Mögliche Mietzahlungseinstellung?

  • Hallo zusammen,

    ich hoffe ich finde hier Hilfe. Folgendes Problem existiert leider:

    Meine Freundin hat Ihre Wohnung gekündigt und ist zu mir gezogen, der Vermieter hat sich zum 15. Dezember bereit erklärt dies zu Akzeptieren, im nachhinein sein Einverständnis aber zurück gezogen. Jetzt will er das Sie bis März weiter Miete zahlt + Nebenkosten. Nachdem er uns !Heute! die Wohnung hat Komplett leer machen ließ, weil er die Schlüssel jetzt unbedingt haben will ( Auf diese Schnapsidee kam er gestern ). Dabei sagte er, dass Sie dann ab morgne keine Miete mehr zahlen müsse, wir hatten leider nichts schriftliches aber zumindest auf das Gute gehofft in de Kerl, weil dieser Monat eh noch komplett bezahlt wurde. Er will die Kaution vollständig einbehalten - Monatsmieten, aber keine möglichkeit geben zuvor die Wohnung selbst noch zu "Renovieren" oder ähnliches damit die Kaution ausbezahlt wird.

    Des Weiteren hat er( schriftlich festgehalten ) versprochen eine Rigps Decke im Flur Versiegeln + Streichen zu lassen, Heizungen und Fenster machen zulassen. Heizungen fehlen Abdeckkappen und Fenster sind nicht 100% Dicht. Nichts davon passierte.

    Dazu kommt VermieterIN ist seine Frau, aber ER hat den Vertrag unterschrieben. An keiner Stelle im Mietvertrag steht das er Sie vertritt obwohl Ihr Name da steht.

    So.... Könnt Ihr mir einen Rat geben wie wir aus der Sache alle Fein rauskommen? ALso Vermieter und wir? Oder müssen wir in den Sauren Apfel beißen uns verarscht fühlen und brav zahlen? Liebe Grüße

    Benji


    Edit: Sehe gerade hab im Falschen Forum gepstet, weil ich eigentlich nur wegen der Miete schrieben wollte.... Es tut mir Leid, ich schäme mich zu tiefst!

    Einmal editiert, zuletzt von Benji (19. Dezember 2012 um 21:40) aus folgendem Grund: Anmerkung wegen falschem Thema:(

  • Hallo Benji,

    das Problem hier ist die Beweisbarkeit.
    Wenn er die Mietsache heute fordernd mit allen Schlüsseln an sich genommen hat, bräuchten ab morgen m.E. keine Miete und Betriebskosten mehr gezahlt zu werden.
    Ich schätze, dass Ihr Euch an einen Fachanwalt wenden solltet, d.h. die Mieterin, und Du als Zeuge.

  • Da seit Ihr aber fein raus.

    BGB § 536 Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln
    (1) Hat die Mietsache zur Zeit der Überlassung an den Mieter einen Mangel, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt, oder entsteht während der Mietzeit ein solcher Mangel, so ist der Mieter für die Zeit, in der die Tauglichkeit aufgehoben ist, von der Entrichtung der Miete befreit.

  • Zitat

    aber keine möglichkeit geben zuvor die Wohnung selbst noch zu "Renovieren"


    Diese Möglichkeit müsste euch eingeräumt werden, unabhängig der Schlüsselübergabe.

    Zitat

    Des Weiteren hat er( schriftlich festgehalten ) versprochen eine Rigps Decke im Flur Versiegeln + Streichen zu lassen, Heizungen und Fenster machen zulassen. Heizungen fehlen Abdeckkappen und Fenster sind nicht 100% Dicht. Nichts davon passierte.


    Dafür ist es jetzt nach Beendigung des Mietverhältnisses zu spät.

  • Hallo Benji,
    versuchen Sie anhand von Beweismaterial den Schlüsslelübergang festzuhalten. Denn wenn der Mieter keinen Zugang mehr zur Wohnung hat bzw. der Zugang den Vermieter ermöglich wurde, dann hat der Mieter in der Regel auch keinen Vertrag mehr. Wenn kein Abnahmeprotokoll besteht, dann besteht auch kein Nachweis von Wohnungsmängel. Wenn kein nachweisbarer Anspruch besteht, dann kann der Vermieter die Kaution nicht so ohne weiteres einbehalten.

    Tipp. Nehmen Sie den Schlüssel der Wohnung auch nicht wieder an!!!

    Ein fachkundiger Rechstanwalt kann hier bestimmt besser helfen.

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

    2 Mal editiert, zuletzt von Bokiwi (28. Dezember 2012 um 22:48)

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