Gesamtwohnfläche zu klein

  • Hallo, ich habe mich hier angemeldet weil ich mal eine Frage zur Gesamtwohnfläche habe. Ich habe gestern meine Jahresabrechnung für 2011 bekommen und festgestellt das sich alle Posten der Nebenkosten verdoppelt oder gar fast verdreifacht haben.

    Mal als Beispiel:
    Vorjahresrechnung: Trink, Schmutz und Niederschlagswasser
    115065,72 Euro Teiler m² 2162 / Verteiler Gesamtfläche Ihr Anteil m² 48,57 Ergebnis: 338,46

    Neu Jahresrechnung: Trink, Schmutz und Niederschlagswasser
    12380,91 Euro Umlageschlüssel Wohnfläche m² Ergebniss: 659,73

    Ich habe es so geschrieben wie es in den beiden Rechnungen steht.
    Als Gesamtwohnfläche wird in der neuen Rechnung 911,49 m² angegeben. Wenn ich das richtig verstehe ist die Gesamtwohnfläche aber 2162 m². Damit haut die neue Jahresabrechnung doch nicht mehr hin, oder?

    Vielen Dank schonmal für Tipps. :)

  • Zitat

    Vielen Dank schonmal für Tipps.

    Die gibt es nicht, sondern einzig und allein den Ratschlag, sich beim Vermieter diese Zahlen anhand von Belegen/Rechnungen u.ä. zeigen zu lassen.

    Als Mieter hast du das Recht auf Einsichtnahme zu den üblichen Bürozeiten nach vorheriger Anmeldung.

  • Hanns83:

    "Vorjahresrechnung: Trink, Schmutz und Niederschlagswasser
    115065,72 Euro Teiler m² 2162 / Verteiler Gesamtfläche Ihr Anteil m² 48,57 Ergebnis: 338,46"
    Komische Berechnung, meine: 115065,72€ / 2162m² x 48,57m² = 2584,97€.

    "Neue Jahresrechnung: Trink, Schmutz und Niederschlagswasser
    12380,91 Euro [nur noch 1/10?] Umlageschlüssel [Gesamtfläche 911,49m²] Wohnfläche [wieviel?] m² Ergebniss: 659,73"
    Komisch. Andere Immobilie?

    "Wenn ich das richtig verstehe ist die Gesamtwohnfläche aber 2162 m². Damit haut die neue Jahresabrechnung doch nicht mehr hin, oder?"
    Du sagst es.
    Du solltest beim VM Einsicht in die Originalbelege nehmen. Das steht Dir zu.
    Anschliessend meldeste Dich hier nochmal.

  • Danke für die Antworten, da ist eine Zahl zuviel, es sind natürlich 11506,72 Euro. :) Na dann werde ich mal bei der Hausverwaltung vorsprechen. Das Haus kann ja schlecht kleiner werden.

  • Hallo Hanns83,

    einen Tipp noch.
    Alle Nachzahlungen oder Annahmen von Rückzahlungen unter Vorbehalt durchführen lassen. Denn es kann ja nach der Korrektur noch weniger Nachzahlung oder mehr Rückzahlung erfolgen.
    Sollte ein automatische Abbuchung der Betriebskostennachzahlung eingerichtet sein, z.B. durch Lastschriftverfahren, dann am besten schriftlich darauf hinweisen, dass Sie nur unter Vorbehalt die Abbuchung gestatten.

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

  • Alle Nachzahlungen oder Annahmen von Rückzahlungen unter Vorbehalt durchführen lassen. Denn es kann ja nach der Korrektur noch weniger Nachzahlung oder mehr Rückzahlung erfolgen.
    Sollte ein automatische Abbuchung der Betriebskostennachzahlung eingerichtet sein, z.B. durch Lastschriftverfahren, dann am besten schriftlich darauf hinweisen, dass Sie nur unter Vorbehalt die Abbuchung gestatten.


    Und ganz wichtig: Unklaren Rechnungsposten widersprechen.

  • Hallo, das ganze hat sich geklärt. Ich habe eine neue Abrechnung bekommen und jetzt bekomme ich sogar noch Geld zurück. Angeblich hat die alte Hausverwaltung eine falsche Quadratmeter zahl angegeben. Hätten Sie aber schon an der Heizkostenabrechnung sehen können. Bleibt also ein fader nach Geschmack. Vielen Dank für die Tipps.

  • Angeblich hat die alte Hausverwaltung eine falsche Quadratmeterzahl angegeben.
    Bleibt also ein fader nach Geschmack. Vielen Dank für die Tipps


    Gerne! ;) (Kasten Bieeer!)

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