Hallo liebe Kundige,
ein Vermieter will eine Abgeschlossenheitserklärung anfertigen lassen. Was heißt das? Gibt es eine Abgeschlossenheitserklärung, wenn sich Teile der Hauseinrichtung (Wasserhauptanschluss, Elektrohauptanschluss etc.) in einem Mieterkeller und nicht im Anschlussraum befinden?
Kann man Einspruch gegen eine Abgeschlossenheitserklärung einlegen?
Wenn ja wo? Wie soll man das begründen?