Hallo,
Ich hatte von April bis Juli 2012 ein Zimmer in einer 3er WG gemietet. Da sich die Lage der Wohnung für mich als sehr ungünstig herausgestellt hat, habe ich Ende April die Kündigung eingereicht. Im gegenseitigen Einverständnis mit dem Vermieter haben wir dann den Vertrag Mitte Juli beendet und der Vermieter erhielt von mir noch die volle Miete für Juli. Ich habe ein entsprechendes Übergabeprotokoll vom Vermieter unterschreiben lassen. Es gab keine Mängel (wurde im Protokoll vermerkt) und da die Miete als Warmmiete gezahlt wurde, stehen auch keine Nachzahlungen mehr an.
Nun ist es bereits Dezember d.h. 5 Monate nach Beendigung des Mietvertrags und der Vermieter hat immer noch nicht die Kaution von 900 EUR zurücküberwiesen. Im August bzw. September habe ich ihn telefonisch darauf angesprochen, worauf er versprach, dies noch zu erledigen. Im Oktober habe ich ihm eine Email geschrieben, auf die er nicht reagiert hat. Bei mehreren Versuchen, ihn nochmal telefonisch zu erreichen, hat er entweder nicht abgenommen oder einfach nur aufgelegt. Ich habe ihm nun vor 2-3 Wochen auf dem Postweg ein gerichtliches Mahnverfahren angedroht mit einer Frist zum 12.12.2012. Es gab jedoch immer noch keine Reaktion. Der Vermieter hat keinen Grund die Kaution weiter einzubehalten und er hat auch nie einen Grund genannt.
Was kann ich nun machen. Bisher habe ich noch keinen Prozess auf dem Rechtsweg eingeleitet. Ich habe momentan leider noch keine Rechtschutzversicherung. Wer würde den Anwalt bezahlen?
Ich würde mich über Euren Rat sehr freuen.
Kaution nicht zurück erhalten
-
-
-
Hallo Nick_Nightingale,
falls das Mietverhältnis nachweislich zum spätestens 31.7. beendet wurde und der Ex_VM keine Forderungen mehr stellen kann, bleibt Dir nur das gerichtliche Mahnverfahren übrig.
Da Du den Zahlungspflichtigen bereits in Verzug gesetzt hast, könnteste selbst direkt einen Mahnbescheid beantragen. Das soll sogar online gehen."Wer würde den Anwalt bezahlen?"
Zunächst derjenige, der die Musik bestellt... letztendlich jedoch der Verlierer eines Rechtsstreits. -
-
Ok.
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!