kann die Wohnung nicht mehr selbstbestimmt betreten

  • Hallo,

    habe eine außergewöhnliche Frage:
    Ich kann unsere Wohnung nicht selbstbestimmt verlassen bzw. betreten.
    Wir (mein Mann und ich) haben vor 5 Jahren die Wohnung gemietet. Damals saß ich schon im Rollstuhl, konnte aber noch ein paar Schritte gehen. Die Wohnung ist nicht wirklich barrierefrei, aber sie ist im EG. Nur am Eingang gibt es eine Stufe, die jedoch über 20cm hoch ist. Seit 1 Jahr kann ich gar nicht mehr laufen. Bislang war das kein Problem, denn um die Wohnung zu verlassen, fahre ich die Stufe mit dem Rolli runter. Aber rein komme ich nur, wenn ich über Bodentransfer umsitze oder ein paar Aluschienen hin lege.

    Vor 4 Wochen fragte die Vermieterin, ob sie ihr Auto weiter unter den Carport stellen kann weil der Kofferraum undicht wäre, würde in ein paar Tagen reperiert sein. Somit kann ich die Aluschinen nicht mehr verwenden. Jetzt wo der Schnee da ist, ist auch der Eingangsbereich naß und ich kann nicht über den Bodentrasfer in die Wohnung.
    Die Vermieterin weigert sich das Auto wieder weiter vor zu fahren, da der Carport nicht zum Mieteigentum gehört. Uns wäre vorher gesagt worden, dass die Wohnung nicht barrierefrei ist. Ich würde für Schäden am Auto aufkommen müssen und mit einer Anzeige rechnen.

    Ist das rechtens? Kann Sie mir, obwohl Sie beim unterschreiben des Mietvertrages wusste, dass ich im Rolli sitze, den Zugang zur Wohnung in einem solchen Maß verwehren? Zumal es bis vor 4 Wochen anstandslos geklappt hat.

    MfG
    rollimaus

  • Sie haben bei der Anmietung der Wohnung wissentlich die erhöhte Stufe am Eingang in Kauf genommen. Dafür müssen Sie gerade stehen.
    Sie wußten damals bereits, das Sie ein Hilfsgerät benötigen um das Hindernis zu überwinden.
    Ihr Argument "obwohl Sie beim unterschreiben des Mietvertrages wusste, dass ich im Rolli sitze" ist schon sehr hahnebüchen; Sie haben das offen sichtlich nicht gewußt oder???
    Schuld sind immer die Anderen!

    Wenn die Schienen, welche Sie als Behelf nutzen, nicht Ihr Eigentum sind oder gar gemietet wurden, haben Sie auch keinen Rechtsanspruch darauf.
    Sie können aber jederzeit sich eigene Schienen zulegen um die Barriere zu überwinden.

  • Hallo,
    ich kann mir die Situation gerade nicht richtig vorstellen.
    Ist der Carport direkt vor der Haustüre?
    Wieviel Platz steht dir jetzt noch zur Verfügung und wieviel Platz benötigst du um die Schienen zu benutzen( so wie verstanden habe sind das ja schon deine Schienen, oder)?
    LG

  • @ Kolinum,

    vielleicht ließt du erst, bevor du Antwortest. Ich weiß dass ich im Rolli bin und ich wußte von der Stufe. Deshalb habe ich ja die Schienen/Rampe mir zugelegt. Dies ging auch bis vor 4 Wochen gut. Die Vermieterin hat bis dahin ihr Auto in der Garage geparkt oder das Auto einen 1/2 Meter weiter vorne geparkt, damit ich die Rampe benutzen kann! Ich will kein Rechtsanspruch, ich will nur ohne Hilfe von anderen in meine Wohnung kommen, was man mir jetzt nimmt! Wie würdest du dich fühlen, wenn du nicht mehr selbst bestimmen kannst, wann du wo hin willst! Vor allem wenn es vorher ging. Also wenn du nicht wirklich was produktives dazu beitragen kannst, lass es!
    Ich bin nicht behindert, ich werde dazu gemacht!

    Linus2011
    Es sind meine eingenen Schienen/Rampe und der Carport befindet sich dirket vor der Haustür. Bislang habe ich die Rampe immer erst ausgelegt, wenn ich in die Wohnung rein oder raus wollte und habe sie dann wieder entfernt. Damit konnte die Vermieterin immer in ihre Garage rein fahren. Wie oben schon geschrieben, brauche ich einen halben Meter, damit ich selbstbestimmt die Wohnung verlassen/betreten kann.

  • Ich bin nicht behindert, ich werde dazu gemacht!

    Wenn die Vermieterin Sie zum Behinderten gemacht hat, stellen Sie Strafanzeige, obwohl Sie doch schon vorher im Rolli saßen.
    Verstehe wer will.

  • Mit anderen Worten, dadurch dass deine Vermieterin nun ihr Auto in den Carport stellt, ist vor der Hauseingangstüre kein 1/2m Bewegungsfläche vorhanden? Das ist m.M. nach baurechtlich nicht es zulässig. Die Haustüre gilt als Fluchtweg und hier gibt es recht strenge Auflagen... . Mal unverbindlich bei der örtlichen Feuerwehr erkundigen... .
    Aber so muss der Zugang zum Haus auch für die Fussgänger (also dem "Normalzustand") unter den Mietern recht beengt sein, kannst du dich da nicht mal um Unterstützung in dieser Sache bemühen... .
    Was die Drohung mit der Anzeige betrifft bei Beschädigungen des Autos wäre ich an deiner Stelle auch recht gelassen. Selbst wenn du den Wagen beschädigen würdest, hätte deine Vermieterin immer eine Mitschuld. Es gibt so was wie Schadensminderungspflicht...

  • Mit anderen Worten, dadurch dass deine Vermieterin nun ihr Auto in den Carport stellt, ist vor der Hauseingangstüre kein 1/2m Bewegungsfläche vorhanden? Das ist m.M. nach baurechtlich nicht es zulässig. Die Haustüre gilt als Fluchtweg und hier gibt es recht strenge Auflagen... . Mal unverbindlich bei der örtlichen Feuerwehr erkundigen... .


    Da schliesse ich mich an. Falls eine friedliche Einigung nicht möglich ist, Fachanwalt konsultieren (die reiben sich schon die Hände...:D)

  • @ Kolinum
    dein Kommentar kannst du dir sonst wo hin stecken! Sie behindert mich in dem sie mir mein recht nimmt selbstbestimmt die Wohnung zu verlassen!

    Linus2011, Berny
    Danke, das werde ich wohl machen müssen. War ja an einer friedlichen Lösung interessiert, aber Sie scheint es nicht zu wollen.

    LG rollimaus

    2 Mal editiert, zuletzt von rollimaus (13. Dezember 2012 um 15:06) aus folgendem Grund: Umbruchfehler

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