Häufig wechselnde Mietparteien

  • Hallo,

    kurze Frage betreffs der Nebenkostenabrechnung.

    In dem Haus in dem wir zur Miete wohnen sind ca. 80% der Bewohner ganz normale "Dauerbewohner" und ca. 20 % sind immer nur Kurzmieter.
    Meint: Der Vermieter quartiert hier immer mal wieder Handwerker oder Studenten Tageweise und Wochenweise hier ein.

    Wenn es ende des Jahres eine Nebenkostenabrechnung gibt dann müssten die doch ebenso wie ich normal an den Nebenkosten (klar, für einen eben sehr kurzen Zeitraum) beteiligt werden?

    Oder gibt es hier Möglichkeiten für den Vermieter die hier raus zu rechnen, die nicht zu berücksichtigen?

    Eine kurze Info, gerne auch mit Verweis auf den entsprechenden Gesetzestext würde mich sehr freuen.

    Beste Grüße und vorab besten Dank!

  • Hallo und guten Morgen Berny,

    danke der superschnellen Antwort.

    Die aber leider nicht so wirklich weiterhilft.

    Also in meinem Mietvertrag ist klar geregelt wie abgerechnet wird. Soweit klar.
    Nur steht da eben nicht drin, kann ja auch garnicht drin stehen, wie die Schlüssel erstellt werden. Und diese Schlüssel der Umrechnung bestehen zum Großteil aus Gesamtmietern, Wohnfläche und Personen je Mieteinheit.
    Und genau das ist meine Frage.

    Ist es sauber und OK wenn der Vermieter die Kurzmieter nicht berücksichtigt oder MÜSSEN die aufgeführt und berücksichtigt werden?

    Beste Grüße

  • Zitat

    Ist es sauber und OK wenn der Vermieter die Kurzmieter nicht berücksichtigt oder MÜSSEN die aufgeführt und berücksichtigt werden?

    Die Antwort ist doch ganz einfach. Die Taubenschläge (Kurzzeitwohnungen) müssen natürlich bei den Kosten berücksichtigt werden. Das sollte ähnlich wie bei Leerstand, den der Vermieter zu tragen hat, abgerechnet werden.

    Wie der Vermieter das dann an seine Tauben (Kurzzeitmieter) weiter gibt, ist sein Bier.

  • Hallo clon,

    vorab: meine Kurzantwort bleibt.

    "in meinem Mietvertrag ist klar geregelt wie abgerechnet wird. Soweit klar."
    OK.

    "Nur steht da eben nicht drin, kann ja auch garnicht drin stehen, wie die Schlüssel erstellt werden. Und diese Schlüssel der Umrechnung bestehen zum Großteil aus Gesamtmietern, Wohnfläche und Personen je Mieteinheit."
    Es ist nicht üblich, in einem MV anzugeben, wie sich Verteilerschlüssel auf andere Mieteinheiten auswirken.

    "Ist es sauber und OK wenn der Vermieter die Kurzmieter nicht berücksichtigt oder MÜSSEN die aufgeführt und berücksichtigt werden?"
    Falls es sich um Wohnraum-MV handelt, kein Thema. Bei Gewerberaum kann je nach Art der Belastungen, Mehrverbräuche etc. die Berechnung abweichen.

  • Hallo clon,

    Sie sind für Ihre entstandenen und vereinbarten Betriebskosten verantwortlich und bei allen Anderen erst einmal der Vermieter.
    Bsp. Umlageschlüssel nach Personen. 120,00 Euro Hausreinigung/4 Personen. Eine Person sind Sie und der Rest ersteimal der Vermieter. Somit fallen 30,00 für Sie an und 90,00 Euro für den Vermieter. Ob er dann diese Kosten bezahlt oder die Kurzmieter, dass ist nicht entscheidend sondern das Sie nur Ihren Anteil an der gesamten entstandenen vereinbarten Kosten bezahlen.

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

  • Hallo und schönen guten Abend,

    zunächst mal ein dickes Danke der schnellen und hilfreichen Antworten.

    Komme aber, genau bei der letzten Antwort, genau zum Knackpunkt:

    Hausreinigung wird über die Anzahl der Mietparteien aufgeschlüsselt.
    Ausgehend vom tatsächlichen Umfang müsste dann die Rechnung (auch auf Zeit bezogen) bei sagen wir 4 festen Mietern und 8 Mietern die jeweils eine Woche da wären:

    120,- € = (4 x X x 52/52) + (8 x X x 1/52)
    X wäre in dem Beispiel = 28,888
    Jeder Vollmieter müsste ergo 28,89 € zahlen und die Kurzmieter je 0,56 €.
    Lächerlich kleine Zahlen die mir auch wurscht wären wenn es in dem Rahmen bleibt - aber wie man das ja kennt: es läppert sich.

    Schlussendlich bleibt die Frage: Gibt es eine Ausnahmegenehmigung für Kurzmieter Beziehungsweise die Nebenkostenberechnung durch den Vermieter was die Einbeziehung der Kurzmieter angeht?

    Beste Grüße

  • Hallo clon,

    auch hier kann Dir gehelft werden...:

    "Hausreinigung wird über die Anzahl der Mietparteien aufgeschlüsselt."
    Ist das so im MV vereinbart?

    "Ausgehend vom tatsächlichen Umfang müsste dann die Rechnung (auch auf Zeit bezogen) bei sagen wir 4 festen Mietern und 8 Mietern ..."
    Nein. Mietpartei bedeutet Mietwohnung.

    "Gibt es eine Ausnahmegenehmigung für Kurzmieter Beziehungsweise die Nebenkostenberechnung durch den Vermieter was die Einbeziehung der Kurzmieter angeht?"
    Noch nie was von gehört.
    Wenn im MV nichts über die Aufteilung geregelt ist, so ist die Aufteilung mietflächenanteilig zu berechnen. Von Personenzahl keine Rede.

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