Mietaufhebungsvertrag

  • Hallo,folgende Situation:Der Vermieter einer Mietwohnung ist pleite,die Wohnung wird unter Zwangsverwaltung gestellt.Die Miete geht fortan auf dessen Konto.Nun wird die Wohnung verkauft und der Makler bietet einen Mietaufhebungsvertrag an,weil ein Käufer die Wohnung nur ohne Mieter kaufen möchte.Die Mieter wollten eh ausziehen,nehmen das Angebot an.Der Mietaufhebungsvertrag kommt zustande,die Wohnung wird auch verkauft!Demnach steht sie doch auch nicht mehr unter Zwangsverwaltung,oder?
    Die ehemaligen Mieter sind ausgezogen.Der neue Eigentümer istz eingezogen.Nun bekommen die ehemaligen Mieter Post vom Zwangsverwalter,der die fällige Miete anmahnt!Und nu?Hat der nicht mitbekommen, dass die Wohnung verkauft ist?

  • Ein Mietaufhebungsvertrag mit dem Makler abschließen ist der größte Unsinn den Sie gebaut haben.
    Er kann nur mit dem Vertragspartner(alter Vermieter) oder dem Insolvenzverwalter abgeschlossen werden.
    Warum der Zwangsverwalter das nicht weiß, fragen Sie ihn am besten.
    Es kann durchaus sein, das er das wirklich nicht weiß und Sie einem Betrüger aufgesessen sind.

  • Sorry, ich habe mich unglücklich ausgedrückt.Der Makler hat den Aufhebunhsvertrag vermittelt,da der Vermieter krank ist.Unterschrieben hat der Vermieter den Aufhebungsvertrag!Ist er dann rechtens,obwohl keine Unterschrift des Zwangsverwalters drauf ist?

  • Sorry, ich habe mich unglücklich ausgedrückt.Der Makler hat den Aufhebunhsvertrag vermittelt,da der Vermieter krank ist.Unterschrieben hat der Vermieter den Aufhebungsvertrag!Ist er dann rechtens,obwohl keine Unterschrift des Zwangsverwalters drauf ist?


    Der Makler wurde offensichtlich vom VM beauftragt. Der hat ihn auch für seine Dienstleistung zu bezahlen.
    Des weiteren möchte ich mich über Makler nicht äussern.

  • Sorry, ich habe mich unglücklich ausgedrückt.Der Makler hat den Aufhebunhsvertrag vermittelt,da der Vermieter krank ist.Unterschrieben hat der Vermieter den Aufhebungsvertrag!Ist er dann rechtens,obwohl keine Unterschrift des Zwangsverwalters drauf ist?

    So ist es manchmal. So wächst ein Mist auf den anderen. Ein fehlendes Wort und schon wird aus der Antwort Unsinn.;)

  • Muß die Miete nun an den Zwangsverwalter gezahlt werden,oder nicht?Der Aufhebungsvertrag ist zwischen Eigentümer und Mietern zustande gekommen.Die Wohnung ist verkauft worden.Der Gläubiger (Sparkasse) ist auch beteiligt gewesen und der Zwangsverwalter hatte auch Kenntnis davon, dass die Wohnung verkauft wurde!

  • Wenn Sie mit dem Vermieter einen Aufhebungsvertrag machen, ist das in Ordnung.
    Wenn Ihnen die Zwangsverwaltung nicht bekannt war, haben Sie in guten Treu und Glauben gehandelt.
    War Ihnen die Zwangsverwaltung bekannt und wurde Ihnen das auch mitgeteilt, hätten Sie den Aufhebungsvertrag nicht abschließen dürfen, sondern nur mit Zustimmung des Verwalters.

  • Die Zwangsverwaltung war den Mietern bekannt!Und der Zwangsverwaltung war auch bekannt, dass die Wohnung verkauft werden sollte.Die Sparkasse als Gläubiger war auch informiert.Ist die Zwangsverwaltung denn nicht automatisch beendet wenn die Wohnung den Eigentümer wechselt?

  • Bei einer Zwangsverwaltung hat der Vermieter keinerlei Rechte mehr an seinem Eigentum. Das allein besagt schon der Name. Er hätte diesen Mietaufhebungsvertrag nicht abschließenen dürfen und auch Sie trifft (da Ihnen der Umstand bekannt war) die gleiche Schuld.
    Der Aufhebungsvertrag bleibt nach wie vor ungültig. Die Mietforderung ist weiterhin berechtigt.
    Da das Kind nicht nur in den Brunnen gefallen sondern sogar gestürzt ist, kann Ihnen hierbei nur noch ein Rechtsanwalt helfen, weiteren Schaden zu vermeiden bzw. zu mindern.
    Da sollten Sie gleich am Montag einen Termin vereinbaren. Es eilt.

  • Wenn Sie mit dem Vermieter einen Aufhebungsvertrag machen, ist das in Ordnung.
    Wenn Ihnen die Zwangsverwaltung nicht bekannt war, haben Sie in guten Treu und Glauben gehandelt.
    War Ihnen die Zwangsverwaltung bekannt und wurde Ihnen das auch mitgeteilt, hätten Sie den Aufhebungsvertrag nicht abschließen dürfen, sondern nur mit Zustimmung des Verwalters.

    Oha!!!!! - Die Antwort ist so sicher nicht korrekt.

    Wenn eine Zwangsverwaltung angeordnet wird, so wird die erste Handlung des Zwangsverwalters sein, das Objekt 'in Besitz zu nehmen' - Die Inbesitznahme erfolgt in der Regel persönlich oder schriftlich. Wenn der Zwangsverwalter seine Pflicht ernst nimmt, wird dem Mieter auch die Bestellung nachgewiesen.

    Die Anordnung einer Zwangsverwaltung gilt als Beschlagnahme des Grundbesitzes. Durch die Beschlagnahme wird dem Schuldner, also dem Vermieter, die Verwaltung und Benutzung des Grundbesitzes entzogen. Das heißt, dass der Vermieter keine Befugnisse mehr besitzt, Verträge jedweder Art für den Grundbesitz zu schließen.

    Es wäre schon ungewöhnlich, wenn der Zwangverwalter dies dem Mieter nicht mitgeteilt hätte. Denn er muss den Mieter auch in irgendeiner Form darauf hinweisen, dass nach Bekanntmachung der Zwangsverwaltung noch an den Vermieter gezahlte Beträge 'als nicht geleistet' gelten.

    Kurz und knapp: Ein mit dem Vermieter geschlossener Aufhebungsvertrag hat für den Zwangsverwalter keine Bewandnis. Ein Aufhebungsvertrag hätte nur mit dem Zwangsverwalter geschlossen werden können und dürfen.

    Eine Zwangsverwaltung endet nicht automatisch mit der Unterschrift unter einen Kaufvertrag sondern erst durch Aufhebung durch das zuständige Gericht. Und diese wird erst nach 'Abwicklung des Kaufvertrags' erfolgen.

    Einmal editiert, zuletzt von Gruwo (17. Dezember 2012 um 12:50)

  • Ist es nun so,dass der neue Eigentümer die Wohnung nicht rechtmässig erworben hat?Scheinbar hätte er die Wohnung ja dem Eigentümer gar nicht abkaufen können, wenn dieser keine Verfügung über die Wohnung hatte!
    Und wieso spielt die Sparkasse als Gläubiger da mit?
    Und der Mieter ist benachteiligt und muß zahlen?

  • Und wieso spielt die Sparkasse als Gläubiger da mit?


    Vielleicht weil die Immobilie finanziert war?
    Näheres dürften - nach wie vor - der Insolvenzverwalter, ein Fachanwalt für Immobilienrecht oder/und ein Notar wissen... und das nicht kostenlos...:mad::D

  • Ist es nun so,dass der neue Eigentümer die Wohnung nicht rechtmässig erworben hat?Scheinbar hätte er die Wohnung ja dem Eigentümer gar nicht abkaufen können, wenn dieser keine Verfügung über die Wohnung hatte!
    Und wieso spielt die Sparkasse als Gläubiger da mit?
    Und der Mieter ist benachteiligt und muß zahlen?

    Der Verkauf wird schon rechtmäßig über die Bühne gegangen sein. Eine Zwangsverwaltung bedeutet ja nicht, dass die Wohnung nicht mehr verkauft werden kann bzw. darf.

    Aber: Die Materie Zwangsverwaltung ist sicherlich zu komplex um hier im Forum beantwortet zu werden. Um es kurz zu halten: Der Aufhebungsvertrag zwischen Ihnen und dem Vermieter ist das eigentliche Problem. Diesen hätte der Vermieter nicht schließen dürfen, da der durch die Anordnung der Zwangsverwaltung quasi der Zangsverwalter die Rolle des Vermieters übernommen hat.

  • Hallo,
    ein kurzer Bericht wie die Sache weitergegangen ist:
    Der Zwangsverwalter hat die ausstehende Miete vom künftigen Wohnungseigentümer eingefordert und auch bekommen!Die ehemaligen Mieter mussten nix zahlen!

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