Mietminderung wegen Schimmel

  • Hallo,

    Ich habe eine Frage. Seit dem ich hier wohne, ist Schimmel. An dem Tag der Schlüsselübergabe, fragte der Vermieter sogar ob ich nicht einen Monat später einziehen könnte. Das ging natürlich nicht, ich hatte meine vorherige Wohnung schon Vermietet.

    Ich wohne seit zwei Monaten hier und es tut sich nichts. Der Vermieter hatte sich drum gekümmert, übergab mir das aber mehr oder weniger in die Hand weil er keine Zeit hat. Ich habe seit zwei Monaten Bauentfeuchter hier stehen. Seit ca. zwei Wochen ist die Tapete ab.

    Entweder ist die Firma die das behandelt nicht zu erreichen oder sie erreichen mich nicht. Leider bin ich auch berufstätig und kann nicht immer ans Telefon gehen :(

    Ich bin Asthmatikerin und dieser Schimmel greift mitlerweile heftig meine Lunge an.

    Der Vermieter schert sich kein wenig darum. Er erkundigt sich nicht.

    In meiner Dusche zieht das Wasser auch nicht richtig ab. Ich habe schon mehrere Reinigungsmittel runter gekippt. Ich würde einen Reinigungsschlauch reinmachen, dafür sind aber die Löchlein von dem Siphon zu klein. Die Dusche ist bekannterweise schon seit anfang an zu - der Vermieter war dabei als sie von dem oberflächlichem Dreck befreit wurde. Da es genau diese Wand ist, die feucht ist, befürchte ich dort einen Wasserrohrbruch (dies ist aber wirklich nur eine persönliche Vermutung, ich habe da keine Ahnung von). Ich habe diesen 'Mangel' dem Vermieter auch mehrmals mündlich mitgeteilt.

    Was auch stört - der Vermieter erhält meine Post. Ich werde in bitten, das Schild von seinem Briefkasten wegzunehmen, da ich die Befürchtung habe dass er mir Post enthält. Mir wurden schon mehrere Briefe zugesendet, die nicht ankamen. Bei EINEM Brief kann ich das verstehen aber nicht bei drei, vier.
    Dies ist ja eig kein Mangel oder unbehobener Schaden, deshalb ist das ja auch kein Grund zur Mietminderung. Die Frage ist eher ob der Vermieter verpflichtet ist, mir meine Post zu bringen wenn das vertraglich so vereinbart ist.

    Nun meine eigentliche Frage - kann ich wegen dem Schimmel eine Mietminderung veranlassen? Ich muss theoretisch nur noch eine Miete zahlen bis ich ausziehe...aber meine Gesundheit steht hier etwas auf dem Spiel.

    Ich bedanke mich im vorraus.

    Liebe Grüße
    J.D.

  • Würdest Du durch die Mietminderung gesünder ?
    Bist Du sicher, dass es ein Baumangel o.ä. ist ?
    Schauen wir doch mal was die Mietervereine dazu sagen.
    Start - Mieterverein Stuttgart auf Ratgeber - dann heizen und lüften
    Zitat:
    So mancher hat Schwierigkeiten, richtig zu heizen und zu lüften.
    Aus falsch verstandener Sparsamkeit lüftet man zuwenig oder falsch. Der Erfolg: in Küchen, Bädern und Schlafzimmern bildet sich Schimmelpilz. Das muss nicht sein - in den meisten Fällen ist nämlich die Ursache des Schimmels hausgemacht und liegt nicht an Baufehlern.

  • Ich wäre durch die Mietminderung nicht gesünder, aber ich würde es als Schadensersatz sehen. Ich muss die ärztliche Untersuchungen sowie die Medikamente zumindest zum Teil zahlen.

    Es ist definitiv ein Schaden. Letzten Sommer ist dem Vermieter irgendwas geplatzt, Wasser lief in die Wohnung und es fiel ihm zuerst nicht auf. Als es schimmelte, wurde es dann beseitigt. Allerdings waren die Wände nicht komplett trocken und es wurde eine Plastikleiste angebracht - was zu mehr Schimmel führte.

    Die Wände sind trotz konstantem trocknen 'batschnass'. Als diese Firma vor ca. vier Wochen messen kam, war nur eine Verbesserung an der Flurwand zu sehen. An der Wand wo die Dusche direkt hintendran ist, ist immer noch sehr, sehr nass.

    Einmal editiert, zuletzt von J.D. (18. Dezember 2012 um 19:03)

  • Hallo J.D.,

    nicht, dass Du denkst, ich wolle mir die Antwort leicht machen, aber ich würde ausziehen.
    Kannst natürlich auch einen Fachanwalt zurate ziehen. Der wird dann einen Gutachter ... die entstehenden Kosten werden garantiert im oberen vierstelligen Bereich liegen, und der Prozessausgang ist völlig offen.

    Was Du über einen Briefkasten schreibst, verstehe ich nicht. Eigentlich solltest Du doch wohl einen eigenen haben, oder?

    Ich lese gerade: "Ich muss theoretisch nur noch eine Miete zahlen bis ich ausziehe...".
    Na bitte, das schaffste auch noch.

  • Das Problem mit dem Auszug ist dass ich nach Amerika fliege am 1.2. Leider ist das ticket schon gebucht. Eine Umbuchung für einen früheren Termin ist nicht möglich. Deshalb würde ich gern bis ende Januar bleiben.

    Der Vermieter möchte mir nun eine fristlose Kündigung schreiben wegen der Geruchsbelästigung...die ganze sache wird wohl sowieso vor gericht gehen...

    Es geht nur um einen monat...und so viel terz...

  • J.D.:

    "Das Problem mit dem Auszug ist dass ich nach Amerika fliege am 1.2. Leider ist das ticket schon gebucht. Eine Umbuchung für einen früheren Termin ist nicht möglich. Deshalb würde ich gern bis ende Januar bleiben."
    - So what's the problem?

    "Der Vermieter möchte mir nun eine fristlose Kündigung schreiben wegen der Geruchsbelästigung..."
    - Let 'em.

    "die ganze sache wird wohl sowieso vor gericht gehen..."
    - Why?

    "Es geht nur um einen monat...und so viel terz..."
    - LOL - Lass' ihn doch klagen. Mit einem Verhandlungstermin wäre nach meiner Erfahrung erst im Laufe von 2013 zu rechnen... Imho.

  • Ich habe die fristlose Kündigung heute erhalten zum 21.12.2012.

    Er hat Sachen geschrieben, die entsprechen nicht der Wahrheit bzw. der Mann scheint etwas schwer vom Begriff zu sein. Ich würde ein Bild von dem Originalschreiben posten, allerdings ist die Qualität vom Bild zu schlecht dass man was entziffern könnte.

    Er schrieb was von Kot- und Urinflecken an den Wänden (also...er muss was an den Augen haben...ich habe jetzt mehrere Leute drüber schauen lassen, da ist nichts zu sehen...) er meinte, neun Mülltüten in der Wohnung zählen zu können und dass ich nur die Mülltonne ein mal benutzt habe seit Einzug, er beschwerte sich - ich zitiere:
    "Die Hundehaltung habe ich Ihnen explizit im Mietvertrag gestattet, aufgrund Ihrer Mail com 27.08.2012 in der Sie mir mitteilten:

    'Er wird, wenn er ins richtige Alter kommt für meine Krankheit ausgebildet. Aber keine Angst, der hund wird immer bei mir sein können, da ich bei einer tierärztin arbeite.'

    Leider hat sich herausgestellt, dass es sich nicht um einen ausgebildeten Hund handelt, sondern um einen Welpen. Des Weiteren lassen Sie den auch während Ihrer Abwesenheit in der Wohnung. Sie gehen mit dem Hund nicht nicht vor die Tür. Mir gegenüber sagten Sie, dass sie mit dem Hund nicht rauskönnen, da er nicht geimpft ist und Sie kein Geld fürs Impfen hätten. Bei der Wohnungsbesichtigung am 27.11.2012 sagten Sie Herrn Michael Strauß in meinem bei sein, dass Sie aus psychischen Gründen nicht mit dem Hund rausgehen könnten."

    Ach, hier ist so viel falsch dran. Offensichtlich schrieb ich, dass der Hund nicht ausgebildet ist. Als ich die Wohnung besichtigte, erklärte ich dem Vermieter sogar warum ich einen Welpen hole. Er war damit einverstanden. Am Tag der Unterzeichnung des Mietvertrages, hatte ich meinen Hund abgeholt und hatte sie bei der Unterzeichnung dabei. Auch da hatte der Vermieter nichts gegen den Hund einzuwenden - im Gegenteil. Er fand sie niedlich.
    Den Hund lasse ich nicht 'vor die Tür' außer Nachts. Und da beseitige ich den Kot um Verunreinigung zu vermeiden. Den Hund habe ich auch nicht IMMER dabei. Es ist mir leider nicht möglich, den Hund mit zum Arzt, in Lebensmittelläden, etc mitzunehmen.
    Als der Hund noch nicht geimpft war, lag es nicht nur daran dass ich kein Geld hatte, sondern auch dass sie zu krank war zum impfen. Der Tierarzt kann dies bestätigen.
    Der Herr Strauß war unter Alkoholeinfluss und ein ungebetener Gast. Sein Beisein wurde nicht angekündigt. Diese besagte 'Wohnungsbesichtigung' war nur eine Kontrolle der Trocknungsgeräte bzw. ein Vorschub dass dieser Herr Strauß mir die Hölle heiß macht warum ich nicht ausziehe. Ich hatte nicht gesagt dass ich nicht mit dem Hund wegen meiner KRankheit rausgehe, sondern dass es genau das ist, weshalb ich überhaupt noch rausgehe. Leider habe ich hierfür keinen Zeugen.

    Naja, ich werde morgen wohl zum Anwalt müssen...was habe ich für eine Wahl...vor allem muss er mir die Frißt von min. einer Woche lassen. Er gab mir gerade mal zwei Tage.

    Naja...weit wird er nicht kommen. Er wird so viele Kosten auf sich laufen haben. Und das im neuen Jahr und mit einem Kind auf dem Weg...

  • Ich habe die fristlose Kündigung heute erhalten zum 21.12.2012.


    Ich halte sie für unwirksam, wenn nicht schwerwiegende erläuternde Gründe (bspw. Mietrückstände) angegeben wurden, oder Du nicht mit ernsthaften Begründungen bereits förmlich abgemahnt wurdest.
    Aber das musst Du selbst wissen.

  • Puuh, ja, mir geht es schon etwas besser.

    Berny, er hat mich wegen der Geruchsbelästigung am 12.12.12 abgemahnt, in der steht das ENTWEDER die Hundehaltung untersagt wird ODER die fristlose Kündigung. Er hat mir in dem Schreiben von heute beides reingeschrieben.

    Ich werde mich morgen beraten lassen.

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