BKA Deutsche Annington Einspruch

  • Guten Abend!

    Unser Vermieter ist die Deutsche Annington und wir haben seit 2009 Probleme mit den BKA.

    Hauptsächlich geht es um den Kostenpunkt für den Winterdienst, welche meine Meinung nach nicht realistisch sind. Hier erst mal die Entwicklung der Kosten für den Winterdienst.

    2008 => unser Anteil 90,96 € / Gesamtkosten 2.265,09 €
    2009 => unser Anteil 263,16 € / Gesamtkosten 6.553,49 €
    2010 => unser Anteil 443,02 € / Gesamtkosten 11.032,29 €
    2011 => unser Anteil 225,11 € / Gesamtkosten 5.605,84 €

    Abrechnung 2009 und 2010
    Am 02.11.2011 habe ich schriftlich gegen die BKA für 2009 und 2010 (Winterdienst) widersprochen. Aufgrund des Einspruchs wurde eine Nachzahlung in Höhe von 222,72 € (Winterdienst) bis heute nicht abgebucht. Bei dem Einspruch, habe ich ebenfalls darum gebeten, dass die Kosten nachgewiesen werden, was aber bis heute nicht passiert ist. Am 26.09.2012 kam die erste Antwort von der Deutschen Annigton. In diesem Schreiben wurde mir eine "Kulanzgutschrift" in Höhe von 353,00 € angeboten, wenn ich im Gegenzug die Abrechnung für 2009 und 2010 anerkenne.

    In meinem Antwortschreiben habe ich diese Gutschrift nicht akzeptiert, da bei Anerkennung der BKA die Nachzahlung für 2010 (222,72 €) fällig wäre und ich dadurch nur eine tatsächliche Gutschrift von 130,28 € erhalten würde. Ich habe erneute eine korrekte Abrechnung verlangt, bzw. eine Gutschrift von 496,97 € (Basis: Kosten für Winterdienst 2008 +15% Preissteigerung).

    Abrechnung 2011

    Für die Abrechnung in 2011 geht das Spielchen weiter. Diese mal wurde etwas zurückerstattet, aber trotzdem waren die Kosten für den Winterdienst (unser Anteil 225,11 € / Gesamtkosten 5.605,84 €) unrealistisch hoch und ich habe gegen diesen Kostenpunkt erneut schriftlich widersprochen, aber bis heute noch keine Antwort bekommen.

    Nun zu meinen Fragen

    1) Was kann ich noch machen, um wieder an mein Geld zu kommen, wenn sich die Deutsche Annington nicht meldet, keine Auskunft gibt (z.B. telefonisch) oder die Kosten nicht nachweist? Hab ich da Möglichkeiten ohne Anwalt?

    2) Ich habe bereits eine neue Wohnung und ziehe im April um. Kann ich/darf ich dem Vermieter die Einzugsermächtigung entziehen, wenn der Vermieter die Kosten nicht nachweist und die Miete mit Abzug dieser Kosten überweisen? Kann es dann deswegen Probleme bei der Auszahlung der Kaution geben?

    3) Was würdet ihr mir empfehlen, wie ich jetzt weiter vorgehen soll??

    Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen, weiß nicht, was ich noch tun soll.

    Vielen Dank!

  • Hallo big deal,
    zu Ihren Fragen.

    Frage 1: Ist von Berny soweit beantwortet.

    Frage 2: Sie dürfen jederzeit die Einzugsermächtigung entziehen. Trotzdem sollten Sie dafür sorgen das die Mietzahlung pünklich und vollständig erfolgt. Die Kaution kann nach Beendigung für die noch offenstehende Zahlung wie Miete, Betriebskosten etc. vom Vermieter verwendet werden. Aber nur wenn dies berechtigt ist.

    Frage 3: Tipp hiezu, dass Sie alles schriftlich vereinbaren, dokumentieren. Solange wie das Mietverhältnis besteht weiterhin die Miete, Betriebskosten pünklich und vollständig zahlen.
    Fachliche Hilfe in Anspruch nehmen. Bsp. Fachanwalt, Mieterschutzbund etc.

    Anmerkung: Am Gericht, in der Stadtverwaltung haben Sie die eventuell die Möglichkeit eine kostenlose Rechtsberatung zu erhalten.

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

    Einmal editiert, zuletzt von Bokiwi (20. Dezember 2012 um 22:21)

  • Gute Idee, aber ob man da eine ehrliche Antwort bekommt...
    Kann man das auch anders raus finden?


    Kann ich leider nicht beantworten, aber vorab fragen kostet nichts.

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