendwann wirklich zwangsgeräumt. Einfach ein Anwaltsschreiben zu ignorieren ist ein denkbar schlechter Rat und verschärft eine solche Situation nur noch weiter.

  • Hallo zusammen,
    wer die gepostete Korrespondenz gelesen hat, sollte darauf kommen, das das Verhalten des Vermieters aufgrund einer Vorgeschichte so stattfindet.


    Natürlich muss da irgendwas gelaufen sein. Das hätte der VM-RA aber deutlich(er) herausstellen sollen.

    Ich komme natürlich überhaupt nicht auf die Idee, dass der Anwalt aus Einkommensgründen womöglich auch noch gerne prozessieren will...

  • Hallo zusammen,
    wer die gepostete Korrespondenz gelesen hat, sollte darauf kommen, das das Verhalten des Vermieters aufgrund einer Vorgeschichte so stattfindet. Bin ich hier die Einzige, die es richtig gelesen hat ??? Kann es sein, das der Mieter sich mit dem Hausmeister wirklich in die Haare bekommen hat ? Im Eingangs- Thread wird ja die Vorgeschichte ( bzw. die vorhergehende Korrespondenz ) von der der Anwalt schreibt , glatt verschwiegen.Sorry, aber glaubt Ihr Alle hier ernsthaft, Vermieter haben nichts besseres zu tun, als Ihre Mieter zu ärgern ?
    Ich kann hier nur dringend raten, einen Anwalt für Mietrecht aufzusuchen, ansonsten ist die Bude u.U. irgendwann wirklich zwangsgeräumt. Einfach ein Anwaltsschreiben zu ignorieren ist ein denkbar schlechter Rat und verschärft eine solche Situation nur noch weiter.


    ich würde empfehlen die Korrespondenz richtig zu lesen...
    es gab eine Vorgeschichte ja:
    die Heizungen sind aufgrund eines Rohrbruchs ausgefallen und da ist es normal das man sich an die Hausverwaltung wendet, denn der Bäcker nebenan ist dafür nicht zuständig.
    Im Übrigen war ich nicht der Einzige der sich diesbezüglich an die Hausverwaltung gewwendet hat.
    Das anwaltliche Schreiben nimmt nur kurz Bezug auf die Korrospondenz, besagt aber letztendlich etwas anderes.....

  • Natürlich muss da irgendwas gelaufen sein. Das hätte der VM-RA aber deutlich(er) herausstellen sollen.

    Ich komme natürlich überhaupt nicht auf die Idee, dass der Anwalt aus Einkommensgründen womöglich auch noch gerne prozessieren will...


    was bitte meinst Du mit Einkommensgrüden??
    Mietschulden bestehen keine...

  • Genau ! Ich hab die Korrespondenz gelesen, deshalb komme ich ja dazu, dass es hier eine Vorgeschichte gibt, die wohl auch schon für Ärger gesorgt hat, sonst würde der gegnerische Anwalt ja auch nicht davon schreiben.
    Sie entscheiden, was Sie tun,Sie können es ignorieren, in diesem Fall sollten Sie aber auch darauf vorbereitet sein, dass Sie sich nach einem neuen " Bäcker nebenan " umsehen müssen ;)

  • nicht richtig..
    Der Anwalt reist das nur an. Der Kündigungsgrund soll aber ein anderer sein.
    Also richtig lesen..
    Und natürlich habe ich mir hier nur Rat geholt, einen Internetanwalt angeschrieben, Antwort bekommen.
    Alles weitere wird der Mieterverein und mein Anwalt ab morgen schon klären

  • Prima für Dich!:)
    Dann bemühe Dich bitte dort.


    gleich morgen früh
    dennoch interressant zu erfahren wie andere denken oder handeln würden
    interrsiert dich die antwort des internetanwalts?

  • Zitat

    sonst würde der gegnerische Anwalt ja auch nicht davon schreiben.


    Na ja, der Anwalt schreibt was der Mandant wünscht.
    Aber welcher VM täte sich freiwillig den Stress an, einen Problemmieter ohne Grund kündigen zu wollen ?
    Zu einen fast nicht möglich zum anderen der enorme Zeitaufwand, von den Kosten, die entstehen könnten, mal ganz abgesehen.

  • wollt mich nochmal melden: mittlerweile ist über 1 Jahr vergangen. Vor dem Amtsgericht wurde die Klage als unbegründet zurückgewiesen.Damit gab sich VM nicht zufrieden und klagt nun vom LG. In der Berufungsbegründung gibt er an, das das AG von einer komplett falsche Darstellung ausgeht. Termin zur Verhandlung vorm LG ist zum 10.04.14

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