Beiträge von loredano

    wollt mich nochmal melden: mittlerweile ist über 1 Jahr vergangen. Vor dem Amtsgericht wurde die Klage als unbegründet zurückgewiesen.Damit gab sich VM nicht zufrieden und klagt nun vom LG. In der Berufungsbegründung gibt er an, das das AG von einer komplett falsche Darstellung ausgeht. Termin zur Verhandlung vorm LG ist zum 10.04.14

    Natürlich muss da irgendwas gelaufen sein. Das hätte der VM-RA aber deutlich(er) herausstellen sollen.

    Ich komme natürlich überhaupt nicht auf die Idee, dass der Anwalt aus Einkommensgründen womöglich auch noch gerne prozessieren will...


    was bitte meinst Du mit Einkommensgrüden??
    Mietschulden bestehen keine...

    Hallo zusammen,
    wer die gepostete Korrespondenz gelesen hat, sollte darauf kommen, das das Verhalten des Vermieters aufgrund einer Vorgeschichte so stattfindet. Bin ich hier die Einzige, die es richtig gelesen hat ??? Kann es sein, das der Mieter sich mit dem Hausmeister wirklich in die Haare bekommen hat ? Im Eingangs- Thread wird ja die Vorgeschichte ( bzw. die vorhergehende Korrespondenz ) von der der Anwalt schreibt , glatt verschwiegen.Sorry, aber glaubt Ihr Alle hier ernsthaft, Vermieter haben nichts besseres zu tun, als Ihre Mieter zu ärgern ?
    Ich kann hier nur dringend raten, einen Anwalt für Mietrecht aufzusuchen, ansonsten ist die Bude u.U. irgendwann wirklich zwangsgeräumt. Einfach ein Anwaltsschreiben zu ignorieren ist ein denkbar schlechter Rat und verschärft eine solche Situation nur noch weiter.


    ich würde empfehlen die Korrespondenz richtig zu lesen...
    es gab eine Vorgeschichte ja:
    die Heizungen sind aufgrund eines Rohrbruchs ausgefallen und da ist es normal das man sich an die Hausverwaltung wendet, denn der Bäcker nebenan ist dafür nicht zuständig.
    Im Übrigen war ich nicht der Einzige der sich diesbezüglich an die Hausverwaltung gewwendet hat.
    Das anwaltliche Schreiben nimmt nur kurz Bezug auf die Korrospondenz, besagt aber letztendlich etwas anderes.....

    Am 13.12.12 zwischen 17-18 Uhr, trafen Sie im Treppenhaus der liegenschaft meiner Mandantschaft mit dem hausmeister meiner Mandantschaft Herrn... zusammen.Im Zuge des Zusammentreffens mit dem von meiner Mandantschaft beschäftigten Hausmeister..... bedrohten Sie den hausmeister mit den Worten: Es wäre besser wenn Sie nicht im Dunkeln durchs Treppenhaus gingen.
    Es versteht sich von selbst, dass meine Mandantschaft ein solches Verhalten nicht hinnehmen kann.
    Gemäß § 543 1 BGB kann jede Vertragspartei das Mietverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos kündigen, soweit ein wichtiger Grund hierfür vorliegt.
    Die äüßerungen gegenüber dem Hausmeister meiner Mandantschaft, dass es besser wäre, wenn er nicht im Dunkeln durchs Treppenhaus ginge,ist ein Verhalten, das den Vermietern nicht zumutbar ist.
    Daher kündige ich Ihnen das vorbezeichnete Mietverhältnis namens und im Auftrag Ihres Vermeiters fristlos, hilfsweise fristgerecht und fordere Sie auf, die Mietsache spätestens bis 13.01.13 an meine Mandantschaft zurückzugeben; einen Termin zur Rückgabe haben Sie mit der Kanzlei des Unterzeichners zu vereinbaren.
    Binnen gleichen Zeitraums habe ich Sie aufzufordern, die mit meiner inanspruchnahme entstandenen Kosten iHv. 489,15 € auszugleichen, da diese aus dem Gesichtspunkt des Schadenserstazes ebenfalls zu Ihren Lasten gehen.
    Falls Sie wider Erwarten binnen vorbezeichneten Zeitpunkts die Mietsache nicht geräumt und in vertragsgemäßen Zustand sn meine Mandantschaft herausgegeben ahben und die Kosten meiner Inanspruchnahme gemäß Kostenerhebung nicht ausgeglichen haben soltten, sehe ich mich zu meinem Bedauern gezwungen, meiner Mandantschaft die unverzügliche Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe anzuraten und Klage auf Räumung zu erhben, was mit weiteren vermeidbaren Kosten für Sie verbunden wäre.

    Einer stillschweigenden Verlängerung des Mietverhältnisses wird bereits jetzt widersprochen

    wenn der Anwalt etwas schreibt, ich es ablese und hier rein schreibe habe ich ihn doch zitiert...........
    und nochmal wortwörtlich: am 13.12.12 haben sie den hausmeister beleidigt, indem sie sagten: es ist besser wenn sie nicht im dunkeln durchs Haus gehen.
    Beleidigungen werden nicht akzeptiert, daher kündige ich im Auftrag des Vermierts die Wohnung fristlos, hilfsweise fristgerecht zum 13.01.13

    nicht korrekt...
    in meinem ersten Posting habe ich genau das gesagt was der Anwalt meines Vermierts mir postalisch mitteilte.
    Ich habe im 2. Posting lediglich den Anwalt des Vermierts zitiert.
    Dies hat er so geschrieben und es ging dem ganzen nicht 1 Problem vorraus.
    Genau aus diesem Grund verstehe ich das ganze ja nicht, hätte es Probleme vorher gegeben würde ich es evtl. verstehen, so aber nicht.....

    nun mir leigt die Kündigung vor ( vom RA des Vermieters )
    dort wird O-Ton gesagt: Bedrohungen und Beleidigungen gegen Mitarbeiter des Vermierts würden nicht geduldet und stellen einen Straftatbestand dar.Diese werden nicht gebilligt und rechtfertigen eine Kündigung.
    Ich wohne seit 15 jahren hier ( ohne Mietschulden etc.)
    Ich bin nicht einmal am besagten Tag im Hause gewesen, was sich schwer beweisen lässt, da Aussage gegen Aussage, noch bin ich zum angegebenen tag dem Hausmeister begegnet.

    Hallo,
    heute erhielt ich die fristlose, bzw. fristgerechte Kündigung zum 13.01.13 da ich angeblich den Hausmeister beleidigt haben soll.
    Ich soll gesagt haben: es ist besser wenn Sie nicht im Dunkeln durchs Haus gehen.
    Der Anwalt meines Vermieters hat mir dies heute mitgeteilt.

    Solche Aussagen habe ich NIE getroffen, denn ich hatte keinen Kontakt zum Hausmeister.

    Ist die Kündigung rechtens??

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